(k)einEinzelfall
Elo-User*in
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Hallo zusammen,
Habe zwei Briefe (!) von der GEZ bekommen und weiß gerade gar nicht weiter.
Hier die (leider etwas längere) Vorgeschichte:
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In 2016 erhielt ich wg. Bafög-Bezug einen Befreiungsbescheid bis 03/2018.
Im März 2017 lehnte das Bafög-Amt eine Weiterförderung ab. Hiergegen erhob ich Klage und informierte die GEZ über die Sachlage. Ich bat, die Befreiung trotzdem aufrechtzuerhalten, da meine finanziellen Mittel schon für die Bestreitung des Lebensunterhalts nicht ausreichen würden. Außer Wohngeld hätte ich keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Antwort von der GEZ kam keine.
Im Dezember 2017 beantragte ich bei der GEZ die Weiterbefreiung ab 03/2018 wg. Härtefall. Ich informierte, dass in den Gerichtsverfahren wg. Bafög noch keine Entscheidung vorliege. Ich fügte dem Antrag auch eine Aufstellung nebst Belegen zu Einkommen und Ausgaben bei. Antwort kam wieder keine.
Im April 2018 kam dann eine Beitragsrechnung. Gegen die Rechnung erhob ich sogleich Widerspruch. Ich verwies auf den gestellten Befreiungsantrag, erinnerte an die Bearbeitung und teilte nochmals meine finanzielle Situation mit bzw. dass ich keinen Bafög-Bescheid vorlegen kann wg. Gerichtsverfahren. Sämtliche Nachweise zu aktuellem Einkommen wurden der GEZ nochmals vorgelegt (inkl. Wohngeldbescheid). Als Antwort kam im Juni ein Bescheid, mit mein Antrag v. Mai 2018 abgelehnt wurde. Ich gehöre nicht zu den zu den befreienden Personenkreisen nach § 4 I RBStV.
Gegen die Ablehnung legte ich im Juli 2018 wieder Widerspruch ein und beantragte die Aussetzung der Vollziehung.
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So, und nun zu den beiden Briefen:
Brief 1 (Briefkopf des Beitragsservice):
Man habe meinen Befreiungsantrag v. Dezember 2017 nicht vorliegen. Bis 03/2018 sei jedoch eine Befreiung vermerkt gewesen. Zu meinem Widerspruch würde ich ein separates Schreiben erhalten, da man weitere Unterlagen benötige. Dann kommt eine Info, dass ich für Befreiung wg. Härtefall einen Bescheid der zuständigen Behörde vorlegen muss, dass mein Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 Euro überschreitet. Weil ich das nicht vorgelegt hätte, war mein Antrag abzulehnen und ich müsse die Rundfunkabgaben zahlen. Dann kommt noch eine Aufforderung, den offenen Betrag auf dem Konto zu zahlen.
Brief 2 (Briefkopf Bayer. Rundfunk - Beitragsservice):
Ich hätte mitgeteilt, über über meine Klagen noch nicht entscheiden worden sei. Sobald das Gericht positiv über die Gewährung der Sozialleistung entschieden hat, soll ich den Bescheid der GEZ vorlegen. Der Bescheid muss den Zeitraum ab April 2018 abdecken. Für die Übersendung sei eine Frist von 12 Monaten vorgemerkt.
Zu meinem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung teilt man mir mit, dass von Mahnmaßnahmen bis 10/2018 abgesehen werde.
Alles in allem wird meine Befreiung also mittels eines einfachen Schreibens abgelehnt, oder sehe ich das falsch? Was kann ich nun machen? Weiter an den Verein schreiben bringt ja nichts. Die wollen einen Bescheid von mir, den ich überhaupt nicht vorlegen kann. Als Student hat man in dieser Situation keinen Anspruch auf Sozialleistungen – außer eben Wohngeld.
Kann ich nun direkt Klage erheben? Die wollen ja auch, dass ich mein Beitragskonto ausgleiche. Aber ich komme mit meinem Einkommen jetzt schon kaum über die Runden.
