AW: Bankgeheimniss oder welche Informationen erhalten die Jobcenter ?
Hallo tenzen,
Nur wie ist das falls man stichprobenartig oder genau geprüft wird ? Tauch dann die Vollmacht bzw.das Konto auch gleich mit auf?
Üblicherweise wird dann
DEIN Name dafür angegeben um Konten benannt zu bekommen, die auf
DEINEN Namen (als Konto
INHABER) laufen und von dir für
DEINE Zwecke persönlichen Zwecke und Zahlungen genutzt werden.
Lass eine Karte auf den Namen deiner Mutter ausstellen, wer damit letztlich am Teminal das Geld abhebt oder Überweisungen veranlasst interessiert doch Niemanden und hat auch Niemanden zu interessieren, du regelst mit der Vollmacht die Geld-Angelegenheiten deiner Mutter, weil sie selbst dazu (wahrscheinlich) nicht in der Lage ist aus gesundheitlichen Gründen.
Damit könntest du bei Nachfragen auch begründen, warum du eine Vollmacht für das Konto hast, ich glaube allerdings nicht an solche Rückfragen, wenn es keine Verbindungen (Geldfluss) zwischen ihrem und deinem Konto gibt.
Meines Wissens bekommen die JC nur begrenzte Informationen dazu ob Konten für Person X bestehen und nicht dazu ob man auch irgendwo als "Bevollmächtigter" eingetragen ist, das würde ja viele Leute betreffen, die selbst mit dem Amt gar nichts zu tun haben ...
Nachfragen zu Kontostand / Konto-Bewegungen /Umsatz müssen dann beim Kontoinhaber gemacht werden, so ganz "aufgeweicht" ist das Bankgeheimnis dann doch noch nicht.
Es könnte also sein, dass die Konto-Auszüge von Konto X für einen längeren Zeitraum eingefordert werden, weil man wohl "vergessen habe" dieses Konto (bestehend bei der Bank XY) im Antrag anzugeben ...
Für Konten Dritter Personen besteht darauf aber kein Anspruch, wenn du nur die Erledigungen per Vollmacht machst und
KEIN offizieller Mitinhaber dieses Kontos bist, hast du noch lange kein Recht dem Amt Konto-Auszüge vorzulegen, die gar nicht
DEINE sind ....
MfG Doppeloma