Bei Wohngeldantrag wurde eine Pauschale für die Garage abgezogen. Ist das so rechtens?

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regestrierer

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Hallo Zusammen,

ich habe ein Problem und hoffe auf Euere Hilfe . Mein Wohngeld wurde abgelehnt, weil ich eine Garage habe.

Ich bin zur Zeit im ALG I Bezug (973,50€), meine Miete inkl. Nebenkosten beträgt 590,-€ für 58 qm und zu meiner Wohnung gehört laut Mietvertrag eine Garage, deren Kosten in der Miete enthalten sind.

Somit wurden in der Berechnung abgezogen:
Heizkosten 81,51€
Garage Pauschale 61,-€

Somit wird nur eine Miete von 447,49€ berücksichtigt.

Ist das so rechtens, oder sollte ich Widerspruch einlegen?
Habe ich überhaupt Anspruch auf Wohngeld?


Vielen Dank im Voraus und schöne Ostern.
 

vidar

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AW: Wohngeldantrag abgelehnt wegen Garage

Moin @regestrierer,

Als Bemessungsgrundlage für das Wohngeld wird das Familieneinkommen und die Bruttokaltmiete herangezogen (Kaltmiete+Mietnebenkosten). Die Heizkosten als auch eine Garagenmiete werden hier nicht berücksichtigt. Der Leistungsbetrag wird jeweils über einen entsprechenden Ortsschlüssel ermittelt.

Hier kannst du deinen etwaigen Anspruch überprüfen: https://www.wohngeld.org/
 
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Gast1

Gast
AW: Wohngeldantrag abgelehnt wegen Garage

Hier kannst du deinen etwaigen Anspruch überprüfen: https://www.wohngeld.org/

Ich würde vorsichtshalber nicht davon ausgehen, dass alle Informationen, inkl. Wohngeldrechner, auf wohngeld.org alle 100% richtig sind bzw. richtig Wohngeld berechnen. Denn laut Impressum betreibt eine Privatperson diese Webseite.

Hier gibt es übrigens den Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:

https://secure.bmu.de/themen/stadt-wohnen/wohngeld/wohngeldrechner/?no_cache=1

Dort steht allerdings auch:

Bitte beachten Sie:

Den tatsächlich gewährten Zuschuss kann Ihnen nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde verbindlich errechnen.
 

vidar

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AW: Wohngeldantrag abgelehnt wegen Garage

Hier gibt es übrigens den Wohngeldrechner des Bundesministeriums...
Im Netz gibt es noch weitere Wohngeldrechner, die einem den etwaigen Leistungsbetrag zumindest annähernd ermitteln können. Der TE kann als Test mal beide verlinkte Rechner anwenden um zu sehen, ob tatsächlich die errechneten Wohngeldbeträge dann jeweils anders lauten. Der Weg zur örtlichen Wohngeldstelle bleibt einem eh nicht erspart.
 
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Gast1

Gast
AW: Wohngeldantrag abgelehnt wegen Garage

regestrierer, zu Deiner Frage, ob es rechtens ist, dass das Wohngeldamt die Kosten für die Garage von Deiner Miete abzieht:

Was steht in den Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Wohngeldgesetzes drin?


Zu § 2 (Wohnraum)

2.01: Wohnraumbegriff

...

(2) Maßgeblich sind die Zweckbestimmung zum Wohnen durch den Verfügungsberechtigten und die tatsächliche Eignung zum Wohnen. Diese muss sich aus der baulichen Anlage und Ausstattung ergeben. Auf die baurechtliche Zulässigkeit kommt es grundsätzlich nicht an

...

(5) Wohngeld wird nur für Wohnraum geleistet, der auch tatsächlich zum Wohnen genutzt wird (vgl. § 3 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 WoGG ).

Quelle: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm

Das kann so interpretiert werden, dass das Wohngeldamt eine Garage als nicht geeignet zum Wohnen betrachtet. Da ist was dran, finde ich.

Oder Du müsstest nachweisen, dass Du Deine Garage als Wohnraum benutzt.
 

Solanus

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AW: Wohngeldantrag abgelehnt wegen Garage

Das die Garage abgezogen wird, ist rechtens, steht so im Wohngeldgesetz. §9 Abs. 2 Satz 4 WoGG

Dann wird sowieso nicht die gesamte Miete zur Berechnung herangezogen. Es gibt so genannte Wohngeldstufen, die örtlich unterschiedlich sind, aus diesen ergibt sich ein Miethöchstbetrag, der wiederum von der Anzahl der Mitmieter, von der Ausstattung und von der Lage der Wohnung abhängig ist. Dieser Miethöchstbetrag und nur dieser wird zu Grunde gelegt. Miete die Du darüber hinaus bezahlst bleibt unberücksichtigt.

