Bedarfsgemeinschaft Einkommen durch Dreharbeiten,was darf man

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willwissen

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Hallo,eine Frage.
Eine Freundin von mir möchte mit Ihrer Familie bei einer Sendung mitmachen.
Die Freundin sowie Mann und Kinder bekommen derzeit H4.
Für das mitmachen und den Dreh würden alle (drei personen) ca. 400 - 600 Euro bekommen.
Dann würden sie zusätzlich nochmals Fahrgeld bekommen um zum Drehort zu gelangen.

Sie möchte nun wissen,
Darf Sie dort mitmachen?.
Muss Sie das dem Jobcenter mitteilen?
Was darf Sie damit verdienen?.
Wird das Geld in der gesamtsumme (beispiel 500 Euro) auf drei Personnen "ein erwachsener und zwei Kinder ) der Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt ?
Was darf Sie von den ca. 500 Euro behalten?.
Wird das Fahrgeld ,welches Sie ja für das fahren auch benötigt " auch als einkommen angerechnet?.
Aber nochmals erklärt,falss es nicht verstanden wurde.
Drei personen aus einer Bedarfsgemeinschaft machen bei einem Fernsehdreh mit und bekommen hierfür ca. 500 Euro, plus fahrgeld.
Über Antworten würde ich mich für meine Freundin sehr freuen.
Gruß
 

hippo

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Hallo,

dieses Einkommen wurde bei mir auch einmal angerechnet,
allerdings unter Bezug von WG .

Der Datenabgleich mit der Mini- Job Centrale, hat es an den Tag gebracht!

War aber nicht so viel Geld und ich konnte erklären und Belege nachreichen,
war dann vom Tisch.

Wie das unter ALG2 läuft weiß ich nicht genau,
aber Einkommen ist es allemal,
egal wer von der BG , dieses Entgelt erhält.

Kann man doch einmalig angeben;
wird dann verrechnet.........!

Wie es läuft, wenn man das Gehalt auf ein fremdes Konto fließen läßt,
( ???? denke mal böse :icon_evil:),
mußt Du selber entscheiden !!!

:glaskugel:
 

willwissen

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Danke für Deine Antwort.
Na ja, es sollte schon legal von statten gehen,Fremdes Konto würde doch nichts bringen,denn verdient ist doch verdient und wo ich es dann hinsende ist dem JC doch bestimmt egal.

Aber jeder hat doch einen Freibetrag den er verdienen darf (ich glaube 100 Euro) und wenn jetzt jeder der Vieköpfigen personen aus der Bedarfgemeinschaft 100 euro verdienen darf,dann würden doch nur 100 von 500 angerechnet oder wie machen die das. Und was ist mitr den Fahrkosten.
 

axellino

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Dann wird nachweislich der einmalige Einkommenszufluss beim JC .gemeldet und daraufhin wird ein rechtsmittelfähiger Bescheid erlassen, gegen den man ggfls. angehen könnte, was die Anrechnung der Freibeträge etc. betrifft.
Ggfls. wichtig wäre, das den JC die Zusammensetzung der einmaligen Einnahme
erkenntlich ist, betreffend Fahrgeld etc.

Ist keine zufriedenstellende Antwort, aber man redet ja derzeit auch über ungelegte Eier.
 

gila

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Hoffentlich keine Teilnahme am sog. "Unterschichtfernsehen"?
Sich letztlich dafür zu "blamieren" - da ist der Betrag, der unterm Strich bleibt NIE hoch genug ...
 

franky0815

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Hoffentlich keine Teilnahme am sog. "Unterschichtfernsehen"?
Sich letztlich dafür zu "blamieren" - da ist der Betrag, der unterm Strich bleibt NIE hoch genug ...

dazu kommen dann verträge in denen du sämtliche rechte am bild und tonmaterial abgibst, die können das material noch jahrzehnte später verwenden um das volk zu belustigen, also immer genau lesen was man da unterschreibt.
 

gelibeh

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Aber jeder hat doch einen Freibetrag den er verdienen darf (ich glaube 100 Euro) und wenn jetzt jeder der Vieköpfigen personen aus der Bedarfgemeinschaft 100 euro verdienen darf,dann würden doch nur 100 von 500 angerechnet oder wie machen die das. Und was ist mitr den Fahrkosten.
Dann müssten die das aber auch so aufsplitten. Wie alt sind die Kinder? Könnte gut sein, dass nicht jedes Kind den 100€ Freibetrag hat. Bei U15 läuft das, glaub ich, anders.
 

willwissen

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Kinder sind unter 15.
Die hauptfragen sind halt
werden die fahrkosten angerechnet .
was darf jeder verdienen und wie ist die aufteilung.
und dann natürlich noch, wie wollen die das schrieftlich belegt haben. nach dem motto, wie hätten sies denn gerne.

und nein,es ist kein unsoziales fernsehen

ach ja, und noch die Frage ob dann auch jeder so ein Freibetrag hat ,der in der Gemeinschaft ist.
 

gelibeh

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Am Besten wäre, @biddy würde hier mal rein schauen, die kennt sich mit damit am Besten aus. Denke nicht, dass das Fahrgeld nicht angerechnet wird. Das ist im Regelfall in den 100€ schon mit drin und Kinder von U15 haben auch nicht den 100€-Freibetrag.
 

willwissen

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Das mit dem fahrgeld rechnet sich wie folgt.
Es wird extra gezahlt und es wird pro Km gezahlt.
Beispiel: ich fahre zum Drehort 200 Km, dann bekomme ich pro Km 15 cent.
Dann bekomme ich für die hin und Rückfahrt 400X15 cent ausgezahlt.

