Stroganoff
Priv. Nutzer*in
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Hallo,
ich bin seit dem 24. Januar arbeitslos gemeldet. Mein Antrag auf Arbeitslosengeld 2 wurde auch bewilligt, aber ich kriege erst ab März Arbeitslosengeld 2, da noch 2 Löhne von meinem ehemaligen Arbeitgeber ausstehen und die ja immer erst im Folgemonat kommen.
Da mein Arbeitgeber mir keine Zuschläge gezahlt hat, versuche ich die einzuklagen, einen Anwalt habe ich auch schon, der braucht dann aber natürlich auch die Bestätigung vom Amtsgericht, dass ich Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bekomme.
Bekomme ich die Beratungs- und Prozesskostenhilfe, dann erst ab März bewilligt, weil ich dann Arbeitslosengeld 2 bekomme oder reicht dafür die Tatsache aus, dass ich seit dem 24. Januar arbeitslos gemeldet bin?
ich bin seit dem 24. Januar arbeitslos gemeldet. Mein Antrag auf Arbeitslosengeld 2 wurde auch bewilligt, aber ich kriege erst ab März Arbeitslosengeld 2, da noch 2 Löhne von meinem ehemaligen Arbeitgeber ausstehen und die ja immer erst im Folgemonat kommen.
Da mein Arbeitgeber mir keine Zuschläge gezahlt hat, versuche ich die einzuklagen, einen Anwalt habe ich auch schon, der braucht dann aber natürlich auch die Bestätigung vom Amtsgericht, dass ich Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bekomme.
Bekomme ich die Beratungs- und Prozesskostenhilfe, dann erst ab März bewilligt, weil ich dann Arbeitslosengeld 2 bekomme oder reicht dafür die Tatsache aus, dass ich seit dem 24. Januar arbeitslos gemeldet bin?