Kurze Version: Ich habe aktuelle einen Job auf Lohnsteuerkarte, der mich aber im Monat nur 10 Tage beschäftigt (ich verdiene 220 Euro pro Tag). An den anderen Tagen gehe ich keiner Beschäftigung nach. Kann ich an den Tagen, an denen ich NICHT beschäftigt bin Arbeitslosengeld 1 bekommen?
Ich war mal vor vielen Jahren arbeitslos gemeldet und habe ALG1 bezogen und habe aber auch immer wieder ein paar Tage gearbeitet. An den Tagen an denen ich arbeiten war, wurde ich dann immer vom Arbeitsamt abgemeldet und dann direkt am nächsten Tag wieder angemeldet, darum ist meine Hoffnung, dass das jetzt auch geht, aber vielleicht gibt es da ja eine Regel, wie viel man verdienen darf oder wie viele Tage man arbeiten darf? Ich habe gehört, dass es so etwas wie Teilzeitarbeitslosigkeit gibt.
Hintergrund: Eigentlich hatte ich 3 Arbeitgeber, alles auf Lohnsteuerkarte. Hauptarbeitgeber auf Steuerklasse 1, da war ich immer 7 Tage im Monat und seit Januar 2018 beschäftigt (bis 2021 sogar noch 14 Tage im Monat). Leider hört die Beschäftigung dort jetzt im Januar auf, da es die Firma nicht mehr gibt.
Dann Arbeitgeber 2, wo ich immer 5 Tage im Monat war, aber da kann ich jetzt erst mal nicht mehr PLANBAR arbeiten. Ich kann höchstens mal einspringen, falls jemand krank wird, aber vorher gab es eigentlich einen Dienstplan und genau Arbeitstage. Kann also sein, dass ich da monatelang nicht vorbei kommen kann.
Dann Arbeitgeber 3, den ich jetzt ab Februar auf Lohnsteuerklasse 1 laufen lassen werde und dort kann ich immer so 10 Tage vorbei kommen, wie schon oben beschrieben. Daher meine Frage, ob ich für die Tage, an denen ich nicht arbeite, Arbeitslosengeld beantragen kann?
Ich war mal vor vielen Jahren arbeitslos gemeldet und habe ALG1 bezogen und habe aber auch immer wieder ein paar Tage gearbeitet. An den Tagen an denen ich arbeiten war, wurde ich dann immer vom Arbeitsamt abgemeldet und dann direkt am nächsten Tag wieder angemeldet, darum ist meine Hoffnung, dass das jetzt auch geht, aber vielleicht gibt es da ja eine Regel, wie viel man verdienen darf oder wie viele Tage man arbeiten darf? Ich habe gehört, dass es so etwas wie Teilzeitarbeitslosigkeit gibt.
Hintergrund: Eigentlich hatte ich 3 Arbeitgeber, alles auf Lohnsteuerkarte. Hauptarbeitgeber auf Steuerklasse 1, da war ich immer 7 Tage im Monat und seit Januar 2018 beschäftigt (bis 2021 sogar noch 14 Tage im Monat). Leider hört die Beschäftigung dort jetzt im Januar auf, da es die Firma nicht mehr gibt.
Dann Arbeitgeber 2, wo ich immer 5 Tage im Monat war, aber da kann ich jetzt erst mal nicht mehr PLANBAR arbeiten. Ich kann höchstens mal einspringen, falls jemand krank wird, aber vorher gab es eigentlich einen Dienstplan und genau Arbeitstage. Kann also sein, dass ich da monatelang nicht vorbei kommen kann.
Dann Arbeitgeber 3, den ich jetzt ab Februar auf Lohnsteuerklasse 1 laufen lassen werde und dort kann ich immer so 10 Tage vorbei kommen, wie schon oben beschrieben. Daher meine Frage, ob ich für die Tage, an denen ich nicht arbeite, Arbeitslosengeld beantragen kann?