Hallo zusammen,
ich habe ja an anderer Stelle schon erwähnt, dass ich im Mai eine schwere OP hatte. Die Rekonvalenz-Zeit dauert bis heute an.
Eben teilte mir meine Krankenkasse telefonisch mit, dass sie die Zahlung des Krankengeldes zum 12.10.2018 (Ablauf der aktuellen AU) einstellen, da der MDK der Meinung ist, dass ich bereits wieder arbeitsfähig sei. Aus einer Reha wurde ich Arbeitsunfähig bis ca. Mitte November entlassen. Sie teilen mir dies entsprechend noch Schriftlich mit, damit ich mich beim Arbeitsamt melden könne.
Mein Hausarzt und Ich wollten den Oktober noch abwarten, ob ich weiter "stabil" im behalten von Nahrung bleibe oder es wieder von vorne losgeht. (Zur Info: Habe eine Teilentfernung des Magen/Darmes und eine daraus hervorgehende Nebenwirkung häufige Sturzentleerung des Darmes, d.h. mehrmals stündliches zur Toilette rennen)
Es war also bereits geplant einen Antrag auf ALG 2 zu stellen, nur eben erst für November...
Ich werde voraussichtlich in den nächsten Tagen eine Zahlung für September erhalten und dann eben zum 12.10.2018 den Rest. Kann mir jemand nochmal auf die Sprünge helfen mit der Anrechnung?
Wird das alles angerechnet, da im Oktober zugeflossen oder im Grunde schnuppe, weil es vor dem Leistungsbeginn zufließt?
Danke euch schon mal,
Claudia
PS: Gerade diesen Thread gefunden: https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/69524-mdk-schreibt-mich-gesund-tun-vielen-dank.html
Wunderbar! Widerspruch gegen den Verwaltungsakt (was der wisch von der KK sein wird) werde ich Einlegen, Verdi-Mitgliedschaft ist vorhanden, somit bin ich Sozialrechtlich abgesichert.
ich habe ja an anderer Stelle schon erwähnt, dass ich im Mai eine schwere OP hatte. Die Rekonvalenz-Zeit dauert bis heute an.
Eben teilte mir meine Krankenkasse telefonisch mit, dass sie die Zahlung des Krankengeldes zum 12.10.2018 (Ablauf der aktuellen AU) einstellen, da der MDK der Meinung ist, dass ich bereits wieder arbeitsfähig sei. Aus einer Reha wurde ich Arbeitsunfähig bis ca. Mitte November entlassen. Sie teilen mir dies entsprechend noch Schriftlich mit, damit ich mich beim Arbeitsamt melden könne.
Mein Hausarzt und Ich wollten den Oktober noch abwarten, ob ich weiter "stabil" im behalten von Nahrung bleibe oder es wieder von vorne losgeht. (Zur Info: Habe eine Teilentfernung des Magen/Darmes und eine daraus hervorgehende Nebenwirkung häufige Sturzentleerung des Darmes, d.h. mehrmals stündliches zur Toilette rennen)
Es war also bereits geplant einen Antrag auf ALG 2 zu stellen, nur eben erst für November...
Ich werde voraussichtlich in den nächsten Tagen eine Zahlung für September erhalten und dann eben zum 12.10.2018 den Rest. Kann mir jemand nochmal auf die Sprünge helfen mit der Anrechnung?
Wird das alles angerechnet, da im Oktober zugeflossen oder im Grunde schnuppe, weil es vor dem Leistungsbeginn zufließt?
Danke euch schon mal,
Claudia
PS: Gerade diesen Thread gefunden: https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/69524-mdk-schreibt-mich-gesund-tun-vielen-dank.html
Wunderbar! Widerspruch gegen den Verwaltungsakt (was der wisch von der KK sein wird) werde ich Einlegen, Verdi-Mitgliedschaft ist vorhanden, somit bin ich Sozialrechtlich abgesichert.