fragende25
Elo-User*in
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Hallo liebe Foris,
ich war nun einige Zeit wegen einer Erbschaft vom Jobcenter abgemeldet, so dass ein Neuantrag fällig wurde. Ich muss erwähnen, dass ich einen Halbtagsjob habe also Aufstocker bin.
Heute wurden mir beim Arbeitsvermittler zwei Stellenvorschläge gegeben, einer mit Rechtsfolgenbelehrung einer ohne. Ich soll mich drauf bewerben. Ich beziehe aber noch gar keine Leistungen, da ich heute erst einen Antrag gestellt habe, dass ich zum 01.05. wieder Leistungen beziehen möchte. Meiner Meinung nach geht das gar nicht, was wollen sie denn im April sanktioneren wenn ich noch keine Leistung beziehe. Auch die EGV, die ich unterschrieben habe, weil sie von dem was drinsteht schon o.k. ist, gilt ab heute. Die dürfte aber doch auch frühestens ab Leistungsbezug gelten?
Eigentlich möchte ich mich auf diese Stellen auch gar nicht bewerben, da ich seit zwei Jahren als Buchhalterin arbeite und mir in diesem Gebiet schön langsam etwas besser bezahltes suchen möchte. Ich möchte mich nicht als "einfache" Bürokraft die nur für Telefon und Ablage zuständig ist bewerben. Hier wurde ich meine Chancen am Arbeitsmarkt sogar langfristig wieder mindern.
Also meiner Meinung nach müsste ich da gar nichts machen. Ist diese EGV denn überhaupt gültig? Irgendeinen Vermerk, dass sie erst gelten soll, wenn ich wieder Leistungen beziehe hat sie nicht.
ich war nun einige Zeit wegen einer Erbschaft vom Jobcenter abgemeldet, so dass ein Neuantrag fällig wurde. Ich muss erwähnen, dass ich einen Halbtagsjob habe also Aufstocker bin.
Heute wurden mir beim Arbeitsvermittler zwei Stellenvorschläge gegeben, einer mit Rechtsfolgenbelehrung einer ohne. Ich soll mich drauf bewerben. Ich beziehe aber noch gar keine Leistungen, da ich heute erst einen Antrag gestellt habe, dass ich zum 01.05. wieder Leistungen beziehen möchte. Meiner Meinung nach geht das gar nicht, was wollen sie denn im April sanktioneren wenn ich noch keine Leistung beziehe. Auch die EGV, die ich unterschrieben habe, weil sie von dem was drinsteht schon o.k. ist, gilt ab heute. Die dürfte aber doch auch frühestens ab Leistungsbezug gelten?
Eigentlich möchte ich mich auf diese Stellen auch gar nicht bewerben, da ich seit zwei Jahren als Buchhalterin arbeite und mir in diesem Gebiet schön langsam etwas besser bezahltes suchen möchte. Ich möchte mich nicht als "einfache" Bürokraft die nur für Telefon und Ablage zuständig ist bewerben. Hier wurde ich meine Chancen am Arbeitsmarkt sogar langfristig wieder mindern.
Also meiner Meinung nach müsste ich da gar nichts machen. Ist diese EGV denn überhaupt gültig? Irgendeinen Vermerk, dass sie erst gelten soll, wenn ich wieder Leistungen beziehe hat sie nicht.