Hallo,
erstmal möchte ich mich herzlich bei den Machern und allen aktiven Mitgliedern für dieses wirklich informative (und leider auch nötige) Angebot bedanken.
Zu meiner Frage:
Nach § 13 Abs. IV SGB X ist es möglich, zu Terminen bei der ARGE einen Beistand und/oder Zeugen mitzubringen.
Jetzt stelle ich mir allerdings die Frage, was denn "genau" ein Beistand ist, d.h. muß dieser eine juristische Zulassung haben oder kann jeder vollmündige Bürger als Beistand gemäß Abs. 4 fungieren ?
Gruss
Mofu
Kurz zur Erklärung meiner Frage:
Ein Bekannter von mir bat mich bei den letzten zwei Terminen der dieser bei der ARGE hatte dabei mit anwesend zu sein.
Offensichtlich scheint das dem SB nicht gefallen zu haben, denn dieser fordert nun eine Vollmacht - diese kann natürlich nicht abgegeben werden, da ich kein zugelassener Jurist bin, was also dementsprechend mit fast 100%iger Sicherheit zu einer Klage gegen mich wegen "unerlaubter Rechtsberatung" führen würde...
Zu meiner eigenen Schussligkeit muß ich sagen, das ich in den gelaufen Terminen auch manchmal Äußerungen von mir gegeben habe, so das wohl der Begriff "Zeuge" nicht mehr zutreffend wäre...
erstmal möchte ich mich herzlich bei den Machern und allen aktiven Mitgliedern für dieses wirklich informative (und leider auch nötige) Angebot bedanken.
Zu meiner Frage:
Nach § 13 Abs. IV SGB X ist es möglich, zu Terminen bei der ARGE einen Beistand und/oder Zeugen mitzubringen.
Jetzt stelle ich mir allerdings die Frage, was denn "genau" ein Beistand ist, d.h. muß dieser eine juristische Zulassung haben oder kann jeder vollmündige Bürger als Beistand gemäß Abs. 4 fungieren ?
Gruss
Mofu
Kurz zur Erklärung meiner Frage:
Ein Bekannter von mir bat mich bei den letzten zwei Terminen der dieser bei der ARGE hatte dabei mit anwesend zu sein.
Offensichtlich scheint das dem SB nicht gefallen zu haben, denn dieser fordert nun eine Vollmacht - diese kann natürlich nicht abgegeben werden, da ich kein zugelassener Jurist bin, was also dementsprechend mit fast 100%iger Sicherheit zu einer Klage gegen mich wegen "unerlaubter Rechtsberatung" führen würde...
Zu meiner eigenen Schussligkeit muß ich sagen, das ich in den gelaufen Terminen auch manchmal Äußerungen von mir gegeben habe, so das wohl der Begriff "Zeuge" nicht mehr zutreffend wäre...