Danke schonmal für jeden Hinweis!
Habe zwei Briefe (!) von der GEZ bekommen und weiß gerade gar nicht weiter.
Hier die (leider etwas längere) Vorgeschichte:
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In 2016 erhielt ich wg. Bafög-Bezug einen Befreiungsbescheid bis 03/2018.
Im März 2017 lehnte das Bafög-Amt eine Weiterförderung ab. Hiergegen erhob ich Klage und informierte die GEZ über die Sachlage. Ich bat, die Befreiung trotzdem aufrechtzuerhalten, da meine finanziellen Mittel schon für die Bestreitung des Lebensunterhalts nicht ausreichen würden. Außer Wohngeld hätte ich keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Antwort von der GEZ kam keine.
Im Dezember 2017 beantragte ich bei der GEZ die Weiterbefreiung ab 03/2018 wg. Härtefall. Ich informierte, dass in den Gerichtsverfahren wg. Bafög noch keine Entscheidung vorliege. Ich fügte dem Antrag auch eine Aufstellung nebst Belegen zu Einkommen und Ausgaben bei. Antwort kam wieder keine.
Im April 2018 kam dann eine Beitragsrechnung. Gegen die Rechnung erhob ich sogleich Widerspruch. Ich verwies auf den gestellten Befreiungsantrag, erinnerte an die Bearbeitung und teilte nochmals meine finanzielle Situation mit bzw. dass ich keinen Bafög-Bescheid vorlegen kann wg. Gerichtsverfahren. Sämtliche Nachweise zu aktuellem Einkommen wurden der GEZ nochmals vorgelegt (inkl. Wohngeldbescheid). Als Antwort kam im Juni ein Bescheid, mit mein Antrag v. Mai 2018 abgelehnt wurde. Ich gehöre nicht zu den zu den befreienden Personenkreisen nach § 4 I RBStV.
Gegen die Ablehnung legte ich im Juli 2018 wieder Widerspruch ein und beantragte die Aussetzung der Vollziehung.
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So, und nun zu den beiden Briefen:
Brief 1 (Briefkopf des Beitragsservice):
Man habe meinen Befreiungsantrag v. Dezember 2017 nicht vorliegen. Bis 03/2018 sei jedoch eine Befreiung vermerkt gewesen. Zu meinem Widerspruch würde ich ein separates Schreiben erhalten, da man weitere Unterlagen benötige. Dann kommt eine Info, dass ich für Befreiung wg. Härtefall einen Bescheid der zuständigen Behörde vorlegen muss, dass mein Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 Euro überschreitet. Weil ich das nicht vorgelegt hätte, war mein Antrag abzulehnen und ich müsse die Rundfunkabgaben zahlen. Dann kommt noch eine Aufforderung, den offenen Betrag auf dem Konto zu zahlen.
Brief 2 (Briefkopf Bayer. Rundfunk - Beitragsservice):
Ich hätte mitgeteilt, über über meine Klagen noch nicht entscheiden worden sei. Sobald das Gericht positiv über die Gewährung der Sozialleistung entschieden hat, soll ich den Bescheid der GEZ vorlegen. Der Bescheid muss den Zeitraum ab April 2018 abdecken. Für die Übersendung sei eine Frist von 12 Monaten vorgemerkt.
Zu meinem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung teilt man mir mit, dass von Mahnmaßnahmen bis 10/2018 abgesehen werde.
Alles in allem wird meine Befreiung also mittels eines einfachen Schreibens abgelehnt, oder sehe ich das falsch? Was kann ich nun machen? Weiter an den Verein schreiben bringt ja nichts. Die wollen einen Bescheid von mir, den ich überhaupt nicht vorlegen kann. Als Student hat man in dieser Situation keinen Anspruch auf Sozialleistungen – außer eben Wohngeld.
Kann ich nun direkt Klage erheben? Die wollen ja auch, dass ich mein Beitragskonto ausgleiche. Aber ich komme mit meinem Einkommen jetzt schon kaum über die Runden.
Danke schonmal für jeden Hinweis!