Lailani
Neu hier...
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- 14 Februar 2019
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Hallo ihr Lieben,
Ich bin neu hier, habe mich aber in diesem tollen Forum inzwischen schon durch sehr viele Beiträge gewälzt und wollte jetzt aber noch etwas zu meinem konkreten Fall fragen.
Erstmal zur Sachlage:
Ich bin 32 Jahre alt, Erzieherin und unbefristet angestellt im ÖD.
Seit 05.09.2017 bin ich nun schon AU geschrieben wegen Depressionen und einer Angststörung.
Mein Arbeitsvertrag ist bisher nicht gekündigt worden.
Aussteuerung durch die Krankenkasse ist am 20.02.19, also einer Woche.
Da mich meine Arbeitsstelle in die Krankheit getrieben hat (Mobbing durch eine Kollegin, keinerlei Unterstützung durch meine Chefin), möchte ich dorthin eigentlich nicht mehr zurück.
Allein der Gedanke daran, hat mich in meinem gesundheitlichen Zustand sehr zurückgeworfen.
Allerdings graut es mir auch davor in die Mühlen der Behörden zu geraten, denn der nächste Schritt für mich wäre dann ja die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente und das möchte ich eigentlich nicht. Ich bin der festen Überzeugung, dass ich es aus der Depression wieder herausschaffen kann sobald ich nicht mehr bei meinem jetzigen Arbeitgeber angestellt bin und mit diesem Thema endlich endgültig abschließen kann. Danach wäre ich auch wieder frei für eine neue Tätigkeit, da mir mein Beruf an sich ja eigentlich Spaß macht und mich nur die Bedingungen in diesem Betrieb so krank gemacht haben.
Da kündigen bzw. ein Aufhebungsvetrag wegen der Sanktionen von der AfA nicht in Frage kommen, müsste ich jetzt darauf warten, dass mein AG mich kündigt.
Ich denke/hoffe, dass dies bald geschehen wird, da ich auch schon 2016 und 2017 hohe Krankheitszeiten vorzuweisen habe und eine personenbedingte Kündigung deswegen theoretisch in Frage kommt und das von meinem AG in anderen Fällen auch schon so gehandhabt wurde.
Soviel erstmal dazu. Jetzt stelle ich mir die Frage, ob es irgendeine Möglichkeit gibt der AfA vorerst zu entgehen, denn eigentlich müsste ich mich ja am Besten schon gestern arbeitslos melden, trotz weiterhin bestehendem Arbeitsvertrag (da am 20.02. die Aussteuerung ist).
Dadurch würde ich aber auch um einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder ähnliche Maßnahmen (REHA) nicht herumkommen und ich kann denen ja auch schlecht sagen, dass ich jetzt einfach noch ein paar Wochen auf meine Kündigung warten will.
Gibt es für mich die Möglichkeit das privat auszusitzen?
Also sich nicht bei der AfA melden (da ich ja auch eigentlich noch nicht arbeitslos bin) und Krankenkassenbeiträge (+evtl Rentenversicherung) bis auf weiteres privat zu bezahlen (bin noch nicht verheiratet, deswegen kann ich mich auch nicht bei meinem Partner mitversichern), dafür halt auch erstmal meinen Anspruch auf ALG 1 nicht geltend machen (denn diesen würde ich mir gerne aufheben für die Zeit in der ich wirklich arbeitssuchend bin).
Da ich ein bisschen Geld angespart habe und mein Partner mich auch unterstützen würde, könnte ich so theoretisch 2-3 Monate überbrücken und hoffe ich bekomme in der Zeit meine Kündigung. Dann könnte ich mich ja ganz normal arbeitslos melden.
Oder MUSS ich mich jetzt zwingend bei der AfA arbeitslos melden weil das gesetzlich so vorgeschrieben ist im Fall der Aussteuerung?
Mir ist nur wichtig, dass ich auf keinen Fall meinen Anspruch auf ALG 1 verliere bzw. die Zeit meines Anspruchs aufgrund einer Sperrzeit verkürzt wird oder mir sonstige gravierende Nachteile entstehen.
Außerdem würde es mich noch interessieren, wie es mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für den AG aussieht, nachdem die KK mich ausgesteuert hat?
Da ich ja immer noch da angestellt bin und auch nicht gekündigt werden will weil ich unentschuldigt dem Arbeitsplatz fernbleibe (also Eigenverschulden), müsste ich meinem AG ja weiterhin Krankmeldungen zukommen lassen.
Für den Fall, dass ich die nächsten Monate erstmal privat tragen kann:
Gehe ich dann weiterhin zum Arzt und lasse mir den normalen „gelben Schein“ ausstellen wie bisher oder wie läuft das genau ab? Und muss ich der Krankenkasse die Krankmeldung dann auch trotzdem noch zukommen lassen, obwohl sie mir kein KG mehr zahlt?
