befristeter Vertrag läuft Ende April aus. Wie weiter verhalten?

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Sonnenschein26

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Hallo
Aus eigenem Interesse das ich evtl. bald arbeitslos bin,habe ich im Netz gesucht und dieses Forum gefunden.
Es hat mir bereits jetzt wichtige Infos gegeben von denen ich bis heute keinen blassen Schimmer hatte.(Beistand,k.EGV sofort unterschreiben ect.)
Ich bräuchte einen Rat wie ich mich in meiner momentanen Situation gegenüber der AfA verhalten soll.
Folgende Fakten hierzu:

- Neue einjährig befristete Stelle angetreten am 01.05.2016
- Verländerung unterschrieben vor Ablauf Befristung in 02.2017
- somit neue Befristung bis 30.04.2018
- bereits im Dezemeber der AFA telefonisch mitgeteilt das Befristung ja bis zum 30.4.2018 läuft und ich noch nicht sagen kann ob dann in unbefristet übergeht oder nicht
- Am 22.12.2017 schriftlich mitgeteilt bekommen das ich mich am 21.12.2017 arbeitssuchend gemeldet habe
- Am 17.01.2018 Termin mit SB gehabt um meine berufliche Situation zu besprechen ( Frage nach Gefühl ob unbefristeter Vertrag zustande kommen könnte, ich bereits Bewerbungen geschrieben habe und Probearbeiten hatte ect.)
- kein EGV ect. unterschrieben sondern verblieben das ich mich melde wenn ich wüsste ob nun unbefristeter Vertrag zustande kommt oder nicht.
- seit dem 25.01.2018 arbeitsunfähig was auch länger andauern wird
- am 26.01.2018 telefonisch mitgeteilt bekommen das mein Vertrag der bis zum 30.4.2018 geht nicht in einen unbefristeten Vertrag übergeht und ich mir somit neue Arbeit suchen muss

Nun bräuchte ich Tipps wie ich am besten vorgehe.
Meine Fragen hierzu:

- Bin ich verpflichtet bereits jetzt auf Grund der mündlichen Mitteilung mich arbeitlos zu melden?( der befristete Vertrag bedarf ja keiner Kündigung sondern läuft aus)
- Sollte ich der AfA dann auch sofort mitteilen das ich voraussichtlich länger Au bin?
-Ich werde ins Krankengeld fallen,soll ich bereits jetzt ALGI beantragen?(Ist ja 3 Monate im voraus möglich oder? )
- Habe noch alten Urlaub aus 2017 und ca.60 Überstunden sollte ich mir diese auszahlen lassen oder welche andere Möglichkeit gibt es sodass mir keine evtl Nachteile bei ALGI entstehen?

Für Tipps wäre ich sehr dankbar um mir Nachteile zu ersparen
@ Doppeloma #
deine Tipps und Kommentare sind echt super und haben mir bereits jetzt die Augen geöffenet immer schön wachsam bei der AfA zu sein:cheer2::cheer2:
 

Badener

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Hallo,
also man sollte sich 3 mon vor ALO Arbeitssuchend melden.
Am ersten Tag muss man dann bei der AfA vorsprechen ... außer man ist AU (da gibt es Sonderregelungen)!
Wenn Anspruch auf ALG I besteht macht es wohl Sinn sich alles auszahlen zu lassen, da es dann angerechnet wird.
LG
 

Sonnenschein26

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Vielen Dank Badener für deine schnelle Antwort.
Ich habe mich wie oben geschrieben bereits im Dez.2017 arbeitssuchend gemeldet.
Für mich wäre es jetzt wichtig zu wissen wie ich mich verhalten soll auf Grund der jetztigen Sachlage ( mündl. Mitteilung der nichtverlängerung des Arbeitsvertrages usw.) die ich oben beschrieben habe.
Wäre wirklich für den Tipp/ Rat dankbar :)
 

Ahanit

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ICh hatte das mit Krankheit bei ende des Arbeitsvertrages auch schon. Trotzdem Arbeitslos melden zum, Antrag abholen. Bis dahin sind es ja noch zwei Monate, kann ja sein das du bis dahin auch wieder fit bist. solltest du in der Woche vorher absehen, das du immer noch krank bist, dann kannst du das der Agentur für Arbeit mitteilen, die werden dir dann sagen, dass du mit der Abgabe des Antrags warten sollst bis du Gesundgeschrieben bist, bzw die Gesundschreibung absehbar ist.
 

Katzenfan

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- Bin ich verpflichtet bereits jetzt auf Grund der mündlichen Mitteilung mich arbeitlos zu melden?( der befristete Vertrag bedarf ja keiner Kündigung sondern läuft aus)
Nein, bist Du nicht!
Arbeitslosmeldung sollte spätestens am 02.05.2018 zum 01.05.2018 (Feiertag) erfolgen, dann erhältst Du ALG ab dem 1. Mai (1. Tag der Arbeitslosigkeit).
Solltest Du dann noch AU sein, kannst Du Dich nicht arbeitslos melden und würdest weiter Krankengeld in der bis dahin gezahlten Höhe beziehen. Krankengeld direkt aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus ist i.d.R. höher als Arbeitslosengeld. Bei längerer Krankheit, die während des ALG-Bezugs eintritt (ab der 7. Woche) fällt man auch ins Krankengeld, wobei der ALG-Anspruch solange ruht. Dann ist das KrG allerdings nur genau so hoch wie das ALG.

