FragezeichenMitAugen
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Guten Abend liebe Foris,
micht treibt die heutige Antwort einer meiner Versicherungen ziemlich um und ich fühle mich gerade wie ein Mensch dritter Klasse (kennen sicherlich so Einige von euch). Kurz zu mir: Ich beziehe derzeit die Arbeitsmarktrente und aufstockende Leistungen des Arbeitslosengeldes II. Aus meinem finanziellen Engpass heraus bin ich dazu übergegangen, meine Versicherungen zu durchforsten und einige Anträge auf Beitragsbefreiung zu stellen.
Heute erhielt ich von einer der Versicherungen die Rückmeldung, dass dies nur für Arbeitslosengeld I-Empfänger möglich wäre, aber für Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, ginge das grundsätzlich nicht (es ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung, die ich seit 2015 regelmäßig mit Beiträgen versorge, glücklicherweise noch nicht einmal benötigte und die damit wirbt, dass eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis zu 12 Monate möglich ist). Ich war schon recht vor den Kopf geschlagen, so eine Antwort zu bekommen und fühle mich irgendwie diskriminiert. In meinen Unterlagen finde ich keinen Passus, der besagt, dass die Beitragsbefreiung nur für ALG I-Empfänger möglich ist, für ALG II-Empfänger aber nicht.
Zwar kann ich monatlich kündigen und entkäme auch so einer Beitragzahlung fürs Erste, bis meine Situation (hoffentlich) sich wieder stabilisiert, aber wäre dann im Falle eines Falles ohne Versicherung, was ich nicht will. Nun frage ich mich, ob ich eine Beschwerde einreiche und offen meine Eindrücke schildere, um nochmalige Prüfung meines Falles bitte und ob das Sinn macht. Natürlich bin ich nun auch beunruhigt, falls meine anderen Versicherungen ebenso reagieren und mir plötzlich mitteilen, dass ein ALG II-Empfänger einfach mal im Nachteil ist, was eine Beitragsbefreiung angeht.
Habt ihr Tipps für mich?
LG
Das Fragezeichen
micht treibt die heutige Antwort einer meiner Versicherungen ziemlich um und ich fühle mich gerade wie ein Mensch dritter Klasse (kennen sicherlich so Einige von euch). Kurz zu mir: Ich beziehe derzeit die Arbeitsmarktrente und aufstockende Leistungen des Arbeitslosengeldes II. Aus meinem finanziellen Engpass heraus bin ich dazu übergegangen, meine Versicherungen zu durchforsten und einige Anträge auf Beitragsbefreiung zu stellen.
Heute erhielt ich von einer der Versicherungen die Rückmeldung, dass dies nur für Arbeitslosengeld I-Empfänger möglich wäre, aber für Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, ginge das grundsätzlich nicht (es ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung, die ich seit 2015 regelmäßig mit Beiträgen versorge, glücklicherweise noch nicht einmal benötigte und die damit wirbt, dass eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis zu 12 Monate möglich ist). Ich war schon recht vor den Kopf geschlagen, so eine Antwort zu bekommen und fühle mich irgendwie diskriminiert. In meinen Unterlagen finde ich keinen Passus, der besagt, dass die Beitragsbefreiung nur für ALG I-Empfänger möglich ist, für ALG II-Empfänger aber nicht.
Zwar kann ich monatlich kündigen und entkäme auch so einer Beitragzahlung fürs Erste, bis meine Situation (hoffentlich) sich wieder stabilisiert, aber wäre dann im Falle eines Falles ohne Versicherung, was ich nicht will. Nun frage ich mich, ob ich eine Beschwerde einreiche und offen meine Eindrücke schildere, um nochmalige Prüfung meines Falles bitte und ob das Sinn macht. Natürlich bin ich nun auch beunruhigt, falls meine anderen Versicherungen ebenso reagieren und mir plötzlich mitteilen, dass ein ALG II-Empfänger einfach mal im Nachteil ist, was eine Beitragsbefreiung angeht.
Habt ihr Tipps für mich?
LG
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