40 seiten pdf:
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Das DW hat letztes Jahr eine Reihe von Beratungsstellen zur Umsetzungspraxis mit der Leistungsgewährung im SGB II befragt. Anlass dieser Befragung war das vom BVerfG am 9. Februar 2010 bestätigte verfassungsmäßige Recht des Einzelnen auf Sicherung des Existenzminimums. Ausgehend von diesem Urteil geht die Diakonie davon aus, dass ein solches Recht in jedem Fall umgesetzt werden muss. Es ist nicht hinnehmbar, wenn in zahllosen Einzelfällen das Existenzminimum unterschritten und Rechtsansprüche nicht gewährt werden. Die Ergebnisse der Befragung hat das DW in der Broschüre „Rechtssicherheit und Fairness bei Grundsicherung nötig“ zusammengefasst. Diese gibt es hier zum Download: https://www.diakonie.de/Texte-05-2012-SGB-II-Rechtsansprueche.pdf
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Das DW hat letztes Jahr eine Reihe von Beratungsstellen zur Umsetzungspraxis mit der Leistungsgewährung im SGB II befragt. Anlass dieser Befragung war das vom BVerfG am 9. Februar 2010 bestätigte verfassungsmäßige Recht des Einzelnen auf Sicherung des Existenzminimums. Ausgehend von diesem Urteil geht die Diakonie davon aus, dass ein solches Recht in jedem Fall umgesetzt werden muss. Es ist nicht hinnehmbar, wenn in zahllosen Einzelfällen das Existenzminimum unterschritten und Rechtsansprüche nicht gewährt werden. Die Ergebnisse der Befragung hat das DW in der Broschüre „Rechtssicherheit und Fairness bei Grundsicherung nötig“ zusammengefasst. Diese gibt es hier zum Download: https://www.diakonie.de/Texte-05-2012-SGB-II-Rechtsansprueche.pdf