Petrasilie
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Hallo Zusammen,
ich habe ALG1 beantragt. Mir ist nun aufgefallen, dass der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht korrekt ausgefüllt hat.
Vertraglich vereinbarte Arbeitszeit: 39 Stunden - minus Vereinbarung: "kurze Vollzeit"- 52 Tage/Jahr. Heißt, ich habe Entgelt gegen Freizeit eingetauscht und entsprechend niedriger war mein Einkommen.
Nun gibt der Arbeitgeber auf der Arbeitsbescheinigung das tatsächlich erhaltene Brutto (39 Stunden minus kurze Vollzeit - schätzungsweise 30/32 Stunden) an, jedoch auch 39 Stunden und verweigert jegliche Korrektur.
Auszug aus dem Schriftverkehr:
"...das von uns zu bescheinigende Entgelt ist das tatsächlich gezahlte sozialversicherungspflichtige Entgelt, welches u.a. auch die zu verbeitragenden Hinzurechnungsbeträge zur RZVK beinhaltet, sowie jegliche sozialversicherungspflichtigen Entgeltbestandteile aus der Zeitwirtschaft (z.B. Überstunden). Daher ist eine Ableitung aus der Tariftabelle nicht einfach so möglich.
Unabhängig Ihrer Vereinbarung Entgeltanteile gegen Zeit zu tauschen (kurze Vollzeit) war Ihre vertraglich vereinbarte und zu leistende Arbeitszeit 39 Stunden/Woche. Daher auch die entsprechende Angabe in der Bescheinigung..."
Im Ergebnis bekomme ich zu wenig ALOGeld, denn nun stehen da 39 Stunden im Verhältnis zu einem viel niedrigeren Brutto, denn wenn ich 39 Stunden gearbeitet hätte, wäre das Brutto sehr viel höher gewesen.
Kann ich da was tun? - Und muss ich vorsorglich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen?
Die betriebliche Vereinbarung über die Kurze Vollzeit liegt mir vor, die könnte ich einreichen. Reicht das? Aber da blickt doch am Ende keiner mehr durch. Ich sehe mich irgendwie auch außer Stande, das für jeden Monat auszurechnen.
ich habe ALG1 beantragt. Mir ist nun aufgefallen, dass der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht korrekt ausgefüllt hat.
Vertraglich vereinbarte Arbeitszeit: 39 Stunden - minus Vereinbarung: "kurze Vollzeit"- 52 Tage/Jahr. Heißt, ich habe Entgelt gegen Freizeit eingetauscht und entsprechend niedriger war mein Einkommen.
Nun gibt der Arbeitgeber auf der Arbeitsbescheinigung das tatsächlich erhaltene Brutto (39 Stunden minus kurze Vollzeit - schätzungsweise 30/32 Stunden) an, jedoch auch 39 Stunden und verweigert jegliche Korrektur.
Auszug aus dem Schriftverkehr:
"...das von uns zu bescheinigende Entgelt ist das tatsächlich gezahlte sozialversicherungspflichtige Entgelt, welches u.a. auch die zu verbeitragenden Hinzurechnungsbeträge zur RZVK beinhaltet, sowie jegliche sozialversicherungspflichtigen Entgeltbestandteile aus der Zeitwirtschaft (z.B. Überstunden). Daher ist eine Ableitung aus der Tariftabelle nicht einfach so möglich.
Unabhängig Ihrer Vereinbarung Entgeltanteile gegen Zeit zu tauschen (kurze Vollzeit) war Ihre vertraglich vereinbarte und zu leistende Arbeitszeit 39 Stunden/Woche. Daher auch die entsprechende Angabe in der Bescheinigung..."
Im Ergebnis bekomme ich zu wenig ALOGeld, denn nun stehen da 39 Stunden im Verhältnis zu einem viel niedrigeren Brutto, denn wenn ich 39 Stunden gearbeitet hätte, wäre das Brutto sehr viel höher gewesen.
Kann ich da was tun? - Und muss ich vorsorglich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen?
Die betriebliche Vereinbarung über die Kurze Vollzeit liegt mir vor, die könnte ich einreichen. Reicht das? Aber da blickt doch am Ende keiner mehr durch. Ich sehe mich irgendwie auch außer Stande, das für jeden Monat auszurechnen.