Befristungen bei Erwerbsminderungsrenten

Leser in diesem Thema...

JosefderDritte

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
18 Jun 2015
Beiträge
139
Bewertungen
179
Mir wurde das Forum empfohlen und in meinem Fall geht es um Erwerbsminderungsrente.
Meine Frau ist (befristet) voll erwerbsgemindert. Bisher haben wir zwei Verlängerungen bekommen.
Gibt es eine Obergrenze für die Anzahl der Befristungen? Oder geht das
ewig so weiter bis zur altersrente?
Ich vermute (da sie mich den Bescheid nicht lesen lässt), daß es eine sog.
Arbeitsmarktrente ist.

Ich wäre dankbar, falls mir hier jemand auskunft geben könnte, bei der
Rentenversicherung will ich nicht fragen. (schlafende Hunde wecken)

Grüße
Josef
 
Befristung der Erwerbsminderungsrenten

Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich nur als Zeitrente, d.h. befristet für längstens drei Jahre, gezahlt. Die Befristung kann bei einer sich daran anschließenden Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente wiederholt werden; diese muss jedoch separat beantragt werden.

Wird diese befristete Rentenzahlung insgesamt 9 Jahre gezahlt, ist davon auszugehen, dass die Erwerbsminderung nicht mehr behoben werden kann. Nach 9 Jahren wird die Rente daher als Dauerrente gewährt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Renten, die aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes zu zahlen sind. Damit gemeint sind Renten von Personen, die ein Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von 3 bis unter 6 Stunden aufweisen und bei denen Arbeitslosigkeit vorliegt und somit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu zahlen ist. Diese Renten werden auch über den Zeitraum von neun Jahren hinaus immer befristet.


Quelle: Erwerbsminderungsrente - Renten wegen Erwerbsminderung - Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele


PS. Das nächste Mal einfach "Tante Google" fragen. Die weiß alles.
 
Mir wurde das Forum empfohlen und in meinem Fall geht es um Erwerbsminderungsrente.
Meine Frau ist (befristet) voll erwerbsgemindert. Bisher haben wir zwei Verlängerungen bekommen.
Gibt es eine Obergrenze für die Anzahl der Befristungen? Oder geht das
ewig so weiter bis zur altersrente?
Ich vermute (da sie mich den Bescheid nicht lesen lässt), daß es eine sog.
Arbeitsmarktrente ist.

Ich wäre dankbar, falls mir hier jemand auskunft geben könnte, bei der
Rentenversicherung will ich nicht fragen. (schlafende Hunde wecken)

Grüße
Josef

ich glaube bis zu 9 Jahre kann verlängert werden, danach in unbefristet verlängert oder Altersrente (kommt ja auch aufs Alter an) oder die DRV stellt mal wieder eine ihrer spontanen Wunderheilungen fest. gerade wenn es noch etliche Jahre bis zur Altersrente hin ist.
und die jeweiligen Verlängerungszeiten sind auch oft unterschiedlich, manche bekommen 2 Jahre am Stück, andere 1 Jahr usw.

wieso lässt deine Frau dich den Bescheid nicht lesen? 4 Augen können oft mehr erkennen, als nur 2 Augen. ist der Bescheid richtig oder falsch. soll ja jeder 2. Rentenbescheid nicht in Ordnung sein. ich wär die erste, die da gleich sagen würde: "lass uns mal da gemeinsam drüberschauen, ob da alles so rechtens ist, was die da schreiben." und mein Rentenbescheid war auch fehlerhaft, allein schon wegen der KK und bin da gleich mal zum Anwalt.
 
lieben dank:dank:

ich hätte das sicher selber finden können, ich bin nur allmählich ziemlich gestresst auch weil meine Frau da so eigen ist. und ich kann oft mit den Texten wenig anfangen, weil ich die Formulierungen verwirrend finde.
Vielen dank für deine mühe
 
Das wird seitens der DRV völlig unterschiedlich gehandhabt...

Manche bekommen nach der ersten Befristung die Unbefristete, andere immer
wieder unterschiedliche Bewilligungszeiträume bis zu den 9 Jahren wo dann die
Unbefristete gewährt wird sollte sich der Gesundheitszustand nicht ändern! (Die Arbeitsmarktrenten ausgenommen, selbige werden wie schon geschrieben notfalls bis zur Altersrente nur befristet gewährt.)

Es gibt durchaus Fälle wo gleich beim ersten mal die Unbefristete gewährt wird,
allerdings selten.

Und "Tante Google bemühen...Für solche Fragen ist das Forum schließlich da!


liesa
 
Kann man eigentlich selbst die Arbeitsmarktrente beantragen oder erhält man zuerst immer die EMR u. diese wird dann ggf. in eine Arbeitsmarktrente umgewandelt?
 
wieso lässt deine Frau dich den Bescheid nicht lesen? 4 Augen können oft mehr erkennen, als nur 2 Augen. ist der Bescheid richtig oder falsch. soll ja jeder 2. Rentenbescheid nicht in Ordnung sein. ich wär die erste, die da gleich sagen würde: "lass uns mal da gemeinsam drüberschauen, ob da alles so rechtens ist, was die da schreiben." und mein Rentenbescheid war auch fehlerhaft, allein schon wegen der KK und bin da gleich mal zum Anwalt.


also wir sind nicht verheiratet, aber ich sag eben "meine Frau".

