Bedarfgemeinschaft 15 jähriger schulpflichtiger Schüler mit 12 jährigem Bruder

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volkhardthies

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Hallo,
Ich 48, bin seit diesem Monat als erwerbsunfähig eingestuft von der deutschen Rentenversicherung. Ich war die letzen 25 Jahre selbständig und habe seit 2001 Sozialhilfe und danach Hartz 4 mit Unterbrechungen bezogen.
Ich bin psyisch krank und habe eine gesetzliche Betreuerin.
Ich bin seit 2001 alleinerziehend mit 2 Jungs von jetzt 12 und (ab Morgen) 15 Jahren.
Meine gesetzliche Betreuerin hat einen Antrag auf Grundsicherung für mich gestellt weil ich nicht mehr erwerbsfähig bin.Ich kann leider nicht in der AOK als versicherungspflichtiges Mitglied bleiben.
Meine Betreuerin will heute vorbeikommen und einen Antrag für meine Söhne auf Arbeitslosengeld 2 stellen.
Mein 15 jähriger Sohn soll der Bedarfsgemeinschaft vorstehen und bei der AOK versichert bleiben,mein zweiter Sohn soll bei ihm Familienversichert werden.
Kann mein Sohn mit 15 Jahren als erwerbsfähig eingestuft werden ,obwohl er schulpflichtig ist?
Er kommt jetzt in die 9. Klasse der Realschule.
Die Kindesmutter zahlt für beide Kinder zusammen 370 Euro Unterhalt im Monat. Anfang 09. ist Sie wieder versicherungspflichtig beschäftigt.Könnten die Jungs nicht über die Mutter familienversichert werden?
Meine Betreuerin meinte dann giebt es zuviel hin und her,weil die Kinder bis Dezember 2008
bei der Mutter versichert waren,und meine ex Frau dann Ihren Vater bis zu seinem Tod im Juli gepflegt hat und deshalb bei ihrem zweiten Mann familienversichert war,Sie arbeitet ab 1.9. wieder und ist krankenversichert.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Volkhard
 

gerda52

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Andere Frage: Wie wirst Du in Zukunft kv-versichert sein? Dass die Arge nicht mehr für die Versicherung zuständig sein wird, ist klar, aber: Wir haben seit 2007 in Deutschland eine gesetzl. KV-Pflicht für alle. Wie sieht es denn mit einer freiwilligen Weiterversicherung bei der AOK aus?

Zu Deinen Fragen: Der ältere Sohn zählt tatsächlich ab morgen zu den erwerbsfähigen ALG II - Empfängern. Demnach besteht theoretisch für ihn die Möglichkeit, über die Arge pflichtversichert zu sein. Ich glaube allerdings kaum, dass der Bruder bei ihm mitversichert werden kann. Wer's besser weiß: Immer her mit den Infos, ich bilde mich gerne weiter. ; )

Ob das beabsichtigte Vorgehen der Betreuerin ganz ohne Widerstand der Arge abgehen wird, wage ich auch zu bezweifeln. Dort gibt es schließlich klare Vorgaben, wenn eine Möglichkeit zur Familienversicherung (Mutter) besteht.
 

volkhardthies

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Hallo,
das hat sich nicht meine Betreuerin ausgedacht,das Sozialzentrum hat für meine Söhne ein Antragsformular auf Arbeitslosengeld 2 durchgefaxt,was Sie mit uns ausfüllen sollte.
Ich war bis 2008 im Dezember privat versichert und das Sozialzentrum hat die Beiträge bezahlt.
Seit 2009 war ich bis jetzt in der AOK pflichtversichert.
Weil ich nicht 12 Monate gesetzlich versichert war habe ich keine Anwartschaft auf gesetzliche Versicherung bei der AOK.
Das Sozialamt will mir eine andere Karte für die AOK geben,dann werden sämtliche Leistungen die ich Anspruch nehme direkt mit dem Sozialamt abgerechnet,das heißt das Sozialamt trägt alle Kosten direkt und zahlt der AOK einen prozentualen Anteil für den Aufwand.
Ich hätte also keine gesetzliche Versicherung.
Ist das so in Ordung?
Volkhard
 
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