Häufig gibt der Miethöchstbetrag die Steilvorlage zur Berechnung der KdU bei SGB II.

Beispiel:
Hier örtlich sind dies für eine Einzelperson 365,- €. Sprich, Du zahlst eine Miete von 450 EUR, dann werden nur 365 zur Berechnung herangezogen.
 
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ExitUser

Gast
AW: Wohngeldantrag abgelehnt wegen Garage

Häufig gibt der Miethöchstbetrag die Steilvorlage zur Berechnung der KdU bei SGB II.

Das wäre schön! Leider sind die KdU -Sätze aber oft noch deutlich niedriger.

Hallo r.!
Wäre denn 61€ eine ortsübliche Miete für eine Garage bei euch in der Gegend? Die Frage ist, wie sie auf diese Pauschale kommen.

p.s.
Habe ich überhaupt Anspruch auf Wohngeld?

Um das nachzurechnen, müssten wir zumindest die Mietstufe an deinem Wohnort kennen. Du kannst aber auch selbst den offiziellen Rechner bemühen.

https://www.wohngeldrechner.nrw.de/WgRechner/wogp/cgi/call-TSO.rexx?P(wgrbstrt)
 
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Else Kling

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AW: Wohngeldantrag abgelehnt wegen Garage

Der Abzugsbetrag für die Garage ist in der Wohngeldverordnung Paragraph 6 festgelegt. Ist im Mietvertrag kein konkreter Betrag für die Überlassung der Garage festgelegt, beträgt der Abzug pauschal 36,00 €.
 

Fabiola

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Gast1

Gast
Fabiola, der von mir genannte Link zum Wohngeldrechner des Bundesministeriums wurde deaktiviert. Jetzt erscheint dort die Meldung:

Die von Ihnen gewählte Seite gibt es nicht,
ist nicht mehr erreichbar oder es besteht keine Zugangsberechtigung

Habe innerhalb der Seiten des Bundesministeriums gesucht und stelle besser diesen Link zum Wohngeldrechner ein:

https://www.bmub.bund.de/P4154

Dort steht aber unten auch "Zuletzt geändert: 22.12.2015"

=> Dieses Datum bezieht sich meiner Meinung nach auf die Änderung der sichtbaren Webseite. Aber nicht auf die Daten, die im Backend der Webseite gehalten werden, wie eine Datenbank. Diese Daten können sich seit dem 22.12.2015 geändert haben.
 
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ExitUser

Gast
Einfach in #7 schauen. Da ist der aktuelle Link!

Garage wird dort abgefragt, Mietstufe braucht man selbst gar nicht kennen, nur den Wohnort sollte man kennen :wink: .

Die Berechnung kann man dann mit dem Bescheid vergleichen und u.U. direkt dem Widerspruch anhängen.

Wohngeld für Alleinstehende ist eigentlich ein Witz. Hier haben wir allerdings einen der wenigen Fälle, wo das klappen könnte:

- relativ geringer Alg-I-Bezug und hohe Miete.
 
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ExitUser

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Der mit Vorsicht zu genießen ist,

Das ist alles mit Vorsicht zu genießen, aber meist darum, weil der Anwender falsche Eingaben machen kann, ohne dass es auffällt.

Natürlich führt mein Link zu einem "offiziellen" Rechner. In NRW kannst du den Antrag damit sogar direkt online stellen. Offizieller geht es wohl nicht.

Wenn man sich gewissenhaft alles durchließt, ist das Ergebnis schon recht zuverlässig. Ich bekommt bei Elster auch immer direkt berechnet, was später im Steuerbescheid steht.
 
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Gast1

Gast
@Ulenspiegel, ich muss mich bei Dir entschuldigen, ich hatte die URL Deines Links nicht richtig gelesen, ich hatte statt "wohngeldrechner.nrw.de" "wohngeld.org" gelesen, sorry. Oder stand da vorher doch "wohngeld.org"? Egal.
 

vidar

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ExitUser

Gast
Oder stand da vorher doch "wohngeld.org"? Egal.

Nein, aber kein Problem. Ich nutze schon länger diesen Rechner, um nach jeder Reform mal wieder festzustellen, dass Alg-II bei mir doch wesentlich mehr ist als Wohngeld.

Bei dem Rechner des Bundesministeriums kommt bei mir 0 € raus, bei dem NRW-Rechner etwas über 70 € bei Eingabe gleicher Werte. Das ist schon krass.

p.s. W.org: 78 €!
 
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