Hallo,
mein thematisches Anliegen sind vor allem die Umzugskosten. Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I läuft zum 30.12.2019 aus. Meine neue Arbeitsstelle werde ich erst zum 13.01.2020 antreten. Einen Anspruch auf ALG II habe ich nicht. Ich habe bereits eine schriftliche Einstellungszusage erhalten, den Arbeitsvertrag selbst werde ich jedoch erst im Januar unterzeichnen. Zwischen meinem jetzigen Wohnort und der neuen Arbeitsstelle sind es ca. 500 km. Das heißt, ich werde umziehen müssen. Nun befinde ich mich bereits auf Wohnungssuche, weiß aber nicht, ob es mir gelingt bereits zum 13.01.2020 eine Wohnung zu finden. Wahrscheinlich werde ich mir vor Ort zunächst ein Zimmer o.Ä. anmieten müssen.
Mir ist bekannt, dass Umzugskosten eine Kann-Leistung darstellen. Ich möchte dennoch nichts unversucht lassen. Jetzt weiß ich aber nicht, ob ich den Antrag auf Umzugskosten bereits jetzt stellen kann, da ein Umzug unumgänglich und offensichtlich ist, auch wenn kein Mietvertrag bzw. Mietangebot vorliegt. Oder geht das tatsächlich erst, wenn man bereits eine Wohnung in Aussicht hat? Kann ein solcher Antrag dann außerhalb des Förderungszeitraums, sprich im Januar, gestellt werden?
Wie verhält es sich in solchen Fällen mit doppelter Haushaltsführung?
Des Weiteren habe ich gelesen, dass meistens ein Transporter bewilligt wird. Ich tendiere jedoch zu einer Umzugsfirma. Zwar haben wir an unserem derzeitigen Wohnort Freunde, die uns beim Verladen helfen können, am Ort der neuen Arbeitsstelle kennen wir jedoch noch niemanden, der uns beim Ausladen der schweren Möbel helfen könnte. Ist es überhaupt realistisch den Umzug mit einem Umzugsunternehmen bewilligt zu bekommen?
Ich hoffe, dass Ihr in dieser Angelegenheit Antworten, Hinweise, Tipps, Vor- und Ratschläge für mich habt, würde mich darüber sehr freuen.
mein thematisches Anliegen sind vor allem die Umzugskosten. Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I läuft zum 30.12.2019 aus. Meine neue Arbeitsstelle werde ich erst zum 13.01.2020 antreten. Einen Anspruch auf ALG II habe ich nicht. Ich habe bereits eine schriftliche Einstellungszusage erhalten, den Arbeitsvertrag selbst werde ich jedoch erst im Januar unterzeichnen. Zwischen meinem jetzigen Wohnort und der neuen Arbeitsstelle sind es ca. 500 km. Das heißt, ich werde umziehen müssen. Nun befinde ich mich bereits auf Wohnungssuche, weiß aber nicht, ob es mir gelingt bereits zum 13.01.2020 eine Wohnung zu finden. Wahrscheinlich werde ich mir vor Ort zunächst ein Zimmer o.Ä. anmieten müssen.
Mir ist bekannt, dass Umzugskosten eine Kann-Leistung darstellen. Ich möchte dennoch nichts unversucht lassen. Jetzt weiß ich aber nicht, ob ich den Antrag auf Umzugskosten bereits jetzt stellen kann, da ein Umzug unumgänglich und offensichtlich ist, auch wenn kein Mietvertrag bzw. Mietangebot vorliegt. Oder geht das tatsächlich erst, wenn man bereits eine Wohnung in Aussicht hat? Kann ein solcher Antrag dann außerhalb des Förderungszeitraums, sprich im Januar, gestellt werden?
Wie verhält es sich in solchen Fällen mit doppelter Haushaltsführung?
Des Weiteren habe ich gelesen, dass meistens ein Transporter bewilligt wird. Ich tendiere jedoch zu einer Umzugsfirma. Zwar haben wir an unserem derzeitigen Wohnort Freunde, die uns beim Verladen helfen können, am Ort der neuen Arbeitsstelle kennen wir jedoch noch niemanden, der uns beim Ausladen der schweren Möbel helfen könnte. Ist es überhaupt realistisch den Umzug mit einem Umzugsunternehmen bewilligt zu bekommen?
Ich hoffe, dass Ihr in dieser Angelegenheit Antworten, Hinweise, Tipps, Vor- und Ratschläge für mich habt, würde mich darüber sehr freuen.