Was für Unterlagen? [...]
Na die, die bereits zur Antragsstellung vonnöten waren.
Eine Eheschließung dürfte eine meldepflichtige Veränderung der Lebensumstände des
HE sein.
Daraufhin werden wahrscheinlich die Einkommensnachweise des Ehepartners angefordert und durchforstet werden, da Ehepaare in der Regel eine Einstandsgemeinschaft bilden.
Mögliche Ausnahme:
Sie leben weiterhin in getrennten Wohnungen=Trennung.
Die gewünschten Unterlagen werden die nach der Meldung sicher anfordern.
Im Rahmen der Mitwirkungspflicht.
Falls sich die Bedingungen grundlegend geändert haben sollten,
sprich, einer der Ehepartner Geld nach Hause bringt, wird festgestellt werden, ob die Unterstützung für den fraglichen Zeitraum zurückgezahlt werden muß.
Die
KK dürfte auch mit von der Partie sein.
Nach der Eheschließung wird der, der keiner sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgeht, beim Hauptversicherungsnehmer famileinversichert.
Das ist möglicherweise eine andere
KK .
Wie die genauen Übergangsregelungen sind, erfragst du besser bei der aktuell zuständigen
KK .