Bedarfsgemeinschaft ist Verzicht auf Sozialleistungen für eine Person innerhalb der BG möglich?

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schmetterling123

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Hallo

Ich hätte gerne gewusst, kann eine Person in der BG auf Leistungen verzichten? Würden dann die anderen noch Sozialleistungen bekommen

Danke

🐝
 
Ich hätte gerne gewusst, kann eine Person in der BG auf Leistungen verzichten?
Ja, allerdings nur durch Auflösung der BG.
Da im Fall des Verzichtes die andere Person nicht automatisch aus dem Status der BG fällt,
wäre sie durch den Verzicht unmittelbar belastet, weil davon ausgegangen würde,
daß sie beispielsweise die KDU bei nur anteiliger Bewilligung in vollem Umfang tragen müßte.
 
Genau diese Frage steht am 14.6.18 beim BSG zur Entscheidung an:


https://juris.bundessozialgericht.d...ent.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2018&nr=15337
 
Genau diese Frage steht am 14.6.18 beim BSG zur Entscheidung an:

Nein liebe Helga. Beim BSG steht diese Frage zur Klärung an:


Diese Frage hat m.E. das LSG zutreffend beantwortet und das Revisionsverfahren totaler Unsinn.

Ansonsten kann jeder auf die Inanspruchnahme von Sozialleistungen verzichten. Im SGB II ändert dies aber am Status einer BG und deren leistungsrechtlichen Konsequenzen für die einzelnen Mitglieder gar nichts. Der Verzichtene bekommt halt kein Geld.
 
Und ich habe hierauf geantwortet:


Aus welchen Gründen verzichtet wurde, ist doch egal. Und natürlich ändert der Verzicht nichts daran, dass trotzdem eine BG besteht und evtl. Einkommen und Vermögen des Verzichtenden trotzdem berücksichtigt wird, nur, dass eben die Person nichts bekommt, wenn nach Bedarfsanteilsmethode bei ihr was rauskäme.

Der mögliche Verzicht ist Ausfluss des § 38 SGB II. Wenn jemand die Vertretungsvermutung des 38 verneint, dann kann er auch nur er selbst ALG 2 beantragen. Die anderen erwerbsfähigen Personen können dann gar kein ALG 2 für diese Person beantragen, das JC entsprechend auch keine bewilligen.
 
Ergebnis:


https://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&nr=15397


Zur Eingangsfrage: Verzicht ist möglich. Wenn dadurch aber erreicht werden soll, dass z. B. Einkommen oder Vermögen dieser Person bei der restlichen Familie nicht berücksichtigt wird, dann wird das nichts, denn es besteht trotzdem eine BG.
 
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