Hallo an Alle
Wir sind gerade dabei uns den Antrag auf ALGII anzuschauen und stolpern über die Frage der Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft.
Folgendes:
Ich bin Besitzer eines Einfamilienhauses und habe ein geregeltes Einkommen. Da ich alleine in diesem Haus wohne, habe ich vor einen guten Bekannten in mein Haus mit aufzunehmen. Da er in einen neuen Zuständigkeitsbereich der Arge zieht und er nach wie vor arbeitslos ist, müssen wir einen neuen Antrag auf ALGII stellen.
Es liegt kein Mietvertrag vor, da es sich um ein Einfamilienhaus handelt, d.h. er wird lediglich ein Zimmer haben, aber Küche...Bad usw. wird ja dann gemeinsam genutzt. Ist das jetzt eine Bedarfsgemeinschaft oder eine Haushaltsgemeinschaft? Was geben wir an bezüglich der Kosten (Miete, Nebenkosten usw.) wenn kein Mietvertrag existiert sondern lediglich eine Beteiligung an den bestehenden Kosten gemacht werden soll.
Hoffe Ihr könnt mir hier Licht ins dunkle bringen und Danke euch schon mal für Eure Postings
Wir sind gerade dabei uns den Antrag auf ALGII anzuschauen und stolpern über die Frage der Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft.
Folgendes:
Ich bin Besitzer eines Einfamilienhauses und habe ein geregeltes Einkommen. Da ich alleine in diesem Haus wohne, habe ich vor einen guten Bekannten in mein Haus mit aufzunehmen. Da er in einen neuen Zuständigkeitsbereich der Arge zieht und er nach wie vor arbeitslos ist, müssen wir einen neuen Antrag auf ALGII stellen.
Es liegt kein Mietvertrag vor, da es sich um ein Einfamilienhaus handelt, d.h. er wird lediglich ein Zimmer haben, aber Küche...Bad usw. wird ja dann gemeinsam genutzt. Ist das jetzt eine Bedarfsgemeinschaft oder eine Haushaltsgemeinschaft? Was geben wir an bezüglich der Kosten (Miete, Nebenkosten usw.) wenn kein Mietvertrag existiert sondern lediglich eine Beteiligung an den bestehenden Kosten gemacht werden soll.
Hoffe Ihr könnt mir hier Licht ins dunkle bringen und Danke euch schon mal für Eure Postings