bei 60% Sanktion was wird in einer Bedarfsgemeinschaft 4 Personen abgezogen ?

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Benz61

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Hallo Forum,

mich interessiert es, was bei einer 4 Köpfigen Bedarfsgemeinschaft, 2 Erwachsene 2 minderjährige Kinder abgezogen wird , wenn ein Elternteil zu 60 % Sanktioniert wird ? Wie geht es mit den Stromkosten, Miete usw weiter ??? Miete und Strom überweisen wir schon all die Jahre selber an den jeweiligen Empfänger.
 
@ Benz61,

bei einer 60%-Sanktion wird nur der Regelsatz entsprechend gekürzt. Die KDUH werden dabei weiterhin in voller Höhe gezahlt. Wie die betroffene Person das mit den Stromkosten regelt, muss sie selbst überlegen, da der Strom aus dem Regelsatz bezahlt wird. Sollten in jener BG minderjährige Kinder leben, besteht ein Anspruch auf Lebensmittelgutscheine, so dass der verbleibende Regelsatz z.B. für die Stromzahlung genutzt werden kann.
 
zahlt das JC die KDUH weiter auf mein Konto oder überweisen sie die Miete plötzlich ohne meiner Erlaubnis meinem Vermieter auf sein Konto ???
Die Kontodaten vom Vermieter hat das JC jedenfalls nicht, habe damals als ich den Mietvertrag vorgelegt habe keine angegeben und die haben auch nicht nachgefragt.
Ich will nicht das der Vermieter erfährt das ich und meine Familie ALG II Empfänger sind.
 
zahlt das JC die KDUH weiter auf mein Konto oder überweisen sie die Miete plötzlich ohne meiner Erlaubnis meinem Vermieter auf sein Konto ???

@ Benz61,

wenn die KDUH im Normalfall an dich überwiesen werden, dann werden sie das auch im Fall einer Sanktion. Aber dies sollte eigentlich auch aus dem Sanktionsbescheid zu entnehmen sein.

Ich will nicht das der Vermieter erfährt das ich und meine Familie ALG II Empfänger sind.

Das verstehe ich voll und ganz. Wie machst du das aber bei NK-Nachzahlungen, wenn das JC etwas länger für die Bearbeitung braucht oder ist dein JC da sehr zügig, so dass du beim Vermieter nicht um Zahlungsaufschub bitten musst?
 
habe mit den NK Nachzahlungen noch nie Probleme gehabt.
auf dem 30 % Sanktionsbescheid stand hinten darauf das wenn 60% abgezogen werden, soll die Miete direkt an den Vermieter überwiesen werden.
Wollte mal hören ob dies dann wirklich auch so eingehalten wird ?
Kann ich dem JC es verbieten die Miete direkt dem Vermieter zu überweisen ? Dieser hat leider seine eigene Meinung zu Arbeitslosigkeit und ALG II :((
Danke
 
auf dem 30 % Sanktionsbescheid stand hinten darauf das wenn 60% abgezogen werden, soll die Miete direkt an den Vermieter überwiesen werden.

Das ist aus dem Gesetzestext aus §31a (3) Satz 3 SGB II entnommen worden. Soll heißt nicht Muss.

Dieser hat leider seine eigene Meinung zu Arbeitslosigkeit und ALG II

Ich verstehe deine Angst, aber möchte dich auch etwas beruhigen. Es gibt für Vermieter keinen Kündigungsgrund: Mieter bezieht Transferleistungen. Wenn du bisher immer fristgerecht die Miete und NK zahlst und auch in deinem Verhalten nicht negativ auffällst, hat der Vermieter keine Handhabe dir die Wohnung zu kündigen. Ich weiß, wenn man jemanden kündigen will, dann lassen sich immer irgendwelche Dinge finden. Aber wenn es nichts zu finden gibt, dann hast du nichts zu befürchten.
 
wie will das JC die Miete an den Vermieter überweisen wenn die keine Kontodaten vom Vermieter haben ? Da gibt es glaube ich auch hier im Forum eine Vorlage mit verbot der Datenweitergabe an Dritte ?
 
wie will das JC die Miete an den Vermieter überweisen wenn die keine Kontodaten vom Vermieter haben ? Da gibt es glaube ich auch hier im Forum eine Vorlage mit verbot der Datenweitergabe an Dritte ?

stehen die nicht im Mietvertrag drin, den das JC haben muss, damit Kosten der Unterkunft überwiesen werden?
 
wie will das JC die Miete an den Vermieter überweisen wenn die keine Kontodaten vom Vermieter haben ? Da gibt es glaube ich auch hier im Forum eine Vorlage mit verbot der Datenweitergabe an Dritte ?

Bei einer mehrköpfigen BG wird das schon schwierig, wenn 1 Kopfanteil direkt an den Vermieter gezahlt werden soll und die restlichen nicht sanktionierten BG -Mitglieder ihren Anteil selbst überweisen. Das könnte den Vermieter verwirren, wenn man ihn nicht vorher darüber informiert.

Sollte dein JC aus der gesetzlichen Soll-Möglichkeit eine Muss-Möglichkeit machen, also darauf bestehen, deinen Kopfanteil an den Vermieter direkt zu überweisen, dann wird es dich zur Mitwirkung auffordern, dass du die Bankverbindung deines Vermieters bekannt gibst.

stehen die nicht im Mietvertrag drin, den das JC haben muss, damit Kosten der Unterkunft überwiesen werden?

Das kommt auf den Vermieter an, ob er diese Daten im Mietvertrag oder einem zusätzlichen Schriftstück festhält.

Rein theoretisch könnte das JC auch einfach die Kontoauszüge einsehen und sich darüber die Bankverbindung des Vermieters raussuchen. Natürlich erst dann, wenn eLB nicht der Aufforderung zur Mitwirkung nachkommt.
 
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