Bei Probearbeit,muß ich das vorher bei JC melden?

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ardakop

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folgendes:

ich habe mich bei einem ag beworben wo im es telefonat hieß 12,50 euro die stunde brutto. nach einladung plötzlich nur noch mindestlohn und zwar durchgehend (angeblich tariflich geregelt).
außerdem erwartet man förderung durch jobcenter (eingliederungszuschuss oder ähnliches). ich wurde vom chef höchstpersönlich etwas übers ohr gehauen und hätte mich sonst nicht dafür beworben bzw. meine unterlagen abgegeben und die stelle (ag) ins protokoll geschrieben.
dachte mir vielleicht schaffe ich diese arbeit und mit dem gehalt 12,50 die stunde kann man etwas leben sowie in den ersten arbeitsmarkt kommen.

die einladung selbst lag außerhalb der maßnahmezeiten, lief auch telefonisch ab inkl. schreiben nachträglich per mail. der ag ist in einem bewerbungsprotokoll gelistet welches monatlich einzusenden ist. hier möchte ich hinzufügen das ich meinen soll an bewerbungen welche öffentlich ausgeschrieben sind als vollzeitstelle mehr als erfüllt habe.
diese stelle ist öffentlich nur ausgeschrieben für FSJler. Habe eher gesagt initiativ selbst angerufen und nur lebenslauf sowie zeugnisse abgegeben, die stelle aber trotzdem auf das bewerbungsprotokoll genommen.

wie soll ich mich nun verhalten ?
wie komme ich aus der sache sauber raus ?
laut egv sind einladung und absagen zusätzlich zum protokoll monatlich einzureichen. muss ich dem jobcenter nochmal extra mitteilen das ich ein gespräch hatte? ging ja alles kurzfristig bei dieser eher initiativen bewerbung welche laut egv ansich als nicht bewerbung gilt...

jedenfalls ist man so verblieben das sich beide parteien gedanken machen. ich war sehr verärgert und bin es immer noch!!
es hat für mich wenig bis keinen sinn förderung zu beantragen für eine stelle die lebenslang auf mindestlohn basiert. mein kopf macht da schon direkt zu. schon eine miese fiese sache!

probearbeiten steht vorher sowieso zur debatte, 1 tag eventuell 3, je nachdem wie ich oder die sich entscheiden. probearbeit muss vorher generell bewilligt werden das habe ich gelesen. sonst gibts richtig ärger richtig?

frage deshalb da mich zufällig ein weiterer ag anrief bei dem ich mich vor über 2 jahren beworben hatte und ich wenn es gut läuft probearbeiten will.
 
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Seepferdchen 2010

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Hallo @ardakop

Da es wenig zielführend bzw. ziemlich unhöflich ist, den Faden eines anderen Nutzers mit eigenen Fragen zu kapern, habe ich mir erlaubt mit Deinem Beitrag ein eigenes Thema zu starten ...

Ich wünsche weiterhin einen angenehmen Aufenthalt im Forum
 

ardakop

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hellou :) oh sry ^^ das wollte ich tollpatsch nicht:doh:
ich wollte nicht unbedingt etwas neues eröffnen. eigentlich ist ja klar wie zu verfahren ist jedoch bin ich etwas unsicher wie es nun bei mir ist ^^

so bisschen kompliziert. aber ich hoffe dennoch verständlich geschrieben.
 

jwd1

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wenn das jobcenter nichts von der Stelle weis, würde ich es auch so belassen. Hast du dort irgendwas Unterschrieben?. Welche Daten haben die von Dir?. Den Zettel mit den Stellen würde ich neu Schreiben, ohne der einen. Dein SB ist nicht dein Beichtvater
 
G

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Guten Abend Herr oder Frau Kollegin,

Ja, die Sache mit dem Mindestlohn. Entweder den Mindestlohn oder den Tariflohn. Ohne gewerkschaftliche Organisierung gibt es keinen Tariflohn, nur ein Mindestlohn ist gegeben und darüber dürfen wir uns freuen. Denn ohne den Mindestlohn dürften wir noch für viel weniger arbeiten. Entschuldigt bitte meinen Zynismus aber diese Sache erinnert mich sehr an meinen letzten Einsatz im Call Center vor einigen Monaten. Als die Kolleginnen und Kollegen kapierten was unorganisiert bedeutet, haben sie sehr gestaunt. Aber nun zu deiner Frage! Ja Probearbeit muss immer genehmigt werden, sonst gibt es tatsächlich Ärger. Mann oder Frau könnte uns Schwarzarbeit unterstellen und das ist eben kein Kavaliersdelikt. Also frühzeitig zur AfA oder zum JC und die Angelegenheit klären. Das JC oder die AfA wird die Probearbeit in schriftlicher Form immer genehmigen. Das Ziel heißt, jeder soll in Arbeit egal zu welchem Preis und dafür gibt es auch fette Fördergelder. :sorry:
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen!
 

Ahanit

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Es gibt auch tariflich vorgegebene Mindestlöhne, hast du denn genau gefragt wie hoch der Tarifliche Mindestlohn ist, oder bist du einfach davon ausgegangen, das es sich um den gesetzlichen Mindestlohn handelt?

Beispiel in der Betreuung als ungelernter ist der Mindestlohn 9,50

Was nun bei dir sache ist, kann man nur sagen wenn man die Branche weiß und den entsprechenden Tarifvertrag findet. Vieleicht sind ja die 12,50 in deiner Branche der Mindestlohn!!

Nur so als Gedanke von mir
 
G

Gewerkschafter

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Bei dem tariflich vorgegebenen Mindestlohn handelt es sich in aller Regel um die gesetzliche Lohnuntergrenze, zum Beispiel nach §3a AÜG in der Leiharbeit. Dieser beträgt nach Entgeltgruppe 1 im Westen 9,49 Euro und im Osten 9,21 Euro. Stand 01.04.2018, also nah in der Zukunft. Aber handelt es sich hierbei um eine tariflich geregelte Leiharbeit oder um eine andere Branche? Der Mindestlohn gilt immer dann wenn es keine anderen tariflichen Regelungen gibt.
 

ardakop

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das problem diese stelle ist bereits im bewerberprotokoll welches schon versendet wurde an jc .

lebenslauf abgespeckt, zeugnisse, kein anschreiben, keine unterschrift. sonst besteht eine mail einladung welche nachträglich gesendet wurde nach einem telefonat mit bitte um bestätigung. schriftliche bestätigung gab es nicht.

ausgegangen bin ich von dem telefonat wo es hieß 12,50 die Stunde. der ag hat eigene arbeitsvertragsrichtlinien (arbeitsrechtliche kommission). festbetrag für bestimmte tätigkeiten (gesetzlicher mindestlohn lt. gespräch), 8,84 Euro.

da hab ich mir echt was eingebrockt... total fahrlässig, mein kopf spielt schon wieder verrückt.
 
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