Hallo!
Ich möchte ALG II beantragen. Ich habe eine private Rentenversicherung, für die ich dann einen Verwertungsausschluss bis zum 60. Lebensjahr vereinbaren müsste. Nun habe ich von einem Berater die Information bekommen, dass es gut möglich ist, dass mir das ALG II nur als Darlehen gezahlt wird. Sobald ich mir die private Rentenversicherung dann später auszahlen lasse, müsste ich das erhaltene ALG II zurückzahlen. Es gäbe eine entsprechende gesetzliche Regelung. Allerdings sei die Rechtsprechung dazu uneinheitlich. Weiß jemand genaueres?
Vielen Dank!
Ich möchte ALG II beantragen. Ich habe eine private Rentenversicherung, für die ich dann einen Verwertungsausschluss bis zum 60. Lebensjahr vereinbaren müsste. Nun habe ich von einem Berater die Information bekommen, dass es gut möglich ist, dass mir das ALG II nur als Darlehen gezahlt wird. Sobald ich mir die private Rentenversicherung dann später auszahlen lasse, müsste ich das erhaltene ALG II zurückzahlen. Es gäbe eine entsprechende gesetzliche Regelung. Allerdings sei die Rechtsprechung dazu uneinheitlich. Weiß jemand genaueres?
Vielen Dank!