melanie294
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Hallo,
weiß momentan nicht wirklich weiter. War erst 1 1/2 Jahre krank geschrieben wegen einer Sprunggelenksverletzung (Aussteuerung aus dem Krankengeld), dann bekam ich ALG 1 das nun zum Anfang Mai endet. Vom Arzt der Agentur für Arbeit wurde festgestellt, dass ich nur noch weniger als 3 Stunden arbeiten kann (Nahtlosigkeit). Deshalb wurde eine medizinische Reha bei der DRV beantragt. Diese wurde abgelehnt und an die Krankenkasse weitergeleitet. Wurde nun auch von der Krankenkasse genehmigt. Die Agentur für Arbeit hat aber auch versucht den Rentenantrag in einen Erwerbsminderungsrente umzuwandeln. Dies wurde auch abgelehnt. Die Nahtlosigkeit wurde im Januar 2019 auch wieder aufgelöst. Stehe also seitdem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Ich hatte vor Jahren riesige Probleme mit der Migräne. War nun immer besser und ich war deswegen nicht mehr beim Arzt. Seit Wochen geht es mir wieder sehr schlecht damit und das setzt mir auch physisch sehr zu. War deswegen auch krankgeschrieben von Februar bis März 2019. Erneutes Krankengeld wurde abgelehnt da ich wegen der Nahtlosigkeit, auch wegen der Migräne arbeitsunfähig war.
Ab wann habe ich denn wieder erneuten Anspruch auf Krankengeld wegen der Migräne? Das ALG 1 läuft nun Anfang Mai aus und ich
bekomme gar nichts mehr. Ich stelle mich ab da aber der Arbeitsvermittlung zur Verfügung.
Weiß momentan nicht wirklich weiter. Die Reha steht noch aus. Ist das wieder eine Unterbrechung und ich stehe somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung?
Danke.
Antworten
weiß momentan nicht wirklich weiter. War erst 1 1/2 Jahre krank geschrieben wegen einer Sprunggelenksverletzung (Aussteuerung aus dem Krankengeld), dann bekam ich ALG 1 das nun zum Anfang Mai endet. Vom Arzt der Agentur für Arbeit wurde festgestellt, dass ich nur noch weniger als 3 Stunden arbeiten kann (Nahtlosigkeit). Deshalb wurde eine medizinische Reha bei der DRV beantragt. Diese wurde abgelehnt und an die Krankenkasse weitergeleitet. Wurde nun auch von der Krankenkasse genehmigt. Die Agentur für Arbeit hat aber auch versucht den Rentenantrag in einen Erwerbsminderungsrente umzuwandeln. Dies wurde auch abgelehnt. Die Nahtlosigkeit wurde im Januar 2019 auch wieder aufgelöst. Stehe also seitdem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Ich hatte vor Jahren riesige Probleme mit der Migräne. War nun immer besser und ich war deswegen nicht mehr beim Arzt. Seit Wochen geht es mir wieder sehr schlecht damit und das setzt mir auch physisch sehr zu. War deswegen auch krankgeschrieben von Februar bis März 2019. Erneutes Krankengeld wurde abgelehnt da ich wegen der Nahtlosigkeit, auch wegen der Migräne arbeitsunfähig war.
Ab wann habe ich denn wieder erneuten Anspruch auf Krankengeld wegen der Migräne? Das ALG 1 läuft nun Anfang Mai aus und ich
bekomme gar nichts mehr. Ich stelle mich ab da aber der Arbeitsvermittlung zur Verfügung.
Weiß momentan nicht wirklich weiter. Die Reha steht noch aus. Ist das wieder eine Unterbrechung und ich stehe somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung?
Danke.
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