Bausparvertrag der Tochter, Anrechnung

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Malina Karakas

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Hallo,

folgendes Problem:

Meine Tochter ist 19 und ihre Oma hatte 2001 einen Bausparvertrag für sie abgeschlossen. Wir wussten nichts davon, sie hat das einfach gemacht.Später dann, 2013, hat sie die Zahlungen einfach eingestellt. Somit lebt der Bausparvertrag quasi nur durch die jrl. Zinsen. Zu diesem Zeitpunkt (2001 bis Frühjahr 2004)bezogen wir keinerlei Sozialleistungen und ich war noch in 1. Ehe verheiratet. Meine Mutter zahlte mtl. 5 Euro ein, anfangs war das ja noch DM. Zinserträge waren ja besonders am Anfang nicht hoch. Nun hat sie 2016 41 Euro Zinsen inkl. Provision erhalten. Da wir keinen Kontakt mehr zur Oma haben, haben wir uns um diesen BSV nicht mehr gekümmert. Wir hatten ja auch nichts schriftlich. Demnach haben wir das auch nicht dem JC gemeldet. Jetzt wurde durch einen Datenabgleich herausgefunden, dass meine Tochter Zinsen in Höhe von 41 Euro für 2016 bekommen hat. Wir haben uns nun für morgen einen Termin bei der Bausparkasse geben lassen, weil wir nichts über diesen Vertrag wissen, also z. B. wann er zuteilungsreif ist. Meine Fragen wären nun: 1. Darf das Jobcenter nun alle Zinsen nachträglich abziehen und ab wann? Wir sind 2010 in eine andere Stadt gezogen und mussten dort erneut Hartz 4 beantragen. 2. Sollte sie sich den Bausparvertrag, wenn möglich, sofort auszahlen lassen und würde das dann als Vermögen gelten oder als Einkommen angerechnet werden? 3. Kann sie das evtl in eine Altersvorsorge umwandeln? Nachzahlen wäre für uns katastrophal. Dieses Geld sollte für einen Führerschein oder eine eigene Wohnung genutzt werden. Meine Tochter ist stark depressiv, in Behandlung. Momentan kann sie nicht ausziehen, aber irgendwann wird sie. Ich habe gelesen 150 Euro pro Lebensjahr stehen einem Hartz 4 Bezieher an Vermögen zu. Achso, momentan hat sie 900 Euro angespart im Bausparvertrag inklusive der Zinsen und Provision.

Ich danke für die Hilfe
 

Helga40

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Wenn die Zinsen dem Bausparvertrag zugeschrieben wurden und dieser nicht nicht zuteilungsreif ist, ist es kein anrechenbares Einkommen. Wenn er schon zuteilungsreif ist und daher darüber verfügt werden kann, dann schon. Dass musst du erstmal in Erfahrung bringen.

In solche Widersprüche a la "wir wussten nichts davon", dann aber den ganzen Werdegang mit Einzahlungen und Co. zu erzählen und wofür er bestimmt ist, da solltest du zurückhaltender sein. Außerdem ist für den Abschluss eines solchen Vertrages auf den Namen des Kindes immer die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter notwendig. Es muss also jemand von den Eltern davon gewusst haben.

. Wie in der Regel bei allen Konten und Sparverträgen, so bedarf auch der Bausparvertrag bei einem Minderjährigen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, wenn der Vertrag auf den Namen des Kindes lauten soll. Auch dann, wenn Sie als Großeltern oder Paten hier tätig werden, müssen Sie die Zustimmung und die Unterschrift der Eltern einholen.

https://www.zumsparen.de/bausparen-fuer-kinder/tipps-bausparvertrag-fuer-kinder/
 

Malina Karakas

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Danke für die Antwort.
Nein, nein, das hast du falsch verstanden. Wir wussten es anfangs nicht. Die Oma hatte das damals einfach gemacht ohne unsere Zustimmung. Die Kleine war ja erst 3 Jahre alt. Und da waren wir auch nicht im Leistungsbezug.
Ich dachte später immer, da sie ja bei Weitem nicht an ihr Schonvermögen kommt, kann man ihr auch nichts davon wegnehmen. Zudem steht ihr doch auch noch ein Freibetrag von 750 Euro zu, für Anschaffungen. Wie kann das dann bitte sein, dass man ihr das Geld einfach wegnehmen darf? Ich weiß nicht, als Deutscher wird man hier wegen ein paar Euro fertig gemacht. Dieser Mann kann uns einfach nicht leiden. Ich weiß nicht warum. Der sucht förmlich nach Kleinigkeiten. Was, wenn meine Tochter mal auszieht, was, wenn sie den Führerschein braucht? Wer soll das zahlen? Das Amt? Ganz sicher nicht.
Achja, und wir haben uns um den Vertrag gar nicht mehr gekümmert. Die Bausparkasse hat sich auch in der Hinsicht nie gemeldet. Wir haben den Vertrag gar nicht als unseren angesehen. Weil wir wie gesagt mit der Oma schon seit vielen Jahren keinen Kontakt mehr haben. Ich konnte das nicht alleine kündigen, da hätte ich die Zustimmung des leiblichen Vaters gebraucht. Und meine Tochter hat ihn bedingt durch ihre Erkrankung auch nicht gekündigt, als sie 18 wurde.
 