Sie ist eigen mit ihren Unterlagen und ich vermute, sie schämt sich ein wenig.
Muß sie natürlich nicht, ich will ja helfen.

Ich danke alles für die Antworten.:dank:
 
Hallo JosefderDritte,

also wir sind nicht verheiratet, aber ich sag eben "meine Frau".

war auch lange in "wilder Ehe", solche Geheimnisse gab es trotzdem nicht voreinander ...

Sie ist eigen mit ihren Unterlagen und ich vermute, sie schämt sich ein wenig.
Muß sie natürlich nicht, ich will ja helfen.

Dann kann man deine Frage nicht korrekt beantworten und die verlinkten rechtlichen Hinweise helfen dir auch nicht weiter, denn GENAU der Unterschied zwischen "Arbeitsmarktrente" (eigentlich nur teilweise EM-mit Ergänzung zur vollen EM-Rente) und /oder regulärer Voller EM-Rente (komplett wegen Krankheit) bestimmt über die Anwendung der 9-Jahre-Regel ...

Eine "Arbeitsmarktrente" wird niemals unbefristet gegeben/verlängert, auch nicht nach 9 Jahren, das steht vorne auf dem Bescheid beides als "Rente wegen voller Erwerbsminderung wird längstens gezahlt bis XXX", erst auf Seite 2 oder 3 des Bescheides kommt dann oft die "böse" Überraschung, dass diese Rente nur zum Teil auf den Gesundheitlichen Problemen beruht und zum anderen Teil auf der "Verschlossenheit" des Teilzeit-Arbeitsmarktes.

Das kann hier also keiner "raten" wenn deine Frau dich nicht in den Bescheid sehen lässt ... dazu bekommst du auch bei der DRV keine Auskunft, das ist ja nicht DEIN Rentenbescheid ... :icon_evil:

Wenn sie das also für sich behalten will, dann kann dir hier auch keiner die Antworten geben, die du dir erhofft hast ...
Ich hatte selber eine Arbeitsmarktrente aber nur bis zur ersten Verlängerung, dann hat man mir (für mich sehr überraschend und unerwartet) die (reguläre VOLLE) EM-Rente bis zum Eintritt in die Altersrente bewilligt, allerdings war ich da schon fast 60, vielleicht hatte ich nur Glück auf dem richtigen Schreibtisch zu landen bei der DRV ... :wink:

MfG Doppeloma
 
Ich werde versuchen auf sie einzuwirken um mal richtige Infos zu liefern.
Diese Ungewissheit ist nicht schön, ich hänge ja auch mit dabei.

Lieben dank euch allen für eure Mühe.
 
Hallo Cerberus,

Kann man eigentlich selbst die Arbeitsmarktrente beantragen oder erhält man zuerst immer die EMR u. diese wird dann ggf. in eine Arbeitsmarktrente umgewandelt?

Nein, die "Erweiterung" auf die Arbeitsmarktrente bedingt, dass dir vorher (oder auch gleichzeitig) bereits eine teilweise EM-Rente von der DRV bewilligt wurde (also teilweise EM zwischen 3 und UNTER 6 Stunden Erwerbsfähig) ... damit soll man ja eigentlich noch Teilzeit arbeiten gehen und sich den Rest dazu verdienen.

Allerdings muss es dann ein "leidensgerechter/versicherungspflichtiger" Teilzeit-Arbeitsplatz sein, der meist nicht zur Verfügung steht (aus einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis z.B.) und am aktuellen Arbeitsmarkt auch von der AfA nicht vermittelt werden kann.

Das meldet die AfA dann an die DRV und die bewilligen dann (automatisch) die "Arbeitsmarktrente", weil der leidensgerechte Teilzeit-Arbeitsmarkt aktuell als verschlossen anzusehen ist.

Weil man da natürlich (seitens der DRV ) immer optimistisch auf eine Besserung am (Teilzeit-) Arbeitsmarkt für die davon Betroffenen hofft, wir diese Arbeitsmarktrente generell nur auf Zeit (bis zu höchstens 3 Jahren am Stück) bewilligt ...

Bei mir wurde damals die Teilweise EM-Rente bereits ohne Befristung gegeben (also bis zur Altersrente) und direkt (schon am Gericht) auf die Arbeitsmarktrente erweitert ...
Ich hatte zwar noch einen Arbeitsplatz und Teilzeitarbeit wäre dort auch möglich gewesen, aber die konkrete Tätigkeit sollte ich ja nicht mehr machen, auch nicht in Teilzeit ... also bekam ich die volle EM-Rente wegen "verschlossenem Teilzeit-Arbeitsmarkt" ... obwohl nur Teilweise EM anerkannt war bei der DRV .

Beim Verlängerungsantrag (der Arbeitsmarktrenten) wird im Prinzip dann nur noch geprüft ob sich die Lage am Arbeitsmarkt verändert hat (wenn die Teil-EM bereits ohne Befristung bewilligt ist jedenfalls), das passiert eher selten ...

Ebenso selten wird die Teilweise EM ohne weitere Gesundheitsprüfungen /Reha/ Gutachten in eine (echte) volle EM-Rente ( Erwerbsfähig UNTER 3 Stunden) umgewandelt, nach jahrelangen Kämpfen überhaupt EM-Rente zu bekommen, hatte ich wohl auch mal ein wenig Glück ... :wink:

MfG Doppeloma
 
Zurück
Oben Unten