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Hallo,
wie vielleicht schon verfolgt können wir den Weiterbewilligungsantrag nicht bearbeiten lassen, dass vom BG-Mitbewohner der Pass abgelaufen ist.
Die stellen sich da solange quer, bis denen der neue vorliegt (Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis ist unbefristet, wissen die auch).
Heute waren wir beim Konsulat und die geben ihm solange keinen, bis er was vorlegt, was ihn als ihn ausweist
Er hat keinen Führerschein oder sonst irgendwas "amtliches" mit Foto, was also soll man denen vorlegen?
Er braucht was beglaubigtes mit Foto, Adresse und eben einen Stempel, dass es überprüft wurde, dass er das ist und auch da wohnt.
Ich dachte spontan ans Einwohnermeldeamt, da das wohl das einzige ist, das ihn "kennt" (er ist umgezogen, Standesamt fällt also weg).
Kann man sowas von denen bekommen? Und wie ist das mit der Aufenthaltserlaubnis, die ist ja im Pass mit drin, der ist nun gelöchert, trotzdem gültig oder?
Und ist es möglich, dass die Arge den Antrag trotzdem bearbeitet (er hat einen "Zettel" bekommen, auf dem steht, dass er den Pass beantragt hat) nur wie legt man dann die Aufenthaltserlaubnis vor?
wie vielleicht schon verfolgt können wir den Weiterbewilligungsantrag nicht bearbeiten lassen, dass vom BG-Mitbewohner der Pass abgelaufen ist.
Die stellen sich da solange quer, bis denen der neue vorliegt (Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis ist unbefristet, wissen die auch).
Heute waren wir beim Konsulat und die geben ihm solange keinen, bis er was vorlegt, was ihn als ihn ausweist

Er hat keinen Führerschein oder sonst irgendwas "amtliches" mit Foto, was also soll man denen vorlegen?
Er braucht was beglaubigtes mit Foto, Adresse und eben einen Stempel, dass es überprüft wurde, dass er das ist und auch da wohnt.
Ich dachte spontan ans Einwohnermeldeamt, da das wohl das einzige ist, das ihn "kennt" (er ist umgezogen, Standesamt fällt also weg).
Kann man sowas von denen bekommen? Und wie ist das mit der Aufenthaltserlaubnis, die ist ja im Pass mit drin, der ist nun gelöchert, trotzdem gültig oder?
Und ist es möglich, dass die Arge den Antrag trotzdem bearbeitet (er hat einen "Zettel" bekommen, auf dem steht, dass er den Pass beantragt hat) nur wie legt man dann die Aufenthaltserlaubnis vor?