Befreiung von Rundfunkbeiträgen aller Personen einer Haushaltsgemeinschaft

Leser in diesem Thema...

Xanthippe

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
5 Mrz 2016
Beiträge
32
Bewertungen
0
hi,

ich wohne bei meiner mutter, dort leben nur wir zwei.
ich stelle eine bedarfsgemeinschaft dar und zusammen mit meiner mutter eine haushaltsgemeinschaft.
ich beziehe (im gegensatz zu meiner arbeitenden mutter) hartz4 und habe ein formular zur befreiung von runfunkbeiträgen.

wenn jetzt meine mutter eine zahlungsaufforderung erhält, könnte ich diese dann mit dem formular abwenden?

ich meine es heißt doch, jeder haushalt muss die beiträge zahlen, da ich ja jetzt eine haushaltsgemeinschaft mit meiner mutter darstelle, könnten wir doch auch beide von beiträgen befreit werden, auch wenn meine mutter nicht alg2 bezieherin ist?
 
steht wo? sagt wer? ich meine wie schon gesagt

meine mutter ist doch teil der haushaltsgemeinschaft, warum muss sie dann zahlen wenn ein mitglied der haushaltsgemeinschaft (ich) von den gebühren befreit ist.

und es ja nicht um die anzahl der personen geht oder ob überhaupt eine glotze etc vorhanden ist. es geht ja nur um den haushalt. XXXXXXXXXXXXXXX


Moderationshinweis...

Forenregel 12 beachten!



 
@Xanthippe

Nun mäßige mal deinen Umgangston @tomk hat vollkommen recht, das kannst du hier nachlesen:

https://www.test.de/Rundfunkbeitrag-Wer-zahlen-muss-4502522-0/

oder hier

Ab 1. Januar 2013 ersetzt der neue Rundfunkbeitrag die alte Rundfunkgebühr. Pro Wohnung ist von nun an nur noch ein Beitrag von 17,50 Euro monatlich zu zahlen, egal wie viele Personen in einer Wohnung leben oder wie viele Rundfunkgeräte jemand besitzt.

im gegensatz zu meiner arbeitenden mutter

Deine Mutter bezieht keine Leistungen und daher muß sie die Gebühr zahlen, schau dir auch mal das Antragformular an.
 
steht wo? sagt wer? ich meine wie schon gesagt

meine mutter ist doch teil der haushaltsgemeinschaft, warum muss sie dann zahlen wenn ein mitglied der haushaltsgemeinschaft (ich) von den gebühren befreit ist.
guckst du hier:
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag gilt auch für weitere volljährige Mitbewohner, wenn deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt wurden.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buer...mpfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html

Wärt ihr eine BG , wäre sie mit befreit. So ist sie das aber nicht.
 
Zurück
Oben Unten