Bei Einladung zur Weiterbildungmaßnahme gleich selbige aufgebrummt bekommen. Was tun?

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kette666

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Hallo, ich war heute beim JC .
Eingeladen wurde ich zur "Informationsveranstaltung für eine Weiterbildungsmaßnahme."
Incl. RFB .

Dort saßen schon 8 Leute in einem recht beengten Büroraum. Der Hempel von der Maßnahme und der Jobcenterarsc... lungerten im Flur rum und haben die Nachzügler rein gewunken. Im besagten Raum stand ein großer Aktenschrank offen. Darin ca 20 Ablagen mit Papieren.
Als der JC Lakai losgelegt hat, habe ich ihn erst einmal unterbrochen und gefragt warum hier der Datenschutz nicht beachtet wird. Ich weiß, seeehr unhöflich.
Jeder könnte doch an die Papiere ran. Doofe Antwort seinerseits , weil er ja da ist. War er eben nicht, als ich ankam. Ich könnte mich ja an den Datenschutzbeauftragten wenden.
Kurz darauf hat er den Schrank dann verschlossen, damit ich nicht an die Papiere gehe.Hoho.
Explizit mein Name wurde genannt.
Er hat auch vor meinen Augen gleich mal eine Markierung bei meinem Namen in der Anwesenheitsliste gemacht.
Dann kurzes Blabla. Flyer für die Maßnahme auf den Tisch gelegt
Recht zügig wurde eine Einladung ausgeteilt.
Alle saßen ziemlich überrumpelt da.
Maßnahme für ein halbes Jahr. Inc. RFb .

Keine Unterschrift, kein garnix.

Soll schon am Montag losgehen.
 

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Pixelschieberin

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Ist das jetzt 'ne neue Mode, Bilddateien verdreht hoch zu laden?
Wer soll sich die denn runterladen und zurecht drehen - allein damit er fremden Leuten Rat erteilen darf?
Solche Schludrigkeiten wecken bei mir das Gefühl, daß sich jemand den A**** nachtragen lassen will.

Falls es ein "Systemfehler" sein sollte, bitte ich, meine Bemerkung zu vergessen und dem Admin via Warndreick am entsprechenden Post Bescheid zu geben.
Falls nicht, ist's halt pP (persönliches Pech) für den TE , sollten andere auch keinen Bock haben, sich unnötige Arbeit zu machen.
 

Couchhartzer

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Maßnahme für ein halbes Jahr. Inc. RFb .
Und die RFB für dee Maßnahmebeginn soll nun bitte wo sein?
Ich sehe hier nirgends eine RFB und ein Maßnahmeträger wäre nicht einmal ansatzweise befugt zu einem Flyer eine RFB mit auszugeben (Stichwort: Amtsanmaßung).
Die RFB der Einladung kann eine RFB für eine Maßnahmezuweisung nicht ersetzen.

Keine Unterschrift, kein garnix.
Eine Zuweisung sehe ich hier auch nirgends.
Gibt es etwa keine?
Dann ist alles nur Schall und Rauch und nicht das Geringste wäre dann rechtlich zwingend verbindlich, da ein Flyer (= Werbezettel) keine ordnungs- und pflichtgemäße Zuweisung ersetzen kann und darf.
 

Sonne11

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Hallo! Ein Meldetermin nach §309 und §59 kann kein Maßnahmebeginn sein. Wenn der Meldeort kein JC oder AfA ist, muss sogar ein Mitarbeiter der Behörde anwesend sein, denn mit diesem muss man nur sprechen oder es ist eine Infoveranstaltung, wo man nichts sagen und nichts tun muss, sondern sich informieren. Mitarbeiter muss ebenfalls anwesend sein.

Also zum Meldetermin gehen, mit dem Wissen laut nach einem BA -AfA -JC Mitarbeiter (Name muss auf der Vorladung stehen) rufen zu können. Oder sich eben informieren und gehen, da der Zweck nicht erfüllt werden kann.

Man braucht also nur an dem einen Tag zu kommen. Es kann dann sein, dass für jeden Tag Vorladungen ausgehändigt werden. Ich meine die sind ja scheinbar nicht ganz ehrlich, also kann man Überraschungen erwarten. :peace:

Alternativ der Vorladung widersprechen da kein Meldeort und kein Maßnahmebeginn per Vorladung möglich. Urteil/Beschluss unten nachzulesen:

Nachtrag: AU wäre auch eine Möglichkeit, dann hat sich bis zur nächsten Vorladung alles erledigt.
 

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Pixelschieberin

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Damit nicht so viele Fragen gestellt werden, die in der Vergangenheit unzählige Male gestellt und bereits X-fach beantwortet wurden, werfe ich die Gebetsmühle zur "passiven" Sinnlos-Maßnahmeabwehr noch Mal an:
In deinem eigenen Interesse arbeitest du die Beiträge, die sich hinter den unterstrichenen Links verbergen, gut durch - und ziehst deine eigenen Schlüsse daraus.

Da im Zusammenhang mit sinnbefreiten=unerwünschten Maßnahmen stets die selben Fragen hochgewühlt werden, kopiere ich aus einem Post mit passenden Querverweisen.

Es gibt zu tun.
Sobald die Schularbeiten gemacht sind, können eigene Strippen gezogen und kluge Fragen an JC -SBs gestellt werden.

