Bedarfe für Unterkunft und Leistung zu niedrig, was tun?

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philippobambino

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Guten Tag,
ich habe ein kleines Problem mit der ARGE und zwar geht es um folgendes:

Ich wohne in einer 4er WG . Unsere Tatsächlichen monatlichen Kosten gestalten sich wie folgt.

- Nettokaltmiete 1120,-
- Wasser 80,-
- Heizung/Gas 112,60
- Strom 94,56

Das macht unterm Strich 1407,16.
Das Jobcenter jedoch berechnet meinen Bedar wie folgt:

- Grundmiete 216,50
- Heizung 24,66
- Nebenkosten 35,25
- Wasser 20,-

Das macht unterm Strich 296,41.
Tatsächlich habe ich aber einen höheren Bedarf an Grundmiete und leider erschließt sich aus dem Bescheid auch nicht, wie der Bedarf für die Grundmiete errechnet wird. Was kann ich jetzt tun? Widerspruch einreichen mit der Begründung das Mein Bedarf an Grundmiete höher ist? 1120/4 = 280,- Euro. Also steht mir dieser Betrag doch zu oder täusche ich mich?
 
Hallo Seepferdchen,
in meinem Mietvertrag steht nichts von Quadratmetern drin, wir bewohnen die Wohnung zu 4 und im Vertrag steht nur die Gesamtgröße der Wohnung 130.3 Quadratmeter.
 
also, die Beträge des monatlichen Bedarfs für Unterkunft und Heizung habe ich ja schon aufgeführt. Mehr steht in dem Bescheid auch nicht drin.
 
Dort steht die angemessene Nettokaltmiete für einen 1 Personen Haushalt beträgt 327 Euro. Da ich in keiner Bedarfsgemeinschaft lebe trifft es auch auf mich zu.

Wie soll ich den jetzt vorgehen? Brief an die zustänige Sachbearbeiterin mit der Bitte offen zu legen, wie Sie in meinem Fall auf eine Grundmiete von 216,50 kommt?
 
Das macht unterm Strich 296,41. Tatsächlich habe ich aber einen höheren Bedarf an Grundmiete und leider erschließt sich aus dem Bescheid auch nicht, wie der Bedarf für die Grundmiete errechnet wird.

Trotz Grippe versuche ich mal einiges aufzuklären. Falls der KdU -Bedarf und bezogen auf die Vertragsmiete lediglich geviertelt wird, dann jedoch ohne den Stromanteil und dies kannst Du selbst errechnen. Die sich ergebene Differenz könnte darin begründet sein, das bezogen auf die vom JC als angemessen betrachtete Wohnfläche gegenüber der der tatsächlichen Wohnfläche (130 Quadratmeter) zu groß ist. Die angemessene Wohnfläche ist von Bundesland zu Bundesland leider unterschiedlich. Beispiel: Für NRW wären bei 4 Personen ca. 100 Quadratmeter angemessen.

Was kann ich jetzt tun

Über diesen Link findest Du mögliche Richtlinien deines JC , bzw. dessen KdU -Träger, falls gelistet. Gegen einen noch rechtsmittelfähigen Bescheid sollte Widerspruch eingelegt (ggf. Überprüfungsantrag ) und entsprechend eine Antwort abverlangt werden.

Weitere Antworten kommen bestimmt noch.
 
Hallo,
ich bezahle im Monat 343,67 Warmmiete für mein Zimmer in der WG und es hat 18 Quadratmeter.

Die Vorgaben für angemessenen Kosten der Unterkunft sind in Hamburg wie folgt. WG 's zählen als 1 Personenhaushalt und die angemessene Nettokaltmiete beträgt maximal 327 Euro, der Wohnflächenhöchstwert beträgt 50 Quadratmeter. Abzüglich der Zimmer meiner anderen Mitbewohner Bleibt eine Wohnfläche von 48 Quadratmetern übrig. Aus diesem Grund verstehe ich nicht welche Vorraussetzngen für eine vollständiger Übernahme meiner Unterkunft nicht erfüllt sind.

Anbei noch der Link mit den Informationen der Stadt Hamburg.

Fachanweisung zu § 22 SGB II - Stadt Hamburg
 
Hallo,
ich zitiere hier mal den Text der Fachanweisung da steht es folgendermaßen:

Bei Bedarfsgemeinschaften (§ 7 SGB II zur Definition) ist zur Ermittlung des einschlägigen Höchstwertes auf die Anzahl der dazugehörigen Personen abzustellen. Bei Wohngemeinschaften sind für deren Bewohner jeweils die Vorgaben für 1-Personen-Haushalte maßgeblich. Eine Wohngemeinschaft ist anzunehmen, wenn zwar eine Wohnung gemeinsam genutzt wird, die Bewohner jedoch keine Bedarfsgemeinschaft bilden.
 
Haben die vielleicht die 130 m² durch 4 dividiert und dann mit dem erlaubten Quadratmeterpreis multipliziert?
 
Hallo Ela,
das haben Sie nicht getan. Ich werde mit der Sachbearbeiterin einfach mal sprechen müssen und hoffe dann, dass ich auf eine angemessene Erstattung meiner Kosten der Unterkunft komme.
 
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