erstmal ganz lieben Dank für die bisherigen Antworten. Ich schreib jetzt mal kurz worum es sich handelt in der dritten Person, quasi über jemand anderen - es könnte ja sein - bitte seht mir die Macke nach (Ident-Daten-Bla)
Also. Der Untermieter meiner Freundin ist letztes Jahr ausgezogen, deshalb wurde die Wohnung
KDU -mäßig zu groß und zu teuer. Daraufhin fand ein sog. Kostensenkungsgespräch in der Leistungsabteilung statt. Dort wurden die üblichen Schritte und die Mitwirkungspflichten zur Senkung der
KDU erklärt.
Meine Freundin war aber so klug und hat verhandelt. In dem Aktenvermerk, der ihr schwarz auf weiss vorliegt, steht drinne, dass - entgegen der üblichen Forderungen - die Nachweise anders geliefert werden KÖNNEN. So kann z.B. die endgültige Nachweisliste über sämtliche Wohnungssuchbemühungen erst beim nächsten Einladungstermin bei der Arbeitsvermittlungsabteilung eingereicht werden. Meine Freunding wusste ja, dass der neue
PAP -Termin erst im April stattfindet und so war das dann ok.
Dann kam die Veränderungsmitteilung, in der die Kostensenkungsabsicht angekündigt worden ist. Gegen diesen Bescheid hat meine Freundin fristwahrend WS (und noch unbegründet mit Ankündigung der Nachreichung der Begründung) eingelegt und dachte, damit sei das dann erstmal ok.
Im Februar wurde dann schon gekürzt. Meine Freundin dachte, vllt ist ja der Aktenvermerk nicht durchgesickert. Und hat eine Kurzbegründung nachgeliefert, in welcher allerdings das Argument des Aktenvermerks gefehlt hat, weil sie dachte, das sei eh klar (ich meine, wie kann es sein, dass so ein wichtiger
AV nicht an die Rechtsstelle mitgeliefert wird? Naja^^).
Daraufhin wieder großes Schweigen, nichts. Meine Freundin dachte mal wieder "naja, wird ja jetzt dann schon so alles so werden wies sich gehört^^" -> nixda. Nächster Monat wieder gekürzte
KDU .
Da kam meine Freundin auf die glorreiche Idee, den Typ von der Rechtsstelle mal telefonisch anzurufen mit belastbarem Zeugen, der Lautsprecher war einvernehmlich an. Auf die Frage warum und wieso das so lange dauern würde, und der Zeitraum für die Bearbeitung des Widerspruchs schon seit 1 Monat verfristet sei, antwortete er, ja, ok, er macht das schnellstmöglich klar. Es könne dann aber sein, dass der Bescheid negativ ausfallen würde unter solchem Zeitdruck. Freundin sagt, ja is auch OK, hauptsache da wird was gemacht und bearbeitet und entschieden. So wurde das dann vereinbart, also 1 Woche.
Binnen dieser Woche fand der obligatorische
EGV -Termin in der Vermittlungsabteilung statt. Und so bot es sich an, sowohl - wie laut Aktenvermerk vereinbart - der
AV -
PAP die ganzen Nachweise etc. zu übergeben, wie auch dem REchtsstellen-Mann per qualifiziertem Fax. In der Hoffnung, dass es das ja dann gewesen sein könnte^^
Nein, natürlich nicht. Nächster Monat, wieder weniger
KDU , kein Bescheid, kein NIX.
OK dann noch bei der Leistungsabteilung einen "Antrag auf rückwirkende Übernahme der gesamten
KDU " gestellt. Mit ihrem ureigenen Aktenvermerk im Anhang.
Tja, wen wundert es wirklich, natürlich niemanden, is klar. So ja dann. Dann kam meine Freundin tatsächlich noch auf die Idee, den Typ von der Rechtsstelle telefonisch anzurufen. Spontan, aus lauter Verzweiflung und diesesmal ohne Zeugen wegen
Sachstandsanfrage .
Sorry ich muss zwischendurch immer mal wieder Luft holen.
OK nach einer weiteren ca. 1 Woche von Anrufversuchen war der Rechtsstellenmann dann tatsächlich mal persönlich am Apparat. Der Herr meinte doch glatt, er wüsste von nix und er hätte bei dem lezten (bezeugten) Telefonat nur gesagt, er könne sich das mal binnen einer Wochen ANSCHAUEN. Er hätte den Fall erst jetzt auf dem Tisch und er hätte viel zu tun. Seine Rechtsstelle sei für die
Widersprüche sämtlicher Jobcenter der (Groß-)Stadt zuständig und sie müssten 17000 oder 1700000 (da hat meine Freundin ihr Ohr abgeschaltet) bearbeiten und sie wären noch mit Fällen von 2016 zugange.
Und da kommt der Satz, den oben auch schon jemand geschrieben hat: wer zuerst kommt mahlt zuerst. Das hat der wortwörtlich so gesagt. Sie müssten das in Reihenfolge abarbeiten. Als meine Freundin dann sagte "naja, hier gehts ja um Dringlichkeit und ich werde mir eine Brücke suchen müssen wenn das so weitergeht. Und ich versuche nur, den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Denn ansonsten müsste ich schon wieder vors Gericht. Und Sie kennen das Ergebnis." Meint er lapidar: "ich darf Ihnen das nicht sagen, aber der beste Rat ist, dass Sie vors Gericht gehen. Das wäre für alle besser und schneller. Laberlaber. Aber das darf ich Ihnen nicht sagen, das ist verboten."
Toll. Wie sehen die Gerichte das eigentlich inzwischen? Das muss ja jetzt auch schon seit einiger Zeit so gehen, dass es sich immer um die gleichen Sachen handelt. Vor paar Jahren hab ich noch gedacht, *naja, die sehen das halt alles immer so als Einzelfälle* aber hey.
Egal, jetzt weiss meine Freundin halt nicht, was sie tun soll. Da es sich um potentielle Obdachlosigkeit handelt, wäre es meiner Ansicht nach wichtig, mit Bedacht zu handeln und möglichst irgendwie human. Und natürlich schnell und effektiv. Und die Frage mit der Frist zielt halt ganz genau darauf ab, inwieweit die 3-Monatsfrist bei WS obligatorisch ist. Und so.
P.S.: eure bisherigen Antworten hab ich bis jetzt erst halb-gelesen, weil ichs bis jetzt alles noch nicht (nervlich) geschafft habe. Ich versuche das aber so schnell wie möglich zu tun.
P.P.S.: achso nicht nur, sondern hier läuft ja jetzt auch gleichzeitig noch ein
Antrag neben dem von denen verfristeten
Widerspruch . K.A. ob das Sinn macht.
Ich dachte nur, vielleicht könnte meine Freundin ja auch erstmal auf den Bescheid auf den Antrag warten? Da war immerhin noch eine Wasserkosten-Rückzahlung dabei. Bei solchen Sachen sind die doch eigentlich immer schnell am Start
