Hallo,
Ich 48, bin seit diesem Monat als erwerbsunfähig eingestuft von der deutschen Rentenversicherung. Ich war die letzen 25 Jahre selbständig und habe seit 2001 Sozialhilfe und danach
Hartz 4 mit Unterbrechungen bezogen.
Ich bin psyisch krank und habe eine gesetzliche Betreuerin.
Ich bin seit 2001 alleinerziehend mit 2 Jungs von jetzt 12 und (ab Morgen) 15 Jahren.
Meine gesetzliche Betreuerin hat einen Antrag auf
Grundsicherung für mich gestellt weil ich nicht mehr erwerbsfähig bin.Ich kann leider nicht in der
AOK als versicherungspflichtiges Mitglied bleiben.
Meine Betreuerin will heute vorbeikommen und einen Antrag für meine Söhne auf Arbeitslosengeld 2 stellen.
Mein 15 jähriger Sohn soll der Bedarfsgemeinschaft vorstehen und bei der
AOK versichert bleiben,mein zweiter Sohn soll bei ihm Familienversichert werden.
Kann mein Sohn mit 15 Jahren als erwerbsfähig eingestuft werden ,obwohl er schulpflichtig ist?
Er kommt jetzt in die 9. Klasse der Realschule.
Die Kindesmutter zahlt für beide Kinder zusammen 370 Euro Unterhalt im Monat. Anfang 09. ist Sie wieder versicherungspflichtig beschäftigt.Könnten die Jungs nicht über die Mutter familienversichert werden?
Meine Betreuerin meinte dann giebt es zuviel hin und her,weil die Kinder bis Dezember 2008
bei der Mutter versichert waren,und meine ex Frau dann Ihren Vater bis zu seinem Tod im Juli gepflegt hat und deshalb bei ihrem zweiten Mann familienversichert war,Sie arbeitet ab 1.9. wieder und ist krankenversichert.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Volkhard