Dann habe ich noch eine rein hypothetische Frage:
Gesetz dem extrem unwahrscheinlichen Fall, dass ich mich doch noch entscheiden sollte auf kurz oder lang wieder in meinen alten Betrieb zurückzukehren (und die Kündigung nicht zuvorkommt), würde mir ja eine Wiedereingliederung zustehen.
Die Krankenkasse zahlt diese aber dank der baldigen Aussteuerung nicht mehr.
Liege ich richtig in der Annahme, dass diese dann von der AfA bezahlt werden muss bzw. ich in dieser Zeit ALG 1 bekommen würde? (Ich begründe das auf dieses Urteil: Kommentierte Entscheidung: Arbeitslosengeld bei stufenweiser Wiedereingliederung)
Und wäre das dann überhaupt noch möglich wenn ich so wie oben beschrieben erstmal alles privat übernehmen würde und mich jetzt erstmal nicht bei der AfA melde bzw. mich dann erst melden würde, wenn die Wiedereingliederung ansteht (müsste ich natürlich alles erst mit meinem Arzt besprechen, der ausgerechnet jetzt natürlich Urlaub hat)?
Wie gesagt ist das eine rein hypothetische Überlegung, aber ich möchte mich gerne nach allen Seiten absichern.
Habe ich vielleicht irgendwas in meinen Überlegungen außer Acht gelassen, das euch auffällt?
Da ich zum ersten mal in so einer Situation bin, ist das für mich alles nur graue Theorie. Ich habe mich jetzt auch tagelang zu dem Thema eingelesen und mich durch Google gewühlt, aber zu meinem konkreten Fall nichts gefunden.
Ich habe lange darüber nachgedacht wie es jetzt weitergehen soll und alle möglichen Wege in Erwägung gezogen, bin aber zu dem Entschluss gekommen, dass der oben beschriebene Weg für mich und meine Zukunft die beste Lösung wäre.
Ich weiß durch meinen Partner und auch aus eigener Erfahrung wie psychisch anstrengend der Kontakt mit der AfA bzw. den Amtsärzten sein kann und dass dieser oft mehr schadet als hilft und es ist mir einfach enorm wichtig, möglichst gut aus dieser Situation herauszukommen und auch wieder gesund zu werden und sobald wie möglich wieder ein geregeltes Leben führen zu können. Deswegen würde ich den behördlichen Weg gerne solange wie möglich umgehen und dafür würde ich dann eben auch mein Erspartes opfern, wenn es nicht anders geht.
Ich hoffe wirklich sehr ihr könnt mir in diesem Fall weiterhelfen oder noch weitere Ratschläge geben.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Ich wünsche euch einen schönen Tag!
Lailani
Ich bin neu hier, habe mich aber in diesem tollen Forum inzwischen schon durch sehr viele Beiträge gewälzt und wollte jetzt aber noch etwas zu meinem konkreten Fall fragen.
Erstmal zur Sachlage:
Ich bin 32 Jahre alt, Erzieherin und unbefristet angestellt im ÖD.
Seit 05.09.2017 bin ich nun schon AU geschrieben wegen Depressionen und einer Angststörung.
Mein Arbeitsvertrag ist bisher nicht gekündigt worden.
Aussteuerung durch die Krankenkasse ist am 20.02.19, also einer Woche.
Da mich meine Arbeitsstelle in die Krankheit getrieben hat (Mobbing durch eine Kollegin, keinerlei Unterstützung durch meine Chefin), möchte ich dorthin eigentlich nicht mehr zurück.
Allein der Gedanke daran, hat mich in meinem gesundheitlichen Zustand sehr zurückgeworfen.
Allerdings graut es mir auch davor in die Mühlen der Behörden zu geraten, denn der nächste Schritt für mich wäre dann ja die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente und das möchte ich eigentlich nicht. Ich bin der festen Überzeugung, dass ich es aus der Depression wieder herausschaffen kann sobald ich nicht mehr bei meinem jetzigen Arbeitgeber angestellt bin und mit diesem Thema endlich endgültig abschließen kann. Danach wäre ich auch wieder frei für eine neue Tätigkeit, da mir mein Beruf an sich ja eigentlich Spaß macht und mich nur die Bedingungen in diesem Betrieb so krank gemacht haben.
Da kündigen bzw. ein Aufhebungsvetrag wegen der Sanktionen von der AfA nicht in Frage kommen, müsste ich jetzt darauf warten, dass mein AG mich kündigt.
Ich denke/hoffe, dass dies bald geschehen wird, da ich auch schon 2016 und 2017 hohe Krankheitszeiten vorzuweisen habe und eine personenbedingte Kündigung deswegen theoretisch in Frage kommt und das von meinem AG in anderen Fällen auch schon so gehandhabt wurde.
Soviel erstmal dazu. Jetzt stelle ich mir die Frage, ob es irgendeine Möglichkeit gibt der AfA vorerst zu entgehen, denn eigentlich müsste ich mich ja am Besten schon gestern arbeitslos melden, trotz weiterhin bestehendem Arbeitsvertrag (da am 20.02. die Aussteuerung ist).
