Stricknadel
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NatürlichGuten Tag,
ich bin neu hier und wollte mal fragen, ob ihr das hier kennt?!
Begründung der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen nach § 31 SGB-II:
Am 09.02.2010, 1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09, nachfolgend BVerfG-Urteil genannt...![]()
Natürlich![]()
Unter welchem Az kann man deine Klage finden? Vielleicht schaust du mal in den Rechtsprechungs-Ticker rein. Dann wirst du sehen für wie "verfassungswidrig" die Gerichte Sanktionen und den Regelsatz halten.Das ist schön, nur frage ich mich, warum in Deutschland nicht schon längst eine Klagewelle losgebrochen ist! Ich meine ja nur, weil das Bundesverfassungsgericht die höchste Instanz in Deutschland ist, da brauch auch keiner mehr mit dem SGB kommen!
Unter welchem Az kann man deine Klage finden? Vielleicht schaust du mal in den Rechtsprechungs-Ticker rein. Dann wirst du sehen für wie "verfassungswidrig" die Gerichte Sanktionen und den Regelsatz halten.
Achja? Was ist dann dem Boes passiert mit seiner Argumentation? Az bitte.Fühle Dich bitte nicht persönlich angegriffen! Ich meine den Artikel 20 im GG kann man ja nun wahrlich nicht ausser Kraft setzen, oder? Zu meiner Person, ich habe bereits auch schon 3 mal erfolgreich geklagt! Also ich bin kein Schwätzer, nur um das mal klarzustellen!
Achja? Was ist dann dem Boes passiert mit seiner Argumentation? Az bitte.
==> https://www.elo-forum.org/schwerbeh...on-schwerbehinderte-bewerber.html#post1282296Warum bist Du so aggressiv? Bei mir war es bisher nicht nötig bezogen auf das Urteil vom Bundesverfassungsgericht zu klagen, weil ich auch so Erfolg hatte!
Guten Tag,
ich bin neu hier und wollte mal fragen, ob ihr das hier kennt?!
Begründung der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen nach § 31 SGB-II:
Am 09.02.2010, 1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09, nachfolgend BVerfG-Urteil genannt...![]()
Jobcenter haben erstmals binnen eines Jahres mehr als eine Million Mal Leistungen von Langzeitarbeitslosen gekürzt.
Guten Tag,
ich bin neu hier und wollte mal fragen, ob ihr das hier kennt?!
Begründung der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen nach § 31 SGB-II:
Am 09.02.2010, 1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09, nachfolgend BVerfG-Urteil genannt...![]()
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