Nicole221112
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 20 August 2017
- Beiträge
- 3
- Bewertungen
- 0
Hallo ihr,
ich bin seit 2 Monaten Alleinerziehend. Da hier ein echter Wohnungsmangel ist, musste ich nach mehreren anderen Absagen eine Wohnung nehmen die deutlich über dem Mietspiegel liegt. Ich arbeite 29 Stunden die Woche mit einem Brutto Lohn von 1460€ und netto 1087€. Im Juli war ich beim Jobcenter um mich beraten zu lassen. Habe dann gleich ALG 2 Aufstockung beantragt und auch genehmigt bekommen. Jetzt zu meinen Fragen:
- Der Antrag wurde bewilligt bis Dezember. Das Jobcenter schreibt die Wohnung ist 160€ zu teuer. Ich soll entweder untervermieten (was bei 2 Zimmern schwachsinnig ist) oder umziehen. Heißt das jetzt wenn ich bis Dezember nicht umgezogen bin, bekomme ich danach dann kein Geld mehr? Man findet hier kaum eine bezahlbare Wohnung und wenn dann sind min. 30-50 Mitbewerber. Für die aktuelle Wohnung musste ich keine Kaution bezahlen. Sollte ich eine neue finden, muss ich die Kaution dann trotzdem selbst bezahlen? Schließlich will ich ja nicht umziehen 😄 Und habe auch keine 1000-1500€ auf der Seite liegen.
- Momentan bin ich in Steuerklasse 1. Eine Arbeitskollegin meinte ich sollte doch unbedingt in die Steuerklasse 2 wechseln. Muss ich das dann dem Jobcenter melden?
-Ich bekomme jedes Jahr Lohnerhöhung. Im Internet hatte ich gelesen, ALG2 wird nur bis 1500€ Brutto Lohn genehmigt. Bei der nächsten Lohnerhöhung wäre ich also über den 1500€ Brutto. Ist das richtig mit der Grenze und muss ich das auch dem Jobcenter mitteilen oder wird das erst bei einem Weiterbewilligungsantrag im Dezember relevant?
- Momentan fahre ich noch ein altes Auto von meinem Vater. Den verkauft er aber demnächst. Muss mir dann eine Monatskarte für den Bus holen um zur Arbeit zu kommen. Bekommt man für sowas auch einen Zuschuss?
- Ich zahle im Jahr 1400€ für den Kindergarten. Beim Umzug habe ich auf dem Rathaus gesehen dass man eine Befreiung oder Zuschuss für die Kosten beantragen kann. Wurde das jetzt schon beim ALG2 Antrag berücksichtigt oder ist da eine andere Stelle zuständig?
Sorry für die ganzen Fragen. Ich habe mich natürlich quer durch das Forum gelesen. Da ich aber mehrere Fragen hatte dachte ich mir kann so jemand schneller und genauer helfen.
Das wäre super. LG Nicole
ich bin seit 2 Monaten Alleinerziehend. Da hier ein echter Wohnungsmangel ist, musste ich nach mehreren anderen Absagen eine Wohnung nehmen die deutlich über dem Mietspiegel liegt. Ich arbeite 29 Stunden die Woche mit einem Brutto Lohn von 1460€ und netto 1087€. Im Juli war ich beim Jobcenter um mich beraten zu lassen. Habe dann gleich ALG 2 Aufstockung beantragt und auch genehmigt bekommen. Jetzt zu meinen Fragen:
- Der Antrag wurde bewilligt bis Dezember. Das Jobcenter schreibt die Wohnung ist 160€ zu teuer. Ich soll entweder untervermieten (was bei 2 Zimmern schwachsinnig ist) oder umziehen. Heißt das jetzt wenn ich bis Dezember nicht umgezogen bin, bekomme ich danach dann kein Geld mehr? Man findet hier kaum eine bezahlbare Wohnung und wenn dann sind min. 30-50 Mitbewerber. Für die aktuelle Wohnung musste ich keine Kaution bezahlen. Sollte ich eine neue finden, muss ich die Kaution dann trotzdem selbst bezahlen? Schließlich will ich ja nicht umziehen 😄 Und habe auch keine 1000-1500€ auf der Seite liegen.
- Momentan bin ich in Steuerklasse 1. Eine Arbeitskollegin meinte ich sollte doch unbedingt in die Steuerklasse 2 wechseln. Muss ich das dann dem Jobcenter melden?
-Ich bekomme jedes Jahr Lohnerhöhung. Im Internet hatte ich gelesen, ALG2 wird nur bis 1500€ Brutto Lohn genehmigt. Bei der nächsten Lohnerhöhung wäre ich also über den 1500€ Brutto. Ist das richtig mit der Grenze und muss ich das auch dem Jobcenter mitteilen oder wird das erst bei einem Weiterbewilligungsantrag im Dezember relevant?
- Momentan fahre ich noch ein altes Auto von meinem Vater. Den verkauft er aber demnächst. Muss mir dann eine Monatskarte für den Bus holen um zur Arbeit zu kommen. Bekommt man für sowas auch einen Zuschuss?
- Ich zahle im Jahr 1400€ für den Kindergarten. Beim Umzug habe ich auf dem Rathaus gesehen dass man eine Befreiung oder Zuschuss für die Kosten beantragen kann. Wurde das jetzt schon beim ALG2 Antrag berücksichtigt oder ist da eine andere Stelle zuständig?
Sorry für die ganzen Fragen. Ich habe mich natürlich quer durch das Forum gelesen. Da ich aber mehrere Fragen hatte dachte ich mir kann so jemand schneller und genauer helfen.
Das wäre super. LG Nicole