Hallo liebe Gemeinde ,
Meine Bank wäre die Volksbank und seid dem ich eine Kontopfändung auf meinen Konto habe ,diese ich leider im moment nicht zahlen kann da ich ja Arbeitslos bin , zockt die Bank mich nun alle 3 Monate ab indem Sie mir zb. im März 150 Euro Gebühren und im Juni knapp 200 Euro Gebühren berechnet haben ...da ich die befürchtung habe das nun wieder einen nette Rechnung kommt bin ich doch mal gewillt hilfe zusuchen .....
Die Rechnung der Bank gestaltet sich ungefähr so ....es sei dabei gesagt das ich in 3 Monaten evt. 6-10 Überweisungen tätige und das die Bank mir meine Kontoauszüge auf dem Postweg zusendet ...
hier mal ein Auszug aus der Berechnung :
Kontoführungsgebühren von 5 Euro Monatlich ...ist mir klar und auch immer so gewesen .
Besondere Leistungen 45 Euro ....die ich nie in anspruch genommen habe bzw, nicht kenne?
und nun noch einmal Monatlich 25 Euro Kontoführungspauschale also 75 Euro ....Die ich natürlich erst seid der Pfändung zahlen soll genau wie "besondere Leistungen"
Alles andere ist ok aber die 75 Euro +45 Euro sind schon ne frecheit .
Also wie lange kann ich Gebühren reklamieren ?Lohnt es sich diese zu Reklamieren ?
Ich mein ich bekomm ca. 700 Euro Arbeitslosengeld und nochmal 100 Wohngeld und die denken sich allem anschein nach "och der zahlt nun erstmal ordentlich "
Meine Kontoaktivitäten haben sich nie geändert und aufeinmal soll ich seid der Pfändung das 3-4 Fache an Gebühren zahlen ...das kann doch nicht rechtens sein ?!
Zudem kann eine Bank einfach sagen sie Zahlen mir nicht das ganze Arbeitslosengeld + Wohngeld aus weil ja noch Kontoführungsgebühren zuzahlen wären diese aber noch nicht berechnet sind und auch meist erst 1 woche später abgebucht werden ?
Zumindest alle 3 Monate wenn ich am 30. mein Geld abheben will ,wird mir gesagt das ich Geld auf den Konto bleiben muss wegen den Gebühren ,selbst abgegebene Überweisungen die am 30. jeden Monats eingehen werden nicht ausgeführt , stattdessen stellen Sie Ihre Gebühren allem anderen über ,obwohl die Überweisungen schon 2-5 Tage früher eingegangen sind ....in dem sinne wird man doch gezwungen zuzahlen bevor man überhaupt einen Rechnung vorliegen hat ... wäre schön wenn jmd. Tipps hätte .
Mfg
Meine Bank wäre die Volksbank und seid dem ich eine Kontopfändung auf meinen Konto habe ,diese ich leider im moment nicht zahlen kann da ich ja Arbeitslos bin , zockt die Bank mich nun alle 3 Monate ab indem Sie mir zb. im März 150 Euro Gebühren und im Juni knapp 200 Euro Gebühren berechnet haben ...da ich die befürchtung habe das nun wieder einen nette Rechnung kommt bin ich doch mal gewillt hilfe zusuchen .....
Die Rechnung der Bank gestaltet sich ungefähr so ....es sei dabei gesagt das ich in 3 Monaten evt. 6-10 Überweisungen tätige und das die Bank mir meine Kontoauszüge auf dem Postweg zusendet ...
hier mal ein Auszug aus der Berechnung :
Kontoführungsgebühren von 5 Euro Monatlich ...ist mir klar und auch immer so gewesen .
Besondere Leistungen 45 Euro ....die ich nie in anspruch genommen habe bzw, nicht kenne?
und nun noch einmal Monatlich 25 Euro Kontoführungspauschale also 75 Euro ....Die ich natürlich erst seid der Pfändung zahlen soll genau wie "besondere Leistungen"
Alles andere ist ok aber die 75 Euro +45 Euro sind schon ne frecheit .
Also wie lange kann ich Gebühren reklamieren ?Lohnt es sich diese zu Reklamieren ?
Ich mein ich bekomm ca. 700 Euro Arbeitslosengeld und nochmal 100 Wohngeld und die denken sich allem anschein nach "och der zahlt nun erstmal ordentlich "
Meine Kontoaktivitäten haben sich nie geändert und aufeinmal soll ich seid der Pfändung das 3-4 Fache an Gebühren zahlen ...das kann doch nicht rechtens sein ?!
Zudem kann eine Bank einfach sagen sie Zahlen mir nicht das ganze Arbeitslosengeld + Wohngeld aus weil ja noch Kontoführungsgebühren zuzahlen wären diese aber noch nicht berechnet sind und auch meist erst 1 woche später abgebucht werden ?
Zumindest alle 3 Monate wenn ich am 30. mein Geld abheben will ,wird mir gesagt das ich Geld auf den Konto bleiben muss wegen den Gebühren ,selbst abgegebene Überweisungen die am 30. jeden Monats eingehen werden nicht ausgeführt , stattdessen stellen Sie Ihre Gebühren allem anderen über ,obwohl die Überweisungen schon 2-5 Tage früher eingegangen sind ....in dem sinne wird man doch gezwungen zuzahlen bevor man überhaupt einen Rechnung vorliegen hat ... wäre schön wenn jmd. Tipps hätte .
Mfg