Moin erstmal,
als Grundsicherungsbezieher und Neuling in diesem Forum, habe ich mal eine Frage bezüglich der Auslegung von § 29 u.28 Abs.3SGB XII.
Folgender Hintergrund: Die Stadtwerke schickten die Jahreswärmeverbrauchsendabrechnung in diesem Jahr, ohne Vorankündigung, zwei Monate früher. Berücksichtigt wurden Abschlagszahlungen bis einschließlich Novenber 09.
Bislang kam die Abrechnung immer erst im Februar des Folgejahres, wobei die Januarabschlagszahlung noch mit berücksichtigt wurde.
Folglich fehlten nun in der Rechnung die Abschläge von Dez. u. Januar, wodurch sich inclusive der "üblichen" Preiserhöhung, eine Restforderung von 145,-€ ergab.
Auf meine Anfrage beim Sozialamt, ob eine, zumindest teilweise Übernahme der Heizkostennachzahlung (ca.145,- €)möglich sei, wurde nach Überprüfung der Fakten (detaillierte HK-Abrechnung), nicht nur jede Kostenübernahme verweigert, sondern eine Rückforderung von 58,70-€ wegen Überzahlung erhoben.
Begründung:
Zitat
ie in der Heizkostenabrechnung enthaltenen Warmwasserkosten, seien mit den Regelsätzen §28 SGB XII abgegolten. Sie wurden daher herausgerechnet, wodurch sich o. gen. Überzahlung u.Rückforderung des Sozialamtes ergibt.
Nun die Frage: ist das korrekt, bzw. mehr o.weniger Auslegungssache der §§§§-Reiterei, oder Behördenwillkür(?) - frei nach dem Motto,- gehe nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst!?
Wenn das rechtens ist, bleiben mir im Januar ziemlich genau 12,-€ zum "angemessenen" Lebenunterhalt. Na dann Mahlzeit.
Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich schon mal vorab, und auch für die Geduld diese langatmige Geschichte gelesen zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
euer Leidensgenosse Peter
P.S:Ist die englische Menüführung den ausländischen Mitbürgern geschuldet, oder habt ihr einen Vertrag mit einem english-teacher an der VHS jeder Stadt?
als Grundsicherungsbezieher und Neuling in diesem Forum, habe ich mal eine Frage bezüglich der Auslegung von § 29 u.28 Abs.3SGB XII.
Folgender Hintergrund: Die Stadtwerke schickten die Jahreswärmeverbrauchsendabrechnung in diesem Jahr, ohne Vorankündigung, zwei Monate früher. Berücksichtigt wurden Abschlagszahlungen bis einschließlich Novenber 09.
Bislang kam die Abrechnung immer erst im Februar des Folgejahres, wobei die Januarabschlagszahlung noch mit berücksichtigt wurde.
Folglich fehlten nun in der Rechnung die Abschläge von Dez. u. Januar, wodurch sich inclusive der "üblichen" Preiserhöhung, eine Restforderung von 145,-€ ergab.
Auf meine Anfrage beim Sozialamt, ob eine, zumindest teilweise Übernahme der Heizkostennachzahlung (ca.145,- €)möglich sei, wurde nach Überprüfung der Fakten (detaillierte HK-Abrechnung), nicht nur jede Kostenübernahme verweigert, sondern eine Rückforderung von 58,70-€ wegen Überzahlung erhoben.
Begründung:
Zitat
Nun die Frage: ist das korrekt, bzw. mehr o.weniger Auslegungssache der §§§§-Reiterei, oder Behördenwillkür(?) - frei nach dem Motto,- gehe nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst!?
Wenn das rechtens ist, bleiben mir im Januar ziemlich genau 12,-€ zum "angemessenen" Lebenunterhalt. Na dann Mahlzeit.

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich schon mal vorab, und auch für die Geduld diese langatmige Geschichte gelesen zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
euer Leidensgenosse Peter

P.S:Ist die englische Menüführung den ausländischen Mitbürgern geschuldet, oder habt ihr einen Vertrag mit einem english-teacher an der VHS jeder Stadt?
