Moin,
wollen wir das Ganze doch mal neutral betrachten. Wenn ich privat ne Versicherung abschließe, sei es Hausrat, Rechtschutz, Kfz etc. dann bekomme ich ne AGB und dort steht drin, was ich im Schadenfall maximal (!) von der Versicherung bekomme, das ist alles vertragsabhängig und oder gesetzlich geregelt.
Und jetzt stellen wir uns mal die Frage, ob wir je von der Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung ne AGB geschweige denn einen Vertrag plus Nachträge zum Vertrag bei Veränderungen bekommen haben, geschweige denn ohne irgendwelche Zusatzversicherungen die Leistungen verbessern zu können ...
MfG
Wie verläßlich sind denn AGBs der Privatversicherungswirtschaft a la Maschmeyer, Rürup, Riester und Co.
Darauf sind jüngst die Verbraucherzentralen eingegangen als sie einen Anbietervergleich von Riesterrenten vornehmen wollten. Und so ist es auch mit allen anderen Versicherungsarten. Was in Werbeprospekten und AGBs drinsteckt, hat in einer an Börsen und Kapitalmärkten sich verspekulierenden Versicherungswirtschaft keinen Bestand. Wenn die Versicherungswirtschaftsgangster Börsenverluste einfahren, dann kürzen sich durch eine Präsentation angeblich zig neu entstandener Kostenposten auch lt. AGB garantierte Ausschüttungen. Will ein Verbraucher juristisch dagegen vorgehen, dann läßt man ihn durch Verfahrensverschleppung am ausgestreckten Arm finanziell ruinieren, weil er die Verfahrenkosten in Vorleistung nicht mehr tragen kann.
Was bei Versicherungen immer hervorragend und problemlos funktioniert - das Abkassieren der Versicherten. Wehe aber der Versicherungsfall tritt ein, da baut die Versicherung schöne Beweismittelmonster auf und kommt mit ihren Ausschluß- und Verjährungsbedingungen.
Alles was nach Privatwirtschaft riecht, ist in diesem Land auf Lug und Betrug ausgerichtet und vom Kunden will man nur sein Bestes - sein Geld. Der Kunde ist solange attraktiv wie er noch zahlungsfähig ist, auch unter Bedingungen von Raten und hohen Kreditzinsen. Muß der Kunde den Offenbarungseid leisten, schwindet schlagartig daß Interesse an ihm. Diese Verluste hat die Privatwirtschaft längst schon durch vorausschauende Kalkulation auf ihre Waren und Leistungen verteilt, die alle anderen Kunden zu erhöhten Preisen kaufen. Ist wie beim Ladendiebstahl. Auch diese Art Verlust kalkuliert der Handel ein und verteilt ihn auf sein Warensortiment in den Preisen.
Frage: Gehört so ein Verhalten zu einem ehrbaren Kaufmann, wenn er seine Geschäfts- und Betriebsrisiken auf seine Kunden und Betriebsbelegschaft per Lohn- und Sozialdumping abwälzt statt sie selbst zu tragen?
Eben das kapitalistische Prinzip Gewinne und Profite privatisieren und Kosten vergesellschaften!
Im Mittelalter wurden Kauf- und Geschäftsleute aus der Hanse, den Zünften und Gilden ausgeschlossen, wenn sie wucherten oder sich nicht an die Spielregeln hielten. Heute gehört Korruptheit, Bestechlichkeit, Lügen und Betrügen, Macht- und Profitgier zum guten CDU/CSU/FDP/SPD- und Grünen-Filz-und Klüngel-Ton.