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Aufgrund von Einkommen eines Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft habe ich nur noch einen Regelsatz von 8,41€ soweit alles korrekt. Allerdings, hat man mir für versäumte Meldetermine, nun das Geld von den KdU abgezogen. Allerdings wurden die KdU bei den anderen Mitgliedern nicht angepasst, somit also Sippenhaftung. Der Bescheid war vom 18. März. Es ist mir eben erst beim genaueren sehen aufgefallen. Das ist eindeutig rechtswidrig, und stellt schon fast Betrug dar. Urteil BSG Az. B 4 AS 67/12 R - Leider ist die Widerspruchszeit schon abgelaufen. Da ich aber im Recht bin, wie muss ich nun vorgehen? Gilt § 44 SGB X? Jemand Erfahrungen damit?