Such dir die für dich passenden Highlights aus dem Pfeilköcher:
Verfasser AnonNemo:
- Verhalten beim Träger - Maßnahmeabwehr
- Erklärung, warum kein Vertrag beim Träger unterschrieben wurde - es sei bereits alles geregelt - :icon_wink:
- Vermittlungsgutschein und das Bewerben bei privaten Dienstleister - ZAF
- Bewerbungsbemühungen, Jobbörse, anonymes Profil, Referenznr, ZAF abwehren
Falls vorheriger Verweis nach der Foren-SW-Umstellung noch auf den Holzweg führt, dann ersatzweise hier klicken

Verfasser Ozymandias:
- Keine Sanktion bei Arbeitsangeboten eines Maßnahmeträgers
- VA mit AGH-Zwang - Antwortschreiben
- VA, Datenfreigabezwang an MT macht VA rechtswidrig
- Maßnahmenverweigerung lt SG Berlin nicht sanktionierbar
- Maßnahme länger als EGVA - nicht zulässig
- Argumente gegen Maßnahme in VA

Verfasser Schikanierter:
- Wie bestimmt muss ein Angebot einer Massnahme sein, um unanfechtbar zu sein?
- Angebot einer Maßnahme ist i.d.R. ein VA und nicht vorbereitendes Verwaltungshandeln
- Maßnahmezuweisung wird gekonnt auseinandergenommen

***
Falls der Anwurf "maßnahmewidriges Verhalten" kommt, empfehle ich, den Schriftsatz von veritasdd auf den eigenen Sachverhalt anzupassen
Dem ist das offenbar vorgeworfen worden.
Mit seinen smarten Anschreiben hat er obsiegt.
Er hatte sich an das "Drehbuch" gehalten und ist nirgends ausgeschert.
Lies den ganzen Faden und ziehe deinen Nutzen daraus.

Ab #18 sollten einige Passagen dabei sein, die 1:1 übernommen werden könnten.

Wobei ich das vorherige Fahrkostengedöns auch nicht unwichtig finde.
****
Hier ein Faden des Users "Simor", der sich dem Thema sehr gewitzt stellte.
Einer seiner smart-ass-Schachzüge:
SOFORT sämtliche FREIWILLIG erteilten "Einverständniserklärungen" bezüglich seiner Datenverwurstung zurückzunehmen. (Widerruf)

Wer (noch) nichts zurückzunehmen=zu widerrufen hat, VERBIETET vorsorglich.
Konkrete Verbote hinsichtlich Datenverwurstung durch Dritte können ebenfalls vorsorglich gegenüber JC UND Trägern ausgesprochen werden.
Wem die Datenverwurstung via VA aufs Auge gedrückt wurde, widerspricht zeitnah.

Vorlagen findest du unter Anderem hier.

Alles stets schriftlich und nachweisbar auf den Weg bringen.
Versteht sich.

Nachtrag:
Und wenn ich da hinfahre, wie ist das mit den Fahrtkosten ?
Die müsste ich ja auch erst einmal beantragen. Das wird wohl bis Montag nicht klappen.
Was 'n Pech aber auch. :biggrin:
Bis zum schriftlichen Bescheid - der rechtsverbindlich die zu beantragende Kostenübernahme in Stein meißelt - wären mir - egal ob Ebbe in der Kasse oder nicht - sowas von die Hände gebunden.
Das soll heißen - mit der Buchung dürften sie sich bei nachweisbar vorhandenem Schonvermögen einen kurzen Moment mehr Zeit lassen - aber - den Schein mit der Zusage-Erklärung will ich in den Händen haben, EHE ich Geld für aufoktroyierte Aktivitäten anfasse.

Die Erfahrung lehrt, daß Anträge auch negativ beschieden werden können.
Das Risiko, Fahrgeld womöglich aus dem eh' schon knappen soziokulturellen Existenzminimum bestreiten zu müssen, würde ich nicht eingehen.
Schon gar nicht, wenn mir Fahrten fremdbestimmt aufs Auge gedrückt wurden.

Hach - und die hinzunehmenden Verzögerungen hätte ich auch nicht zu vertreten.
Wenn SB seinen Arbeitsplatz unzureichend vorbereitet - ist's PaL, wenn der HE leiiider nicht zum angepeilten Termin aufschlagen kann.
Anfahrt-Modalitäten treten - genau wie Schneefall im Januar in den Bergen - bei den zwei oder drei Zwangsbeglückten, die in der Maßnahmeindustrie geparkt werden sollen, gaaaaaaaanz unerwartet und ur-plötzlich auf.
DAS können gut gehartzte SB sicher nicht erahnen.

Btw, ich vermisse das Zuweisungs-Schreiben, in dem mir klein klein dargelegt wird, warum und wieso.
Und überhaupt.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Du bist ja zu keiner Maßnahme zugewiesen, oder?
Habe hier keine Daten der Maßnahme gelesen - keine EGV oder Angebot, Zuweisung.

Und der Meldetermin ist wie oben schon angemerkt rechtswidrig.
Da brauchst also nicht hin.

Bauernfang, man kanns ja probieren sagt sich das JC . Scheint bei dir ja gewirkt zu haben.

Zu Hause bleiben, Leben genießen und abwarten was das JC als nächstes macht.
 
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