Hallo an alle,
ich glaube ich habe ein Riesenproblem.
Folgender Sachverhalt:
Ich bin arbeitssuchend,meine Ehefrau ist selbstständig (Kleinunternehmer).
Gemeinsam mit unserer Tochter sind wir seit dem 01.03.2006 eine Bedarfsgemeinschaft
und beziehen ALGII da der Verdienst meiner Frau allein nicht reicht.
Am 18.03.2008 also über 2 Jahre später fällt einer Dame der Arge ein,uns ein
sogenanntes Zusatzblatt 6 (Sozialversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld II
Zuschuss zu den Beiträgen bei Befreiung von der Versicherungspflicht zu Abschnitt II/III
des Hauptantrages)sowie einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht zuzusenden.
Bis zu diesem Zeitpunkt wurden wir weder durch die Arge darauf hingewiesen,noch wussten wir das man bei Bezug
von Alg II in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig wird.
Meine Frau war vor Beginn des Leistungsbezuges nicht gesetzlich rentenversichert.
Zu dem Zeitpunkt als Sie sich selbstständig machte (2001) und sich bei der Deutschen Rentenversicherung
erkundigte ob sie rentenversicherungspflichtig sei,wurde Ihr gesagt
Sie könne sich freiwillig rentenversichern,es wäre aber Ihre Entscheidung.
Müssen wir nun sämtliche Beiträge rückwirkend ab März 2006 nachzahlen?
Ich kann schon tagelang nicht schlafen.
Gruß m.ristoo
ich glaube ich habe ein Riesenproblem.
Folgender Sachverhalt:
Ich bin arbeitssuchend,meine Ehefrau ist selbstständig (Kleinunternehmer).
Gemeinsam mit unserer Tochter sind wir seit dem 01.03.2006 eine Bedarfsgemeinschaft
und beziehen ALGII da der Verdienst meiner Frau allein nicht reicht.
Am 18.03.2008 also über 2 Jahre später fällt einer Dame der Arge ein,uns ein
sogenanntes Zusatzblatt 6 (Sozialversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld II
Zuschuss zu den Beiträgen bei Befreiung von der Versicherungspflicht zu Abschnitt II/III
des Hauptantrages)sowie einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht zuzusenden.
Bis zu diesem Zeitpunkt wurden wir weder durch die Arge darauf hingewiesen,noch wussten wir das man bei Bezug
von Alg II in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig wird.
Meine Frau war vor Beginn des Leistungsbezuges nicht gesetzlich rentenversichert.
Zu dem Zeitpunkt als Sie sich selbstständig machte (2001) und sich bei der Deutschen Rentenversicherung
erkundigte ob sie rentenversicherungspflichtig sei,wurde Ihr gesagt
Sie könne sich freiwillig rentenversichern,es wäre aber Ihre Entscheidung.
Müssen wir nun sämtliche Beiträge rückwirkend ab März 2006 nachzahlen?
Ich kann schon tagelang nicht schlafen.
Gruß m.ristoo