Bedarfgemeinschaft ALG2 Bescheid

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marc1309

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Hallo
Meine Partnerin und ich Leben zusammen ( Bedarfsgemeinschaft )
Meine Partnerin arbeitet Vollzeit bekommt um die 1450 € und ich Hartz4 218€

Warum steht auf dem Bescheid:
Kosten für Unterkunft und Heizung

Marc ............109€
Freundin........109€

und Letzte Seite
Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes 0,00€
Angemessene koster für Unterkunft KDU 218€

Ich verstehe nicht was meine Freundin damit zutun hat
Zählt sie jetzt auch zu dem "Aufstockern" und muß sich an die Regeln halten z.B Fragen bei Ortsabwesenheit etc ?


Gruß Marc
 

catwoman666666

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Die Freundin muß sich nicht an die Regeln der Ortsabwesenheit halten, da sie erwerbstätig ist und damit einen Urlaubsanspruch hat.

Und ja, die Freundin zählt zu den Aufstockern und kann auch mit Eingliederungsvereinbarung, Zwang zu Bewerbung auf besser bezahlte Stellen (die aber erst mal zur Verfügung stehen müssen), Terminwahrnehmung bei SB etc. genervt werden.
 

Soll und Haben

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Also, ihr erhaltet zusammen 218 Euro - nicht du, sondern ihr beide, da ihr eine BG seid und ihr Einkommen auf euer beider Bedarf verteilt wird. Jeder erhält somit 109 Euro KDU von der Arge. Fertisch.

Ortsabwesenheit (=Urlaub) muss sie nur mit ihrem Arbeitgeber abklären. Es kann ggf eine EGV mit dem Ziel, dass sie mehr verdient - sprich: den Job wechselt - verfasst werden, denn das Ziel ist immer, die Hilfebedürftigkeit zu beenden.
 

Mario Nette

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Und ja, die Freundin zählt zu den Aufstockern und kann auch mit Eingliederungsvereinbarung, Zwang zu Bewerbung auf besser bezahlte Stellen (die aber erst mal zur Verfügung stehen müssen), Terminwahrnehmung bei SB etc. genervt werden.
Nicht unbedingt. Die Arbeitshilfe Eingliederungsvereinbarung SGB II (PDF) schreibt bei Randnummer 15.6: Mario Nette
 

marc1309

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danke für eure antworten
und wie ist das bei sanktionen wenn ich mich falsch verhalte

da sind dann nur die 109€ betroffen die ich erhalte ?

das würde mich mal interesieren weil man liest überall was anderes ich denke mal wenn bei den Leistungen zum Lebensunterhalt nichts zu holen ist wird das dann bei den Kosten der KDU sanktioniert


gruß marc
 

catwoman666666

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@ Mario

So sollte es eigentlich laufen, tut es aber nicht. Bei nicht informierten ALG2-Empfängern wird Druck auf beide ausgeübt bis hin zu Sanktionen, wenn der Erwerbstätige seinen unbefristeten Vertrag nicht zugunsten eines befristeten aufgibt, um kurzzeitig ein paar Euros mehr zu verdienen.
 

marc1309

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weiß denn jemand bescheid

gruß marc
 

Soll und Haben

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danke für eure antworten
und wie ist das bei sanktionen wenn ich mich falsch verhalte

da sind dann nur die 109€ betroffen die ich erhalte ?

Ja, Sanktionen sind immer personenbezogen - gekürzt werden nur deine Leistungen. Gekürzt wird rechnerisch die Regelleistung, so dass in deinem Fall mehr Geld bei den KDU angerechnet werden würde.
 

mathias74

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Bitte

Der Erwerbstätige soll seinen unbefristeten Vertrag aufgeben und statt dessen einen befristeten annehmen nur weil man kurzfristig einen Euro mehr verdient, das kann doch nicht wahr sein und wenn die Befristung endet dann steht man da
 
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