artofpiano
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 28 Oktober 2012
- Beiträge
- 96
- Bewertungen
- 6
Hallo!
Wie sieht das mit dem befristeten Zuschlag nach Beendigung des Leistungsanspruches von ALG 1 aus, wenn man danach ALG 2 bezieht?
Hat man während des ALG 1 Bezugs ergänzende Leistungen vom Jobcenter bezogen (Aufstockung Miete, weil ALG 1 zu wenig), steht dieser befristete Zuschlag einem dann trotzdem zu?
Geht ja glaube ich über 2 Jahre? Einzelperson 1 Jahr 160,- Euro u. dann 2.Jahr 50% Abschlag?
Wie sieht das mit dem befristeten Zuschlag nach Beendigung des Leistungsanspruches von ALG 1 aus, wenn man danach ALG 2 bezieht?
Hat man während des ALG 1 Bezugs ergänzende Leistungen vom Jobcenter bezogen (Aufstockung Miete, weil ALG 1 zu wenig), steht dieser befristete Zuschlag einem dann trotzdem zu?
Geht ja glaube ich über 2 Jahre? Einzelperson 1 Jahr 160,- Euro u. dann 2.Jahr 50% Abschlag?