Wäre ja blöd wenn das Angerechnet würde, denn dann würde das Auto meiner Bekanten ja auf halber strecke stehen bleiben. Wie gesagt, das fahrgelt ist fürs fahren und dürfte doch somit nicht als Einkommen gesehen werden. Aber wie heist es noch,den armen nimmt man es und den reichen wirft man es hinterher.

Wenn alle stricke reissen,habe ich meiner bekannten vorgeschlagen sich nur 100 euro geben zu lassen. somit wäre sie auf der sicheren seite.
 

willwissen

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Oh,schade,ich dachte es wäre noch eine klärende Antwort gekommen.
Zudem ja eigentlich sehr viele H4 Empfänger diesen Job machen.

Also nochmals, was will das JC denn (wenn man sagt man möchte da mitmachen) alles von einem haben,was wie würde das Geld dann aufgeteilt wenn eine Erwachsene und zwei Kinder unter 16 im Verdtag stehen würden.

Ich habe mir das so vorgestellt,
Mutter mit zwi Kinder bekommen (sagen wir mal) 400 Euro für den Dreh und ca. 100 Euro Fahrgeld.
Dann denke ich werden 100 Euro abgezogen und 300 Euro dürfen Sie behalten.
Fahrgeld dürften Sie auch behalten und würde nicht angerechnet da es ja zweckgebundenb ist.
Was sagt ihr???
 
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Natürlich darf sie dort mitmachen, bei allem was Geld einbringt. Das muss auch dem JC mitgeteilt werden, dafür gibt es das entsprechende Formular, die Änderungsmitteilung.
Inwieweit das dann getrennt vergütet wird, zeigt der Vertrag, in dem Mutter und Töchter drin stehen und nur diese bekommen den Freibetrag, nicht der Vater. Mutter 100€ und pro Kind 30€. Da wäre in 6 Monaten dann nichts mehr zum Anrechnen bei 500€.
Vorausgesetzt es gibt kein anderes Einkommen.
 

willwissen

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Nein, anderes Einkommen ist derzeit nicht vorhanden.
Wenn dem so wäre,das es nicht anrechenbar ist.
Was würde dennpassieren wenn es dann einfach nicht angegeben würde,und es dann aber später doch bekannt würde?
Wie wird denn überhaupt ein einmaliges Einkommen berechnet.
darf man dann in diesem Jahr nichts anderes verdient haben?, oder wie geht das.
 

franky0815

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wenn du 100€ fahrgeld bekommst wird das ja ein stück entfernt sein, nicht vergessen auch ortsabwesenheit zu beantragen falls ihr dort länger bleibt.
 

franky0815

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was ist eine ortsabwesenheit,,,, und was soll man da beantragen.

nehmen wir an ihr seid montag ab 7 uhr unterwegs zum drehort, mittags wird dir eine einladung zugestellt für den nächsten tag, wenn du nicht da bist weisst du ja davon nix, wenn du erst am nächsten tag wieder zu hause bist.

meine frau macht auch ab und an bei fernsehproduktionen mit, dass hat immer mindestens den ganzen tag in anspruch genommen, oder es ging sogar am folgetag weiter.

wenn ihr nur einen tag weg seid is das ok, übernachtet ihr ausserhalb kann das schon kritisch sein. SGB 2 - Einzelnorm
(4a) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten keine Leistungen, wenn sie sich ohne Zustimmung des zuständigen Trägers nach diesem Buch außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten und deshalb nicht für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn für den Aufenthalt außerhalb des zeit-und ortsnahen Bereichs ein wichtiger Grund vorliegt und die Eingliederung in Arbeit nicht beeinträchtigt wird. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei 1.Teilnahme an einer ärztlich verordneten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation,
2.Teilnahme an einer Veranstaltung, die staatspolitischen, kirchlichen oder gewerkschaftlichen Zwecken dient oder sonst im öffentlichen Interesse liegt, oder
3.Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit.
Die Zustimmung kann auch erteilt werden, wenn für den Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs kein wichtiger Grund vorliegt und die Eingliederung in Arbeit nicht beeinträchtigt wird. Die Dauer der Abwesenheiten nach Satz 4 soll in der Regel insgesamt drei Wochen im Kalenderjahr nicht überschreiten.
(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
 

willwissen

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Das würde bedeuten,das wenn ich jetzt einige Tage (sagen wir mal so Freitag samstag sonntag)
sagen wir mal zu den verwanten fahren würde ,das ich das anmelden muss.Und für diese Zeit keine Leistung bekommen würde???.
Und nein,ich glaube da muss niemand übernacht bleiben,sind immer nur einige stunden.
 
