Rechtsverdreher
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Habe mich gerade mal gefragt wie das mit Behinderten, EinV und EinV-VA aussieht.
Behinderte haben lt. Gesetz ein Recht Ihre Wünsche bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt einzubringen, solange diese realistisch erscheinen.
Da dürfte dieses unsinnige kommunisten Urteil des BSG dann ja nicht anwendbar sein. Wünsche kann man ja nur einbringen, wenn die EinV nicht diktiert wird.
Als Ungleichbehandlung werden die das wahrscheinlich nicht sehen wollen.
Oder sich eventuell mal die Frage stellen, weshalb man es eine EingliederungsVEREINBARUNG genannt hat, bzw. wie es politisch angedacht war.
Sanktionen und Kürzungen der Hartz-IV -Bezüge sind laut Bundessozialgericht nur dann zulässig, wenn zuvor eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen oder ein entsprechender Verwaltungsakt erlassen wurde (Az: B 4 AS 20/09 R). Über die Folgen von Verstößen muss die Behörde konkret und verständlich informieren (Az: B 4 AS 30/09 R).
Auf jeden Fall finde ich es lustig, dass die Gerichte in Klagen ersticken, und 50% der Leute auch noch Recht bekommen.
Behinderte haben lt. Gesetz ein Recht Ihre Wünsche bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt einzubringen, solange diese realistisch erscheinen.
Da dürfte dieses unsinnige kommunisten Urteil des BSG dann ja nicht anwendbar sein. Wünsche kann man ja nur einbringen, wenn die EinV nicht diktiert wird.
Als Ungleichbehandlung werden die das wahrscheinlich nicht sehen wollen.
Oder sich eventuell mal die Frage stellen, weshalb man es eine EingliederungsVEREINBARUNG genannt hat, bzw. wie es politisch angedacht war.
Sanktionen und Kürzungen der Hartz-IV -Bezüge sind laut Bundessozialgericht nur dann zulässig, wenn zuvor eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen oder ein entsprechender Verwaltungsakt erlassen wurde (Az: B 4 AS 20/09 R). Über die Folgen von Verstößen muss die Behörde konkret und verständlich informieren (Az: B 4 AS 30/09 R).
Auf jeden Fall finde ich es lustig, dass die Gerichte in Klagen ersticken, und 50% der Leute auch noch Recht bekommen.