- Sollte ich der AfA dann auch sofort mitteilen das ich voraussichtlich länger Au bin?
Sofern Du am 01.05. noch AU bist, solltest Du das der AfA DANN mitteilen. Jetzt kannst Du das ja noch gar nicht genau wissen.
-Ich werde ins Krankengeld fallen,soll ich bereits jetzt ALGI beantragen?(Ist ja 3 Monate im voraus möglich oder? )
Möglich ist das (theoretisch) schon jetzt, aber gerade wenn eine AU am 1. Tag der Arbeitslosigkeit wahrscheinlich ist, würde ich das nicht machen. M. E. gewinnst Du damit nichts, denn im Fall einer AU über den 30.04. hinaus müsstest Du Dich ohnehin am 1. Tag, an dem Du wieder gesund bist, persönlich bei der AfA (erneut) arbeitslos melden.
- Habe noch alten Urlaub aus 2017 und ca.60 Überstunden sollte ich mir diese auszahlen lassen oder welche andere Möglichkeit gibt es sodass mir keine evtl Nachteile bei ALGI entstehen?
§ 13 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG):
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
... und verschiebt den Beginn der ALG-Zahlung entsprechend nach hinten. Wenn Du z. B. aufgrund von Krankheit den Urlaub nicht mehr nehmen kannst, gibt es da keine andere Möglichkeit. Der Urlaub darf erst am Ende des Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlt werden und das muss der AG dann auch in der Arbeitsbescheinigung angeben; in Punkt 9.3 wird explizit danach gefragt.
Hier AfA rechnet Resturlaub bei Langzeitkrankheit an? bin ich vor Kurzem näher auf das Thema eingegangen.

Die Überstunden dagegen kannst Du Dir schon jetzt auszahlen lassen. Wenn die (spätestens) mit der letzten Lohn-/Gehaltsabrechnung (bei Dir also April) abgerechnet sind, hat das keinen Einfluss auf die Zahlung des Arbeitslosengeldes.
 

Katzenfan

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Wenn Du z. B. aufgrund von Krankheit den Urlaub nicht mehr nehmen kannst, gibt es da keine andere Möglichkeit.
Ergänzend hierzu noch:

Eine "andere Möglichkeit" gäbe es nur, wenn Du am 1. Tag der Beschäftigungslosigkeit (noch) AU wärest.
Der Anspruch ruht auch dann vom Beginn der Beschäftigungslosigkeit an, wenn der Arbeitnehmer zunächst krank ist und Krankengeld erhält (BAG vom 17.11.2010 - 10 AZR 649/09).
Hätte der abgegoltene Urlaub z. B. bis zum 20.05. gedauert und bist Du bis zum 15.05. krank (mit Krankengeldbezug), dann würde sich der Beginn der ALG-Zahlung nur um 5 Tage nach hinten verschieben - statt ohne AU um 20 Tage.
 

Sonnenschein26

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Hallo Katzenfan
vielen Dank für deine schnelle Antwort.Deine Antworten haben mich ein ganzes Stück weitergebracht.
Ich bin das erste Mal in der Siutuation voraussichtlich in arbeitslosigkeit zu gehen und somit an die AfA herantreten zu müssen.

Heute bekam ich nun die schriftliche Bestätigung per Email (m.d. Bitte um unterschriftliche Bestätigung) meines Arbeitgebers das der Vertrag nicht verlängert wird mit dem rechtlichen Hinweis das ich mich nun unverzüglich persönlich bei der AfA zu melden habe.

Bin immer noch AU und denke das dies auch noch andauern wird.

Muss ich mich nun trotz AU persönlich dort melden oder reicht ein Anruf oder Email?

Danke schon einmal im voraus für eure Antworten
 

Katzenfan

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Muss ich mich nun trotz AU persönlich dort melden oder reicht ein Anruf oder Email?
Das reicht auf jeden Fall!
Sag denen, dass Du z. Zt. bis auf Weiteres AU bist.
Dann wirst Du die Antwort bekommen:
"Melden Sie sich wieder, wenn Sie genesen sind!"

Übrigens:
Wenn Du zum Zeitpunkt des Beschäftigungsendes Krankengeld beziehst, ist eine Arbeitsuchmeldung überhaupt nicht erforderlich.

Personen bei Beendigung eines anderweitigen Versicherungspflichtverhältnisses (z. B. Krankengeldbezug) müssen sich NICHT frühzeitig arbeitsuchend melden.
Quelle: "Leitfaden für Arbeitslose 2017" (Fachhochschulverlag), Seite 14
 
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