E

ExitUser

Gast
Hartz IV Betrug mit Fernsehsendung aufgedeckt

In diesem Link steht was passiert, wenn Einkommen oder Aufwandspauschale nicht angegeben wird. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Einkommen anrechenbar ist oder nicht.

Einmaliges Einkommen wird auf die nächsten 6 Monate aufgeteilt. Bei 500€ wären das pro Monat 83,33€ und somit kein anrechenbares Einkommen wegen 100€ monatlichem Freibetrag.
 

Wutbuerger

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Die 100 euro Fahrgeld würden als Kostenerstattung laufen , wenn Fahrtkosten in ungefähr dieser Höhe anfallen .Der Rest entspr. aufgeteilt .
Ortsabwesenheit ist eigentlich die Verpflichtung werktäglich in seinen Briefkasten zu sehen .Also Freitag fahren Sonntag widerkommen wäre Problem , wenn Samstag niemand die Post sichtet .Praktisch ist alles was Samstag komt auch Sonntag abend noch nicht vorbei .Ist jemand da der dich benachrichtigt und evtl von dir berechtigt ist , Post vom JC zu öffnen und du bist telefonisch erreichbar , wäre es wohl juristisch in Ordnung .Irgendwo habe ich in einer RFB gelesen , Ortsabwesend ist wenn du nicht am gleichen Tag im JC erscheinen kannst - bedeutet also 50 oder 100 km zählt nicht unbedingt dazu . Machst du jetzt Dreharbeiten wie Frauentausch und bist zwei Wochen weg ,ist irgendwie blöd , wenn SBchen dich auf dem Bildschirm findet ...oder ihr das jemand als Video schickt .
 

willwissen

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Nun ja, wie schon gesagt, meine Bekannte wird es dann dem JC mitteilen und gut ist.

Aber zwei Fragen hätte ich da noch;

1. wie wird es denn nun gerechnet ?.
Werden die ca. 400 - 500 Euro auf die folgenden 6 Monate gerechnet oder Rückwirkend ,oder wie .

2. Wenn ich samstags eine Einladung bekomme,dann wird da doch bestimmt kein Termin für Sonntags drin stehen,also warum mus ich dann samstags zu Hause sein.Und selbst wenn ich 500 KM weit weg wäre,könnte ich mit dem Auto oder der Bahn in ca. 5 - 6 Stunden doch zu Hause sein. Beispiel; Montags holt ein Bekannter von mir die Post aus dem Kasten und in dieser steht das ich Dienstags einen Termin Habe,dann kann ich doch Dienstags dort hin.Und ausserdem,darf das JC überhaubt heute einen Brief senden in dem für morgen schon der Termin ist.
 
E

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Zu 1. Die nächsten sind die folgenden Monate. ;)
Zu 2. Kleiner Tipp...du brauchst keinen Briefkasten. Die Termine stehen auch im Bewerberprofil in der Jobbörse, vorausgesetzt du hast das Passwort zum betreuten Profil.
Beispiel: Bei mir stehen die eine Woche vorher drin und der Brief kam einen Tag nach dem Einladungstag. Kann passieren. Auf das Internet kann man immer zurückgreifen, zur Not auch in einem Internetcafé für 0,50€ pro halbe Stunde.
 

willwissen

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Okay, was ist ein Bewerberprofil?. und ist man verpflichtet sich dort anzumelden oder dort immer rein zu schauen. Wer bezahlt mir diese 50 cent und die fahrkosten zum Internetcafe.
 

Anna B.

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schau dir einmal deine Signatur an...

,,Und die Leidtragenden sind immer die Kinder,,

und nun denke mal darüber nach, ob das wirklich sinnvoll ist, wenn da Kinder unter 15 Jahren in einen solchen Fernsehdreh gepresst werden..

du "Freund" der Familie wirke bitte darauf ein..wenn es sich um diese komischen Doku-Soaps für den langweiligen Nachmittag handelt...das sie eben diesen Dreh nicht mit macht...man wird nicht berühmt im positiven Sinne sondern man wird der Lächerlichkeit preisgegeben und dazu noch die kinder unter 15 Jahren..
 
E

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Dein zuständiger Arbeitsvermittler legt in der Regel das Profil an. Dort stellt er dann dein Bewerbergesuch ein, damit dich potentielle Arbeitgeber finden. Dann bekommst du in der Regel das Passwort.
Ich habe zusätzlich noch mein eigenes Profil, da ich beim betreuten Profil nichts ändern kann.
Du bist zu gar nichts verpflichtet. Kannst dich genausogut schriftlich oder per Mail bewerben. Du kannst auch beim Briefkasten bleiben. Das ist deine Entscheidung.
 
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