Bei BU-Rente von Versicherung -> Selbst krankenversichern

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ml

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Hallo,

ich hab mal eine Frage die mir ein bisschen auf die Seele drückt.

Ich werde demnächst nach 78 Wochen Krankengeldbezug ausgesteuert.
Nun muß ich ja dann da ich weiterhin nicht arbeiten kann Leistungen beim Arbeitsamt beantragen.

Ich habe eine BU-Rente welche mir ein respektables Sümmchen ausbezahlt - Sozialhilfe oder ALG2 würde ich also keinesfalls ausbezahlt bekommen.

Nun die Frage:

Da ich von dort zu 99% keine Leistungen erhalten werde da ich durch die BU-Rente der Versicherung mein Leben bestreiten kann, muß ich mich dann etwa selbst krankenversichern? Oder zahlt mir der Leistungsträger diese Versicherungen auch wenn ich wegen zuviel eigenem Einkommen eigentlich keine Leistungen bekomme?

Wär ja zum :kotz:

Man bezahlt jahrelang in eine Versicherung damit man im Notfall abgesichert ist und dann muß man davon komplett alle Kosten übernehmen.... :|

Gruß
 

kalle

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Da muss ich jetzt mal etwas sagen, was mir eigentlich so nie über die Lippen gekommen ist:
Wenn Du von der BU-Rente leben kannst, wofür dann noch Leistungen beantragen?

Das geht mir ein wenig über meinen Horizont. BU-Rente und ein Erbe: Tut mir leid, da fehlt mir das Verständnis. Da muss ich leider anderen Personen recht geben: Der Staat kann nicht alles leisten. Wenn Du von Deinem Einkomen leben kannst, dann kannst Du nicht noch die Grundsicherung erwarten. Dieses ist doch nur für Personen, die wirklich keine anderen Leistungen und Einkünfte haben.

Du kannst selbstverständlich EU-Rente beantragen. Das wurde ja auch schon in einem anderen Thread gesagt.
Und natürlich, wenn Du über den Sätzen Geld hast,dann musst Du Dich selber krankenversichern.
Wenn Du dann mt der Krankenkasse unter dem Regelsatz kommst kannst Du ja wieder einen Antrag auf AlgII stellen.
Aber sinnvoller wäre ja wohl mal ein Antrag auf Wohngeld.
 

ml

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Hallo,

also bin ich der Dumme weil ich mir das von meinem Lohn abgespart hab und soll mich dann auch noch für mehrere Hundert Euro krankenversichern. Das Geld reicht zum Leben aber definitiv NICHT um noch zusätzlich was zu bezahlen!

Da übernimmt man schon Eigenverantwortung und wird damit auch noch bestraft - in was für einem Land leben wir denn eigentlich?

:|

Und super das mein Vater dieses Jahr mit 54 gestorben ist, das Erbe kann man dann ja auch gleich nocht mit verwenden. Sollte das Geld wohl lieber gleich verbrauchen und mein Auto das ich abstottere damit bezahlen statt mir ein finanzielles Polster anlegen zu wollen. Die Belastung wird bestimmt auch nicht gerechnet... Und nein ich fahre auch keinen Mercedes sondern einen kleinen Renault Clio!

Wo liegt der "Regelsatz" und wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag - prozentual vom BU-Renten Einkommen oder wie wird das berechnet?

Und vor allem - muß ich dann als erwerbsunfähiger mit BU-Renten Bezügen davon auch noch die restlichen sozialversicherungen tragen?
Arbeitslosengeld, Pflegeversicherung, Rentenversicherung oder wie???

Gruß

P.S. War gerade vorhin beim Arbeitsamt und bei der ARGE -> Arbeitsamt nicht für mich zuständig da ich ja nicht arbeitsfähig bin und ARGE hat GESCHLOSSEN!!!
 
A

Arco

Gast
... stelle einfach bei den evtl. zuständigen Stellen die entsprechenden Anträge und Du wirst sehen ob Du einen Anspruch hast.

Solltest Du keinen Anspruch haben reicht dein "Einkommen" dann wohl gem. Gesetz aus ......

Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen von Kalle an .....
 

ml

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Hallo,

werd ich machen und meine Freundin auch noch mitnehmen die ich ja auch mit unterhalten muß...

Gruß
 

Seebarsch

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Ende Krankengeld-BU-Rente und dann ?

