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- 29 Jan 2018
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Hallo
Aus eigenem Interesse das ich evtl. bald arbeitslos bin,habe ich im Netz gesucht und dieses Forum gefunden.
Es hat mir bereits jetzt wichtige Infos gegeben von denen ich bis heute keinen blassen Schimmer hatte.(Beistand,k.EGV sofort unterschreiben ect.)
Ich bräuchte einen Rat wie ich mich in meiner momentanen Situation gegenüber der AfA verhalten soll.
Folgende Fakten hierzu:
- Neue einjährig befristete Stelle angetreten am 01.05.2016
- Verländerung unterschrieben vor Ablauf Befristung in 02.2017
- somit neue Befristung bis 30.04.2018
- bereits im Dezemeber der AFA telefonisch mitgeteilt das Befristung ja bis zum 30.4.2018 läuft und ich noch nicht sagen kann ob dann in unbefristet übergeht oder nicht
- Am 22.12.2017 schriftlich mitgeteilt bekommen das ich mich am 21.12.2017 arbeitssuchend gemeldet habe
- Am 17.01.2018 Termin mit SB gehabt um meine berufliche Situation zu besprechen ( Frage nach Gefühl ob unbefristeter Vertrag zustande kommen könnte, ich bereits Bewerbungen geschrieben habe und Probearbeiten hatte ect.)
- kein EGV ect. unterschrieben sondern verblieben das ich mich melde wenn ich wüsste ob nun unbefristeter Vertrag zustande kommt oder nicht.
- seit dem 25.01.2018 arbeitsunfähig was auch länger andauern wird
- am 26.01.2018 telefonisch mitgeteilt bekommen das mein Vertrag der bis zum 30.4.2018 geht nicht in einen unbefristeten Vertrag übergeht und ich mir somit neue Arbeit suchen muss
Nun bräuchte ich Tipps wie ich am besten vorgehe.
Meine Fragen hierzu:
- Bin ich verpflichtet bereits jetzt auf Grund der mündlichen Mitteilung mich arbeitlos zu melden?( der befristete Vertrag bedarf ja keiner Kündigung sondern läuft aus)
- Sollte ich der AfA dann auch sofort mitteilen das ich voraussichtlich länger Au bin?
-Ich werde ins Krankengeld fallen,soll ich bereits jetzt ALGI beantragen?(Ist ja 3 Monate im voraus möglich oder? )
- Habe noch alten Urlaub aus 2017 und ca.60 Überstunden sollte ich mir diese auszahlen lassen oder welche andere Möglichkeit gibt es sodass mir keine evtl Nachteile bei ALGI entstehen?
Für Tipps wäre ich sehr dankbar um mir Nachteile zu ersparen
@ Doppeloma #
deine Tipps und Kommentare sind echt super und haben mir bereits jetzt die Augen geöffenet immer schön wachsam bei der AfA zu sein

Aus eigenem Interesse das ich evtl. bald arbeitslos bin,habe ich im Netz gesucht und dieses Forum gefunden.
Es hat mir bereits jetzt wichtige Infos gegeben von denen ich bis heute keinen blassen Schimmer hatte.(Beistand,k.EGV sofort unterschreiben ect.)
Ich bräuchte einen Rat wie ich mich in meiner momentanen Situation gegenüber der AfA verhalten soll.
Folgende Fakten hierzu:
- Neue einjährig befristete Stelle angetreten am 01.05.2016
- Verländerung unterschrieben vor Ablauf Befristung in 02.2017
- somit neue Befristung bis 30.04.2018
- bereits im Dezemeber der AFA telefonisch mitgeteilt das Befristung ja bis zum 30.4.2018 läuft und ich noch nicht sagen kann ob dann in unbefristet übergeht oder nicht
- Am 22.12.2017 schriftlich mitgeteilt bekommen das ich mich am 21.12.2017 arbeitssuchend gemeldet habe
- Am 17.01.2018 Termin mit SB gehabt um meine berufliche Situation zu besprechen ( Frage nach Gefühl ob unbefristeter Vertrag zustande kommen könnte, ich bereits Bewerbungen geschrieben habe und Probearbeiten hatte ect.)
- kein EGV ect. unterschrieben sondern verblieben das ich mich melde wenn ich wüsste ob nun unbefristeter Vertrag zustande kommt oder nicht.
- seit dem 25.01.2018 arbeitsunfähig was auch länger andauern wird
- am 26.01.2018 telefonisch mitgeteilt bekommen das mein Vertrag der bis zum 30.4.2018 geht nicht in einen unbefristeten Vertrag übergeht und ich mir somit neue Arbeit suchen muss
Nun bräuchte ich Tipps wie ich am besten vorgehe.
Meine Fragen hierzu:
- Bin ich verpflichtet bereits jetzt auf Grund der mündlichen Mitteilung mich arbeitlos zu melden?( der befristete Vertrag bedarf ja keiner Kündigung sondern läuft aus)
- Sollte ich der AfA dann auch sofort mitteilen das ich voraussichtlich länger Au bin?
-Ich werde ins Krankengeld fallen,soll ich bereits jetzt ALGI beantragen?(Ist ja 3 Monate im voraus möglich oder? )
- Habe noch alten Urlaub aus 2017 und ca.60 Überstunden sollte ich mir diese auszahlen lassen oder welche andere Möglichkeit gibt es sodass mir keine evtl Nachteile bei ALGI entstehen?
Für Tipps wäre ich sehr dankbar um mir Nachteile zu ersparen
@ Doppeloma #
deine Tipps und Kommentare sind echt super und haben mir bereits jetzt die Augen geöffenet immer schön wachsam bei der AfA zu sein

