Bareinzahlungen getätigt - wird das abgezogen?

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Vyenna

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Hallo liebes Forum,
ich muss für meinen Weiterbewilligungsantrag die Kontoauszüge bis einschliesslich Dez 17 einreichen.
Die Formulierung klang für mich herablassend, und ich bin mir nicht sicher, ob mir das nur so vorkommt, und das wollte ich Euch auch noch fragen, wie ihr das seht:

"1. Vorlage der Kontoauszüge des Kontos xxx ab 01.12 bis aktuell
alle, fortl.-komplett, lückenlos lesbar
2. Vorlage der Lohnabrechnungen für die Monate November 17 bis einschl. Mai 18, alle"

Hierbei stört mich die letzte Formulierung.

Jedenfalls MUSSTE ich, weil sich das Krankengeld verzögert hatte, und ich im Minus war und zumindest die Miete überweisen musste, 300 Euro auf mein Konto einzahlen. Mit dem Dispo zusammen hatte es dann für die Miete gelangt. 150 Euro davon hatte ich zwei Wochen zuvor bar abgehoben und dann mit einer Leihe von Freunden von 150 Euro, wieder zurück eingezahlt.

Ich war damals in einer Notlage und daraus kann mir doch jetzt hoffentlich keiner einen Strick drehen?
 

Regensburg

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lückenlos lesbar
Du darfst schwärzen -> FAB.
JC ist sogar verpflichtet dich auf Schwärzung hinweisen.

Zur Bareinzahlung:
Du darfst zu Hause Bargeld besitzen. Hier sehe ich gar kein Problem.
Um so weniger, das man nachvollziehen kann, das Du deinen Verpflichtungen (Miete) nachkommen müsstest.

Zu den Formulierungen:
tue ich längst ignorieren, ich denke mir nur: Man wie kann man so blöd / arrogant sein....
 

Vyenna

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Danke Dir, ich frage deswegen, weil ich vorher im Forum etwas mich informiert habe, und einer hat um die 900 Euro ebenso auf sein eigenes Konto eingezahlt und musste Stellung beim JC dazu nehmen, und das Forum hat ziemlich einstimmig gesagt, er bekommt es abgezogen?
 

Regensburg

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Ich bin der Meinung, was unter die Vermögensgrenze fällt, kannst Du dein Geld hin und her verschieben wie Du lustig bist.
 

Seepferdchen 2010

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Öhmm @Regensurg den Satz hast du wohl überlesen:

Ich war damals in einer Notlage und daraus kann mir doch jetzt hoffentlich keiner einen Strick drehen?

Da ist kein Schonvermögen so wie @Vyenna schreibt, daher die Notlage.

Jedenfalls MUSSTE ich, weil sich das Krankengeld verzögert hatte, und ich im Minus war und zumindest die Miete überweisen musste, 300 Euro auf mein Konto einzahlen.

Und

150 Euro davon hatte ich zwei Wochen zuvor bar abgehoben und dann mit einer Leihe von Freunden von 150 Euro, wieder zurück eingezahlt.

Hier kann auch ein schriftlicher zweckgebundener Darlehnsvertrag helfen,das dass Darlehn zur Mietenzahlung gewährt wurde und bei Überweisung vom Krankengeld zurück erstattet wird.

Und noch zum Schonvermögen, das ist nur dann gegeben wenn beim Erstantrag vom ALG II angegeben.
 

Regensburg

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So weit habe ich nicht gedacht.....

Aber auch als H4 kann man sein Bargeldbestand der zu Hause rumliegt aufbauen -> hier wird sogar gearbeitet.

Da es sich hier um ein "kleinen" Betrag handelt, würde ich das Darlehen gar nicht erwähnen. Ich habe das Geld zu Hause gehabt...
 

Seepferdchen 2010

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Aber auch als H4 kann man sein Bargeldbestand der zu Hause rumliegt aufbauen -> hier wird sogar gearbeitet.

Das ist richtig nur bitte dann auch daran denken beim Weiterbewilligungsantrag die Anlage Vermögen, da wird
auch nach Bargeld gefragt, das nur mal vorsorglich als Hinweis.
 

Vyenna

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Das ist richtig nur bitte dann auch daran denken beim Weiterbewilligungsantrag die Anlage Vermögen, da wird
auch nach Bargeld gefragt, das nur mal vorsorglich als Hinweis.

