Annie
Priv. Nutzer*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 10 September 2015
- Beiträge
- 516
- Bewertungen
- 380
Ich beziehe Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. (Volle Erwerbsminderung dauerhaft bis zur Regelaltersrente).
Trifft hier §35 SGB XII zu?
§ 35 Bedarfe für Unterkunft und Heizung -> § 35 SGB 12 - Einzelnorm
Die Frage ist ob dieser Paragraph bei Grundsicherung zutrifft oder ob ich in einem anderen Kapitel suchen muss.
Vielen Dank schonmal.
Trifft hier §35 SGB XII zu?
§ 35 Bedarfe für Unterkunft und Heizung -> § 35 SGB 12 - Einzelnorm
Die Frage ist ob dieser Paragraph bei Grundsicherung zutrifft oder ob ich in einem anderen Kapitel suchen muss.
Vielen Dank schonmal.