Kann mir jemand weiterhelfen. Ich möchte gerne wissen, wie folgendes von verschiedenen ARGEN gehandhabt wird.
Ich bewohne eine ca. 80 qm große Wohnung. (ca. deshalb, weil ich das noch nachmessen will). Für die Bearbeitung meines Antrags auf Einstiegsgeld (habe mich selbstständig gemacht, jedoch momentan noch ohne Einkommen) wurde durch erscheinen des Mitarbeiters der ARGE mein Büro kontrolliert.
Ich musste also ein Büro vorweisen. Natürlich wurde mein Büro nicht anerkannt. Der „Schlaule“ von der ARGE verlangte Kundendaten bei der Bürobesichtigung von mir, was ich selbstverständlich verweigert habe. Daraufhin ging er mit den Worten, dass er mein Büro so auch nicht akzeptieren kann. Wie immer arbeitet auch an dieser Stelle ein Mensch, der keinerlei Ahnung hat um was es geht, und so ein Unwissender entscheidet dann über meine Eigeninitiative mich selbstständig zu machen. Aber dies ist ein anderes Thema.
Ich möchte gerne wissen, wie ein Büro zur „angemessenen“ Wohnung mitzählt. Bei einem direkten persönlichen Vorsprechen bei der ARGE mit meinem Beistand wurde mir gesagt, dass es trotzdem bei den Vorgaben der ARGE für einen Singlehaushalt bleibt. Eine andere Berechnung gibt es nicht.
Ist dies möglich, dass keinerlei Anrechnung sowohl in EURO oder qm stattfindet?
Wer hat irgendwelche Erfahrung mit der Anrechnung eines Büros in der Wohnung gemacht?
Freue mich auf jeden Beitrag und Tipp.