Helga40

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Ich habe dir bereits verlinkt, dass ein Vertrag auf den Namen des Kindes ohne Beteiligung der Eltern gar nicht geht. Du hast es vielleicht vergessen, aber das ändert daran nichts. Wobei das hier:

.Ich dachte später immer, da sie ja bei Weitem nicht an ihr Schonvermögen kommt

eher darauf hindeutet, dass dir der Vertrag bekannt war und ihr ihn nicht angegeben habt, weil ihr dachtet, er wäre unrelevant.

Vermögen angeben muss man trotzdem wahrheitsgemäß, egal, ob es abrechnungsfrei ist oder nicht. Wenn es nur 900 Euro sind, gibt es dahingehend auch keine Probleme, höchstens eine Verwarnung, das nächste Mal wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Zinsen könnten aber nunmal unter Umständen Einkommen sein, denn die waren ja zu Beginn des Leistungsbezuges noch nicht vorhanden. Vermögen ist, was man vor dem ALG 2 bereits hatte, Einkommen ist alles, was während des ALG 2 dazu kommt.

Es sucht auch niemand was, das JC hat über einen automatisierten Datenabgleich nunmal die Mitteilung über die Zinsen bekommen und es muss prüfen, ob das Einkommen ist. Der Mensch macht einfach seinen Job, nicht mehr.
 

Malina Karakas

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Das stimmt wohl, aber warum findet er das erst jetzt nach 17 Jahren raus? Lächerlich. Nein, es geht ihm nur darum, uns fertigzumachen, weil wir ein mal beim Anwalt waren, da er unseren Folgebescheid nicht rausgerückt hatte. Uns blieb keine andere Wahl. Da hat er wohl von der Vorgesetzten eins auf den Deckel bekommen und seitdem ist das so. Also ich habe damals definitiv nichts unterschrieben, das weiß ich. Mag sein, dass das heute so ist, aber damals wohl nicht. Nunja, dann soll der Mann halt die Zinsen abziehen, das kann er allerdings erst, wenn die auch an meine Tochter ausbezahlt wurden. Erstmal hören, was der gute Mann von der Bausparkasse morgen sagt. Und ich hatte auch bereits geschrieben, dass 2001 noch gar kein Sozialgeld gezahlt wurde, da mein 1. Mann in Arbeit war. Der Bausparvertrag war mir anfangs nicht bekannt, erst Jahre später, als es zur Trennung vom Vater kam. Und da die Unterlagen bei der Oma waren und wir keinen Kontakt mehr hatten, da hab ich den auch nicht angegeben. Ich wusste ja, das war nichts Großes.
 

Helga40

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Nochmal: das läuft völlig automatisch, da hat keine Person darauf Einfluss! Auch nicht, wann und wie die Datenabgleiche ausgewertet werden! Fakt ist, dass du es hättest angeben müssen, egal, was du gedacht hast. Und der Mensch dort muss jetzt seine Arbeit machen. Der riskiert sicherlich nicht seinen Job für euch, damit du freundlicher über ihn denkst.
 

TazD

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Also ich habe damals definitiv nichts unterschrieben, das weiß ich. Mag sein, dass das heute so ist, aber damals wohl nicht.
Nein, die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit Minderjähriger und der damit verbundenen Zustimmungspflicht der Eltern bestehen seit der Einführung des BGB und somit seit dem 01.01.1900. :wink:
Da hat wohl eher die Bausparkasse ihre Geschäftspflichten verletzt.
 

Malina Karakas

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Möglicherweise hat da die Oma ihre Finger mit drin wegen der Unterschrift. Die hat damals öfter mal was unterschrieben, was sie hätte nicht gedurft. Aber das is ja jetzt auch egal, der BSV existiert ja bereits seit 2001 und muss zum Vermögen zählen. Ich bin gespant, was uns der Mitarbeiter der BSK berichten wird.
 

Nena

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Falls Dich Deine Neugierde plagt:
Deine Tochter kann die Unterlagen einsehen, die bei der Kontoeröffnung unterschrieben wurden.
 
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