Dadurch würde ich aber auch um einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder ähnliche Maßnahmen (REHA) nicht herumkommen und ich kann denen ja auch schlecht sagen, dass ich jetzt einfach noch ein paar Wochen auf meine Kündigung warten will.
Gibt es für mich die Möglichkeit das privat auszusitzen?
Also sich nicht bei der AfA melden (da ich ja auch eigentlich noch nicht arbeitslos bin) und Krankenkassenbeiträge (+evtl Rentenversicherung) bis auf weiteres privat zu bezahlen (bin noch nicht verheiratet, deswegen kann ich mich auch nicht bei meinem Partner mitversichern), dafür halt auch erstmal meinen Anspruch auf ALG 1 nicht geltend machen (denn diesen würde ich mir gerne aufheben für die Zeit in der ich wirklich arbeitssuchend bin).
Da ich ein bisschen Geld angespart habe und mein Partner mich auch unterstützen würde, könnte ich so theoretisch 2-3 Monate überbrücken und hoffe ich bekomme in der Zeit meine Kündigung. Dann könnte ich mich ja ganz normal arbeitslos melden.
Oder MUSS ich mich jetzt zwingend bei der AfA arbeitslos melden weil das gesetzlich so vorgeschrieben ist im Fall der Aussteuerung?
Mir ist nur wichtig, dass ich auf keinen Fall meinen Anspruch auf ALG 1 verliere bzw. die Zeit meines Anspruchs aufgrund einer Sperrzeit verkürzt wird oder mir sonstige gravierende Nachteile entstehen.
Außerdem würde es mich noch interessieren, wie es mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für den AG aussieht, nachdem die KK mich ausgesteuert hat?
Da ich ja immer noch da angestellt bin und auch nicht gekündigt werden will weil ich unentschuldigt dem Arbeitsplatz fernbleibe (also Eigenverschulden), müsste ich meinem AG ja weiterhin Krankmeldungen zukommen lassen.
Für den Fall, dass ich die nächsten Monate erstmal privat tragen kann:
Gehe ich dann weiterhin zum Arzt und lasse mir den normalen „gelben Schein“ ausstellen wie bisher oder wie läuft das genau ab? Und muss ich der Krankenkasse die Krankmeldung dann auch trotzdem noch zukommen lassen, obwohl sie mir kein KG mehr zahlt?
Dann habe ich noch eine rein hypothetische Frage:
Gesetz dem extrem unwahrscheinlichen Fall, dass ich mich doch noch entscheiden sollte auf kurz oder lang wieder in meinen alten Betrieb zurückzukehren (und die Kündigung nicht zuvorkommt), würde mir ja eine Wiedereingliederung zustehen.
Die Krankenkasse zahlt diese aber dank der baldigen Aussteuerung nicht mehr.
Liege ich richtig in der Annahme, dass diese dann von der AfA bezahlt werden muss bzw. ich in dieser Zeit ALG 1 bekommen würde? (Ich begründe das auf dieses Urteil: Kommentierte Entscheidung: Arbeitslosengeld bei stufenweiser Wiedereingliederung)
Und wäre das dann überhaupt noch möglich wenn ich so wie oben beschrieben erstmal alles privat übernehmen würde und mich jetzt erstmal nicht bei der AfA melde bzw. mich dann erst melden würde, wenn die Wiedereingliederung ansteht (müsste ich natürlich alles erst mit meinem Arzt besprechen, der ausgerechnet jetzt natürlich Urlaub hat)?
Wie gesagt ist das eine rein hypothetische Überlegung, aber ich möchte mich gerne nach allen Seiten absichern.
Habe ich vielleicht irgendwas in meinen Überlegungen außer Acht gelassen, das euch auffällt?
Da ich zum ersten mal in so einer Situation bin, ist das für mich alles nur graue Theorie. Ich habe mich jetzt auch tagelang zu dem Thema eingelesen und mich durch Google gewühlt, aber zu meinem konkreten Fall nichts gefunden.
Ich habe lange darüber nachgedacht wie es jetzt weitergehen soll und alle möglichen Wege in Erwägung gezogen, bin aber zu dem Entschluss gekommen, dass der oben beschriebene Weg für mich und meine Zukunft die beste Lösung wäre.
Ich weiß durch meinen Partner und auch aus eigener Erfahrung wie psychisch anstrengend der Kontakt mit der AfA bzw. den Amtsärzten sein kann und dass dieser oft mehr schadet als hilft und es ist mir einfach enorm wichtig, möglichst gut aus dieser Situation herauszukommen und auch wieder gesund zu werden und sobald wie möglich wieder ein geregeltes Leben führen zu können. Deswegen würde ich den behördlichen Weg gerne solange wie möglich umgehen und dafür würde ich dann eben auch mein Erspartes opfern, wenn es nicht anders geht.
Ich hoffe wirklich sehr ihr könnt mir in diesem Fall weiterhelfen oder noch weitere Ratschläge geben.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Ich wünsche euch einen schönen Tag!
Lailani