germanman91
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Hallo,
bräuchte eure Einschätzung bitte:
Wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat bis Ende November, aber schon Anfang November direkt nach Geburt eines Kindes Elterngeld für 12 Monate beantragt, muss man sich dann arbeitslos melden?
Ich hatte diese Frage telefonisch gestellt beim Kundencenter und man sagte mir, es wäre keine Meldung notwendig, da man ja dem Arbeitsmarkt aufgrund der Elternzeit (Elterngeldbezug) in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht.
Ist das richtig und man muss nichts unternehmen, falls man nicht schwanger ist, muss man sich ja drei Monate vor Ablauf des Vertrages melden.
Kann man in diesem Fall nach Ende der Elternzeit/Elterngeld einfach dort Bescheid geben und einen Antrag auf ALG I stellen und erhält die vollen Leistungen ?
Vielen Dank euch im Voraus !!!
bräuchte eure Einschätzung bitte:
Wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat bis Ende November, aber schon Anfang November direkt nach Geburt eines Kindes Elterngeld für 12 Monate beantragt, muss man sich dann arbeitslos melden?
Ich hatte diese Frage telefonisch gestellt beim Kundencenter und man sagte mir, es wäre keine Meldung notwendig, da man ja dem Arbeitsmarkt aufgrund der Elternzeit (Elterngeldbezug) in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht.
Ist das richtig und man muss nichts unternehmen, falls man nicht schwanger ist, muss man sich ja drei Monate vor Ablauf des Vertrages melden.
Kann man in diesem Fall nach Ende der Elternzeit/Elterngeld einfach dort Bescheid geben und einen Antrag auf ALG I stellen und erhält die vollen Leistungen ?
Vielen Dank euch im Voraus !!!