Wenn sie die Unterschrift auf den Antrag auf ALG1 verweigert, kriegt sie keins. Ganz einfach.
Der Rat, nichts zu unterschreiben, ist zumindest gedankenlos. Aber niemand sollte was unterschreiben, mit dem sie nicht einverstanden ist bzw. was sie nicht versteht.
Ich finde, das gilt auch für den ALG1-Antrag.
(Diese Meldung kann auch telefonisch oder online erfolgen - ganz ohne Unterschrift. Aber das ist eben erst die Meldung, noch nicht der Antrag auf das Geld.)