Sumfest2015
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Hallo liebe Leute,
Brauche mal Input von euch bezüglich einer unterstellten Bedarfsgemeinschaft. Ich habe vor einiger Zeit einer Freundin eines meiner Zimmer (bis auf weiteres) zur Verfügung gestellt. Der Guten drohte Obdachlosigkeit nach Trennung.
Das hiesige Jobcenter trat nun an sie heran und unterstellt nach anonymen Hinweis eine Bedarfsgemeinschaft. Sie soll meine Finanzen und Mietvertrag einreichen und droht gleichzeitig mit Einstellung der ALG II Leistungen. Dieser Aufforderung ging der Versuch eines Besuches des JC voraus. Die wollten dann aber doch nicht mehr in die Wohnung, nachdem ich mich weigerte, für die Zeit ihres Besuches die Überwachungskameras auszustellen. Dabei heisst es doch so schön „Wer nichts zu verbergen hat, …“
Einen Mietvertrag hat sie keinen, auch zahlt sie mir keine Miete. Beides ist von mir nicht gewünscht.
Die Freundin bekommt selbstredend keine Unterlagen von mir, die sie dem JC übergeben könnte.
Nun meine Fragen, für den Fall, dass das JC direkt auf mich zukommt und Auskunft verlangt.
Danke für eure Hilf!
LG - Sumfest
Brauche mal Input von euch bezüglich einer unterstellten Bedarfsgemeinschaft. Ich habe vor einiger Zeit einer Freundin eines meiner Zimmer (bis auf weiteres) zur Verfügung gestellt. Der Guten drohte Obdachlosigkeit nach Trennung.
Das hiesige Jobcenter trat nun an sie heran und unterstellt nach anonymen Hinweis eine Bedarfsgemeinschaft. Sie soll meine Finanzen und Mietvertrag einreichen und droht gleichzeitig mit Einstellung der ALG II Leistungen. Dieser Aufforderung ging der Versuch eines Besuches des JC voraus. Die wollten dann aber doch nicht mehr in die Wohnung, nachdem ich mich weigerte, für die Zeit ihres Besuches die Überwachungskameras auszustellen. Dabei heisst es doch so schön „Wer nichts zu verbergen hat, …“
Einen Mietvertrag hat sie keinen, auch zahlt sie mir keine Miete. Beides ist von mir nicht gewünscht.
Die Freundin bekommt selbstredend keine Unterlagen von mir, die sie dem JC übergeben könnte.
Nun meine Fragen, für den Fall, dass das JC direkt auf mich zukommt und Auskunft verlangt.
- Muss ich Auskunft geben? Wenn Ja, welche Konsequenzen kann ein Verweigerung haben?
- Für den Fall, dass ich Konsequenzen zu tragen hätte, reicht es dann, dass ich denen mein Jahresgehalt nenne(!)? Also keine monatlichen Belege und auch keine Auskunft zu Vermögen (da irrelevant)?
Danke für eure Hilf!
LG - Sumfest