Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.03.2012, - L 7 AS 961/11 - (vormals - S 52 AS 1725/11 - 21.11.'11, SG München), Revision zugelassen
"Hat der Leistungsbezieher mit seinem Verhalten gezeigt, dass er sich regelmäßig Einladungen mittels Vorlage schlichter AU-Bescheinigungen entzieht,kann im Falle des Nichterscheinens zu einem Untersuchungstermin aus gesundheitlichen Gründen statt einer AU-Bescheinigung ein Attest verlangt werden."
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=151810&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive="Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. AU-Bescheinigungen werden in einer Vielzahl von Fällen missbraucht, um sich Pflichten zu entziehen, deren Nichterfüllung zu Sanktionen führen könnten."