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Immer wieder wird behauptet, dass der maximale Satz der Kosten für Miete und Heizung in Berlin begrenzt ist.
Wir, als Ehepaar in der BG erhalten maximal 444,00 Euro für Miete und Heizung vom Jobcenter, obwohl wir Mietkosten in Höhe von 413,50 Euro (inkl. Betriebskosten) und Heizkosten (Gas) in Höhe von 70,00 Euro (monatliche Abschlagszahlung).
Bis Dezember 2007 wohnten wir noch in einer Wohnung von 650 Euro Warmmiete. Wir erhielten damals die Aufforderung uns eine günstigere Wohnung zu suchen. Das haben wir dann auch getan und sind in eine Wohnung gezogen die nur noch 398 Euro plus 70 Euro Heizkosten kostete. Also insgesamt 468 Euro.
Dennoch erhalten wir seit Januar 2008 nur den Maximalbetrag von 444 Euro vom Jobcenter. Jetzt hat sich unsere Miete noch um 15,50 Euro wegen Modernisierung erhöht. Und wir haben eine Heizkostennachzahlung in Höhe von 99 Euro zu leisten.
Sowohl die Mieterhöhung, als auch die Heizkostennachzahlung wurde vom Jobcenter abgelehnt.
siehe hier: Rechtsanspruch auf Erstattung der Heizkostennachzahlung, der doch nur Kann- Leistung?
und hier: Mieterhöhung wg. Wohnungsmodernisierung des Vermieters
Zudem haben wir ja auch schon vor der Mieterhöhnung nicht die vollen Kosten für Miete und Heizung vom Jobcenter erstattet bekommen.
Immer mit dem Hinweis,
"dass in Berlin sich die Angemessenheit der Unterkunftskosten nach den diesbezüglichen Ausführungsvorschriften (AV - Wohnen) der zuständigen Senatsverwaltung richtet".
Ich möchte gerne mal wissen, ob das so korrekt ist.
Wieso gilt hier in Berlin eine Sonderregelung?
Ist das rechtens?
Sind wir Bürger/Leistungsbezieher zweiter Wahl?
Wir, als Ehepaar in der BG erhalten maximal 444,00 Euro für Miete und Heizung vom Jobcenter, obwohl wir Mietkosten in Höhe von 413,50 Euro (inkl. Betriebskosten) und Heizkosten (Gas) in Höhe von 70,00 Euro (monatliche Abschlagszahlung).
Bis Dezember 2007 wohnten wir noch in einer Wohnung von 650 Euro Warmmiete. Wir erhielten damals die Aufforderung uns eine günstigere Wohnung zu suchen. Das haben wir dann auch getan und sind in eine Wohnung gezogen die nur noch 398 Euro plus 70 Euro Heizkosten kostete. Also insgesamt 468 Euro.
Dennoch erhalten wir seit Januar 2008 nur den Maximalbetrag von 444 Euro vom Jobcenter. Jetzt hat sich unsere Miete noch um 15,50 Euro wegen Modernisierung erhöht. Und wir haben eine Heizkostennachzahlung in Höhe von 99 Euro zu leisten.
Sowohl die Mieterhöhung, als auch die Heizkostennachzahlung wurde vom Jobcenter abgelehnt.
siehe hier: Rechtsanspruch auf Erstattung der Heizkostennachzahlung, der doch nur Kann- Leistung?
und hier: Mieterhöhung wg. Wohnungsmodernisierung des Vermieters
Zudem haben wir ja auch schon vor der Mieterhöhnung nicht die vollen Kosten für Miete und Heizung vom Jobcenter erstattet bekommen.
Immer mit dem Hinweis,
"dass in Berlin sich die Angemessenheit der Unterkunftskosten nach den diesbezüglichen Ausführungsvorschriften (AV - Wohnen) der zuständigen Senatsverwaltung richtet".
Ich möchte gerne mal wissen, ob das so korrekt ist.
Wieso gilt hier in Berlin eine Sonderregelung?
Ist das rechtens?
Sind wir Bürger/Leistungsbezieher zweiter Wahl?