Bei Tacheles im Forum bin ich über eine Frage gestolpert die mich nachdenklich gemacht hat.
Da ging es um Heizkosten, und das das da zuständige Jobcenter jetzt Direktzahlung vornimmt.
Die zweite Frage tauchte heute auf, bzgl. Anbieterwechsel und Mitteilungspflicht.
Jetzt möchte ich mal eine Frage in die Runde werfen, die Abwegig auf den ersten Blicken klingt, aber doch sicherlich bedenkenswert.
Die tatsächlichen KdU sind nachzuweisen.
Wie dieser Nachweis erbracht wird, dürfte doch zweitrangig sein.
Also könnte man doch hingehen und sagen so liebes Jobcenter ich habe den Anbieter gewechselt.
An den monatlichen Abschlägen die ich zu zahlen habe hat sich nichts geändert. Zum Nachweis dafür liegt Schreiben von XY anbei womit glaubhaft versichert wird das die entsprechenden Aufwendungen zu tätigen sind.
Jahresabrechnung erfolgt sobald diese vorliegt auf gleichem Weg.
Man geht also mit den Schreiben des neuen Versorgers zu einem Notar, Kirche, Stadt, und lässt eine eidesstattliche Erklärung dort beglaubigen.
Dieses legt man beim Jobcenter vor.
Und nach meinen bisherigen Kenntnisstand hat das Jobcenter dann das Problem, wohin mit dem Geld, geht ja nur zum Hilfeempfänger, denn Anspruch besteht, Nachweis liegt vor.
Dies ist mal so ein Gedankengang................ Einwände?
LG
Sandy
Da ging es um Heizkosten, und das das da zuständige Jobcenter jetzt Direktzahlung vornimmt.
Die zweite Frage tauchte heute auf, bzgl. Anbieterwechsel und Mitteilungspflicht.
Jetzt möchte ich mal eine Frage in die Runde werfen, die Abwegig auf den ersten Blicken klingt, aber doch sicherlich bedenkenswert.
Die tatsächlichen KdU sind nachzuweisen.
Wie dieser Nachweis erbracht wird, dürfte doch zweitrangig sein.
Also könnte man doch hingehen und sagen so liebes Jobcenter ich habe den Anbieter gewechselt.
An den monatlichen Abschlägen die ich zu zahlen habe hat sich nichts geändert. Zum Nachweis dafür liegt Schreiben von XY anbei womit glaubhaft versichert wird das die entsprechenden Aufwendungen zu tätigen sind.
Jahresabrechnung erfolgt sobald diese vorliegt auf gleichem Weg.
Man geht also mit den Schreiben des neuen Versorgers zu einem Notar, Kirche, Stadt, und lässt eine eidesstattliche Erklärung dort beglaubigen.
Dieses legt man beim Jobcenter vor.
Und nach meinen bisherigen Kenntnisstand hat das Jobcenter dann das Problem, wohin mit dem Geld, geht ja nur zum Hilfeempfänger, denn Anspruch besteht, Nachweis liegt vor.
Dies ist mal so ein Gedankengang................ Einwände?
LG
Sandy