Hallo ml,
da Du angegeben hast, dass Du Krankengeld, das jetzt ausläuft, beziehst, musst Du ja vor dem Krankengeld versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Mithin hast Du, bis zur Klärung Deiner Erwerbsfähigkeit, erst einmal grundsätzlich einen Anspruch auf Alg1 durch die Agentur für Arbeit.
Für diesen Sonderfall gibt es den speziellen § 125 SGB III

Hier nachsehen:
https://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm

Was man Dir bei der Agentur für Arbeit gesagt hat ist völliger Unsinn!

Mein Tipp:
Sofort morgen noch mal zur Agentur für Arbeit gehen und dort auf einer Arbeitslosmeldung und Antragstellung bestehen !
Lass Dich dort nicht veräppeln und verlange unter Umständen den nächsten Teamleiter zur Klärung des Sachverhaltes.
Die Arbeitslosmeldung kann man Dir nicht verwehren !

Setzt Dich durch !!!!!
:twisted:
 

ml

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Hallo,

ich verstehe das richtig - ich soll mich arbeitslos melden obwohl ich weiterhin krankgeschrieben bin? Das soll noch einer verstehen ...

Ich versuche es mal....

Ich werde also am 3.11. ausgesteuert und muß mich dann spätestens an diesem Tag arbeitslos melden gemäß $125 SGBII . Dies wird mir auf jeden Fall dann erst einmal bewilligt und ich werde dazu genötigt einen Antrag auf EU-Rente sowie auf Reha Maßnahmen zu stellen (das letztere läuft bereits schon und die Krankenkasse bemüht sich auf meinen Widerspruch hin mir anstatt einer stationären eine ambulante Therapie bei der Rentenversicherung zu gute kommen zu lassen).

Ja ich war vor der Krankheit und auch bis weit hinein Angestellter - am Stück waren es dann 6 Jahre.

Gruß
 

Seebarsch

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EU-BU-Krank - Alg

Hallo ml,
genau so ist es !
Die Regelung wurde geschaffen, damit Leute die ausgesteuert und weiterhin arbeitsunfähig sind, nicht auf Sozialhilfe oder jetzt Alg 2 angwiesen sind. Immerhin wurde von denen ja auch reichlich in die Alo-Kasse gezahlt !

Du solltest Dich, weil ja das Ende des Krankengeldbezuges - die Aussteuerung - bekannt ist, sofort persönlich arbeitslos melden.Da bekommst Du die Antragsunterlagen und musst dann noch von Deinem Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung und von der Krankenkasse eine Bescheinigung über den Krankengeldbezug einholen.
Hast Du alles zusammen und das Antragsformular ausgefüllt, machst Du einen Termin für den Antragsservice ab. Dort wird Dir dann alles weitere erklärt.

Die Sache läuft wie folgt ab:
Die Agentur unterstellt erst einmal, dass Du trotz weiterhin bestehender Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und zahlt Dir Arbeitslosengeld. Anschliessend wirst Du vom Amtsarzt untersucht, ob Du noch eine Tätigkeit von mindestens 15 Stunden ausüben kannst, oder nicht.
Vor der Untersuchung musst Du keine Angst haben, da sich der Amtsarzt in der Regel an die bereits vorhandenen Befunde hält.

Stellt der Amtsarzt fest, dass Du keine Tätigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich ausüben kannst, wirst Du aufgefordert einen Antrag auf REHA oder Erwerbsminderungsrente zu stellen. Hast Du das schon getan, entfällt der Punkt.
Bis die Rentenversicherung über den Rentenantrag entscheidet, zahlt die Agentur weiterhin Arbeitslosengeld.

Stellt der Amtsarzt fest, dass Du noch mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten kannst, musst Du dich der Agentur im Rahmen der Feststellung des Arztes zur Verfügung stellen und erhältst auch weiterhin Arbeitslosengeld.

Du siehst, es kann Dir selbst erst einmal garnichts passieren.

Damit Dein Lebensunterhalt und Deine Sozialversicherung nach der Aussteuerung nahtlos sichergestellt ist, musst Du dich umgehend persönlich bei der Agentur melden !
8)
 

ml

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Hallo,

ich war heute beim Amt und bin zu einer anderen Bearbeiterin gekommen und schwupps wurde die Beantragung eingeleitet :klatsch:

Danke für die allgemeine Ablaufinformation über das Thema.

Gruß
 
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