Hallo Seepferdchen, da habe ich nichts eingetragen, nur da wo sich was verändert hat, die Miete hatte sich etwas erhöht und die habe ich neu eingetragen.
Was ist da jetzt am besten zu machen? Wenn die mir das abziehen kann ich ja wieder nicht die Miete bezahlen.
 

Seepferdchen 2010

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Hmmmm @Vyenna

nur da wo sich was verändert hat, die Miete hatte sich etwas erhöht und die habe ich neu eingetragen.

Und diese Erhöhung der Miete hast du schriftlich beim Jobcenter eingereicht, hier meine ich das Schreiben vom Vermieter, weil nur eintragen das sich die Miete um Betrag XX erhöht hat reicht nicht, darum meine Frage.

Was ist da jetzt am besten zu machen? Wenn die mir das abziehen kann ich ja wieder nicht die Miete bezahlen.

Wie bereits erwähnt schriftlich den zweckgebundenen Darlehnsvertrag erstellen, falls vom JC nachfragen kommen.
 

Vyenna

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Hmmmm @Vyenna



Und diese Erhöhung der Miete hast du schriftlich beim Jobcenter eingereicht, hier meine ich das Schreiben vom Vermieter, weil nur eintragen das sich die Miete um Betrag XX erhöht hat reicht nicht, darum meine Frage.



Wie bereits erwähnt schriftlich den zweckgebundenen Darlehnsvertrag erstellen, falls vom JC nachfragen kommen.

ja die Erhöhung der Miete hab ich eingereicht.
Gut dann lass ich mir einen Darlehensvertrag über 300 Euro erstellen am besten?, sonst fragen die noch, wo die anderen 150 herkamen und dann brauche ich wieder den noch älteren Kontoauszug wo draufsteht, dass ich das Geld mal bar abgehoben hatte. Vielen Dank für Eure Hilfe .

P.S aus den Kontoauszügen ist aber ersichtlich, dass ich noch kein Geld zurückgezahlt habe?
 
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@Vyenna: Kontoauszüge kommentarlos vorlegen. Falls die Auskünfte von dir haben wollen, sollen sie dich fragen. Man soll dem Jobcenter nur das auf die Nase binden, was es wissen muss.
 
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RonnyX

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Gut dann lass ich mir einen Darlehensvertrag über 300 Euro erstellen am besten?,
P.S aus den Kontoauszügen ist aber ersichtlich, dass ich noch kein Geld zurückgezahlt habe?
Dann sollte doch im Darlehensvertrag auch drinstehen, bis wann du dem Darlehensgeber spätestens das Geld wieder zurückgeben sollst.
 

Vyenna

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ja, danke an alle. Natürlich habe ich kein Bargeld um das zurückzuzahlen, aber ich werde darum bitten, dass man das schriftlich festhält, und reinschreibt, dass ich zahle wenn es mir finanziell möglich ist.
 
G

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Normale Leute machen keine Darlehensverträge.
Das geht per Handschlag und gut.

Nur wenn was aufs Konto überwiesen wird sollte als Verwendungszweck Darlehen stehen.
 

Seepferdchen 2010

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Sorry @swavolt auch hier kommt der Grundsatz zum tragen, alles was ich schriftlich habe und nicht umsonst habe ich geschrieben einen zweckgebundenen Darlehnsvertrag.
 

Vyenna

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Was bekommst du noch vom JC ?
Weil du schreibst Krankengeld.

Ich war länger als sechs Wochen krank und habe Krankengeld bezogen. Da gab es aber einige Probleme damit und eine Zeit lang hatte ich so gut wie gar nichts und stand auch kurz davor, die Wohnung zu verlieren. Ich bekomme vom JC aufstockedes ALG 2 .
 

RonnyX

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Normale Leute machen keine Darlehensverträge.
Das geht per Handschlag und gut.

Nur wenn was aufs Konto überwiesen wird sollte als Verwendungszweck Darlehen stehen.
Inzwischen und aus viel böser Erfahrung sollte bekannt sein, dass JC-Kunden nun mal keine *normalen Leute* in Bezug auf Geld sind.
Warum gibst du hier solche Ratschläge? Soll jemand erst selber böse Erfahrungen machen?:icon_stop:
 

Vyenna

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Hallo liebes Forum, wollte nur Bescheid geben, dass das JC nicht nachgefragt hat wegen der Bareinzahlung. Danke nochmal an alle.
 
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